…darauf folgenden Semesters, sofern die Zulassung zum Studium noch nicht erloschen ist. Bei aufrechter Zulassung darf der Studierende daher bis zum Ende der Nachfrist zu Prüfungen antreten, ohne dass die Leistung des Studienbeitrages erforderlich ist. Werden in der Nachfrist Prüfungen erfolgreich abgelegt, besteht im Rahmen…
…in Höhe von € 291,49. Die Werbungskosten wurden in einer Beilage zur Einkommensteuererklärung (OZ 4/2002) als Fahrten zur Universität Wien (€ 598,08) und als Studienbeitrag für das Wintersemester 2002 (€ 377,22) aufgegliedert. B) Mit Bescheid vom 28. Oktober 2003 (OZ 8…
…einschließlich Wintersemester 2002/2003 an der Universität X Publizistik und Kommunikationswissenschaften. Im Sommersemester 2003 war er nicht mehr inskribiert, da der Studienbeitrag verspätet einbezahlt wurde. Ab Oktober 2003 begann er eine Ausbildung am T.I.. Mit Bescheid vom 9.12.2003 forderte das Finanzamt Familienbeihilfe…
…18.2.1979, studierte im Wintersemester 2001/2002 an der Universität Wien Publizistik und Kommunikationswissenschaften. Im Sommersemester war sie nicht inskribiert, da der Studienbeitrag verspätet einbezahlt wurde. Ab dem Wintersemester 2002/2003 studierte sie an der technischen Universität Wien Architektur. Mit Bescheid vom 9.1…
…Universitätsgesetz 2002 hat das Rektorat "nach Anhörung des Senates für jedes Semester die allgemeine Zulassungsfrist festzulegen. Dies ist der Zeitrum, in dem die in Abs. 3 bezeichneten Personen ihre Anträge auf Zulassung einzubringen und den Studienbeitrag zu entrichten haben..." Gemäß § 62 Abs. 1 leg. cit…
…die Zulassung nicht ohnehin bereits erloschen ist. Bei aufrechter Zulassung darf der Studierende daher bis zum Ende der Nachfrist zu Prüfungen antreten, ohne dass dabei die Einzahlung des Studienbeitrages erforderlich ist. Werden im Rahmen der Nachfrist Prüfungen erfolgreich abgelegt, besteht - im Rahmen der vorgesehenen Studienzeit…
…vom 01.03.2003 bis 30.09.2003 (= Sommersemester 2003) liege sogar ein Original-Erlagschein vor, der die Einzahlung des Studienbeitrages für diesen Zeitraum bestätige. Zudem sei das Sommersemester 2003 im ersten Studienjahr seines Sohnes gelegen und die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag müsste daher…
…5. August 2004 schlüsselte der Bw. u.a. seine von ihm beantragten Werbungskosten des Jahres 2002 in Aufwendungen für "Fachliteratur Steuer- und Wirtschaftskartei" von € 232,00 und für den "Studienbeitrag Universität Klagenfurt" von € 726,72 auf. Zu den Aufwendungen führte der Bw. aus…
…Wohnung, Erholung, Freizeitgestaltung, medizinische Versorgung, aber auch die Aufwendungen für die Berufsausbildung (zB Schulgeld und Studienbeiträge). Auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§ 34 Abs. 8 EStG 1988) gelten die Kosten der auswärtigen Berufsausbildung von Kindern, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht, als außergewöhnliche…
…Universitätsgesetz 2002 hat das Rektorat "nach Anhörung des Senates für jedes Semester die allgemeine Zulassungsfrist festzulegen. Dies ist der Zeitrum, in dem die in Abs. 3 bezeichneten Personen ihre Anträge auf Zulassung einzubringen und den Studienbeitrag zu entrichten haben..." Gemäß § 62 Abs. 1 leg. cit…
…die Berücksichtigung von Aufwendungen für seine drei Kinder in einer Gesamthöhe von € 1.839,72 (bestehend aus Schul-, Elternvereins- und Verpflegungsbeiträgen in Höhe von € 1.113,00 und Studienbeiträgen in Höhe von € 726,72) als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 Abs…
…auf Familienbeihilfe weg. Im vorliegenden Fall wurde der Wechsel des Studienplans (von Medizin auf Humanmedizin) auch nicht freiwillig durchgeführt, sondern ex lege. Es wurde (laut telefonischer Auskunft der Universität) im Sommersemester 2002 kein Studienbeitrag entrichtet, weshalb der Student zu exmatrikulieren war. Von Seiten des Bw…
…darstellen. Die Bw war im Streitzeitraum als Forschungsassistentin (Universitätsassistentin) an der Wirtschaftsuniversität Wien tätig. Für das Sommersemester 2001 und das Wintersemester 2001/02 hatte sie Studienbeiträge von 726,72 € zu entrichten. Da es sich bei dem Doktoratsstudium um ein ordentliches Universitätsstudium im Sinne des …
…nicht berücksichtigt werden, weil der UFS an das in Art. 18 Abs. 1 B-VG verankerte Legalitätsprinzip gebunden ist. Darauf hingewiesen wird, dass ab dem Veranlagungsjahr 2004 Studienbeiträge aufgrund der Änderung der § 16 Abs. 1 Z 10 EStG durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. 71/2003…
…April endet. Innerhalb der Nachfrist ist die Zulassung und die Meldung der Fortsetzung des Studiums zulässig, wenn der erhöhte Studienbeitrag einbezahlt wird. Gemäß § 32 Abs. 3 Universitäts-Studiengesetz erstreckt sich die Wirkung der Meldung der Fortsetzung des Studiums für ein Semester bis zum Ende obiger…
…1.157,00 € Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist eine Betriebsprüferin und machte im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für 2010 in Zusammenhang mit einem beruflich veranlassten Studium an der Fachhochschule XY. Werbungskosten (Fachliteratur, Studienbeiträge, div. Kleinmaterial und Reisekosten) in Höhe von 2.522,75 € geltend…
…Veranlagung erklärungsgemäß durchgeführt. Mit Schriftsatz vom 28. März 2004 erhob der Berufungswerber das Rechtsmittel der Berufung mit folgender Begründung: Er beantrage die Berücksichtigung des geleisteten Studienbeitrages in Höhe von 378,-- € für das Wintersemester 2003/2004 als Fortbildungskosten. Weiters rege er das Abwarten des anhängigen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M, vom 13. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17. Jänner 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In der Berufung…
…Universitätsstudium explizit von der Abzugsfähigkeit ausgeschlossen. Im gegenständlichen Fall ist unstrittig, dass der Bw. im Streitjahr an der Universität Innsbruck das Doktoratsstudium betrieben und dafür einen Studienbeitrag von insgesamt 700 € entrichtet hat. Da es sich bei dem angeführten Doktoratstudium um ein ordentliches Universitätsstudium im…
…ungerechtfertigte und unsachliche Differenzierung zwischen Studenten der Fachhochschulen und Studenten einer Universität. Er beantragte daher, die geltend gemachten Ausgaben, insbesondere aber die Studienbeiträge als Werbungskosten anzuerkennen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. Februar 2004 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Die Abzugsfähigkeit von Studiengebühren als Werbungskosten bzw…