…April 2001 und am 26. April 2002 betreffend die Monate Juni 2001 bis März 2002. Bei sämtlichen Prüfungen wurden Selbstanzeigen abgegeben und die jeweils fehlenden Unterlagen fristgerecht vor Beginn der UVA-Prüfungen vorgelegt. Nach Ansicht des Erstsenates stünde nicht fest, dass jeweils bei Prüfungsanmeldung durch…
…Februar 2001 entrichtet, womit die hinterzogene Umsatzsteuer abgedeckt worden ist (Buchungsabfrage 6. April 2004). Die Entrichtung der verkürzten Abgabe erfolgte somit nicht zeitgerecht. Die schriftliche Ausführung der Selbstanzeige ist oben vom Erstsenat beschrieben (Kopie im genannten Arbeitsbogen). Dabei ist davon auszugehen, dass offenkundig der Erklärungsinhalt…
…§ 29 und 30, und die dort zitierten Entscheidungen von VwGH und OGH). Sinn und Wortlaut des § 29 Abs.5 FinStrG erfordern in der Selbstanzeige die individuelle Bezeichnung der natürlichen Person, für die sie erstattet wird. Eine Auslegung der Gegebenheiten des Einzelfalles, wer aus der Anzeige…
…Trotz der Verpflichtung zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen seien solche für die im Spruch genannten Monate erst verspätet eingereicht worden; mangels gleichzeitiger Entrichtung komme diesen Selbstanzeigen keine strafbefreiende Wirkung zu. In subjektiver Hinsicht verwies das Finanzamt auf die Unternehmereigenschaft des Bw. Gleichzeitig wurde der Bw von…
…Soweit die Bf. darauf hinweist, dass die Umsatzsteuer bis 3/2007 vor Zustellung des angefochtenen Bescheides vom 26. Juni 2007 entrichtet worden ist, ist festzuhalten, dass eine formelle Selbstanzeige, sollte die Bf. diese hier angedeutet haben, aus dem Akt nicht ersichtlich ist. Vielmehr wurde die…
…August 2005, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der in der Begründung des angefochtenen Bescheides geschilderte Sachverhalt entspreche nicht den Tatsachen. Der Beschwerdeführer habe sich im fraglichen Zeitraum der Dienste des selbständigen Buchhalters NN bedient. Dieser habe die Umsatzsteuererklärung 2002 am 2. Juli…
…Prüfungsbeginn abgegeben worden wären. Eine gesonderte Selbstanzeige erstattete der Beschuldigte nicht. Darüber sind auch hinsichtlich der in der Stellungnahme der Amtsbeauftragten (siehe oben) detailliert aufgeführten Zeiträume zwischen 11/2005 und 09/2010 [Vorauszahlungen an] Umsatzsteuer und Lohnabgaben nicht fristgerecht entrichtet bzw. abgeführt und auch die…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Februar 2006 war bis zum Ablauf des 18. April 2006 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von €…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Juli 2007 wäre bis zum Ablauf des 17. September 2007 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen, was nicht geschehen ist. Erst am 14. Dezember 2007 (!) wurde von der B-GmbH für die…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum August 2008 wäre bis zum Ablauf des 15. Oktober 2008 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen, was nicht geschehen ist. Erst am 22. Jänner 2009 wurde von der B-GmbH für die…
…die Zahllast mittels Saldozahlung der A-GmbH am 6. Oktober 2011 nachträglich entrichtet (Buchungsabfrage Abgabenkonto). Im Zuge der Außenprüfung, bei deren Beginn keine Selbstanzeige erstattet wurde, wurde die Richtigkeit der Umsatzsteuervorauszahlung bestätigt (genannter Arbeitsbogen). Irgendein Anbringen, mit welchem in diesem Zusammenhang mit Bezug auf den…
…die Zahllast mittels Saldozahlung der A-GmbH am 6. Oktober 2011 nachträglich entrichtet (Buchungsabfrage Abgabenkonto). Im Zuge der Außenprüfung, bei deren Beginn keine Selbstanzeige erstattet wurde, wurde die Richtigkeit der Umsatzsteuervorauszahlung bestätigt (genannter Arbeitsbogen). Irgendein Anbringen, mit welchem in diesem Zusammenhang mit Bezug auf den…
…August 2008 verwiesen. Bei der Anmeldung der Außenprüfung habe die Prüferin dem steuerlichen Vertreter erklärt, dass dem Finanzamt die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen bekannt sei. Eine rechtzeitige Selbstanzeige sei daher ausgeschlossen, die Einbringung der Umsatzsteuererklärung 2007 sowie der Umsatzsteuervoranmeldung für 2/2008 nicht strafbefreiend. Tatsache sei…
…den bekämpften Bescheid aufheben [ergänze offensichtlich: und das gegen ihn anhängige Finanzstrafverfahren einstellen], da R nicht vorsätzlich gehandelt habe und außerdem für alle angeführten Umsatzsteuervoranmeldungen sämtliche Erfordernisse einer strafbefreienden Selbstanzeige vorlägen. R wäre nämlich immer davon ausgegangen, dass er laufend seinen umsatzsteuerlichen Verpflichtungen nachgekommen sei…
…Im gegenständlichen Fall - siehe oben - liegen überhaupt keine Anbringen des Beschuldigten vor. Er hat also keine Selbstanzeige erstattet. Eingeschritten ist vielmehr die im späteren Finanzstrafverfahren als Nebenbeteiligte zugezogene BR GmbH, welche im sie betreffenden Abgabenverfahren nachträglich ordnungsgemäß firmenmäßig gezeichnete und vom Geschäftsführer unterschriebene Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht…
…4. Juni 2005 übersandt worden. Auch sei dem Lohnsteuerprüfer unaufgefordert und vor Beginn der abgabenbehördlichen Nachschau eine Aufstellung der fehlenden Abgaben 11+12/2004 und 01-04/2005 und eine Kopie des vorangeführten Schreibens übergeben worden, sodass insgesamt eine Selbstanzeige iSd. § 29 FinStrG vorliege. Eine…
…den Vorsatz der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen zu haben. Nach Selbstanzeige und vor Fälligkeit der Entrichtung der festgesetzten Umsatzsteuer seien fristgerecht am 3. August 2001, am 18. Juni 2002 und letztlich am 2. Jänner 2003 Ansuchen um Zahlungserleichterung eingebracht worden…
…Masseforderungen zu erfüllen. In einem Verteidigerschreiben vom 7. März 2008 habe der Bw. geltend gemacht, dass im Falle der Erfüllung des Zwangsausgleiches der Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung zuzuerkennen sei. Des Weiteren sei angegeben worden, dass dem Bw. die Besonderheit der Soll-Besteuerung nicht bekannt gewesen sei…
…die verbleibenden Zeiträume 1-11/2001 ist die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes durch den Akteninhalt gedeckt. Die jeweils vor Beginn der Umsatzsteuerprüfungen eingereichten Ust-Voranmeldungen wurden zwar als Selbstanzeigen gewertet, denen mangels gleichzeitiger Entrichtung der verkürzten Beträge zu Recht die strafbefreiende Wirkung im Sinne des…
…nicht oder nicht rechtzeitig abgeführt hat. Dazu ist auch auf die von der Bw. erstatteten Selbstanzeigen sowie auf die durchgeführten Umsatzsteuerprüfungen hinzuweisen. Die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes hinsichtlich der Umsatzsteuerverkürzung ist daher als gegeben zu erachten. Wenn die Bw. in der Berufung aber auch im…