…abgabenrechtlichen Pflichten unmöglich war, widrigenfalls angenommen wird, dass die Pflichtverletzung schuldhaft war. Eine bestimmte Schuldform ist nicht gefordert, leichte Fahrlässigkeit genügt. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehört insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben entrichtet werden. Als Vertreter im Sinne des § 80ff BAO ist…
…nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die Schuldform der Wissentlichkeit (dolus principalis) hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen und des Eventualvorsatzes in Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich. Wenn der Bf. in seiner äußerst genauen Darstellung darauf hinweist, er…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Oberrat Mag. Gerhard Groschedl und die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und KR Andreas Kolar als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen den Bw…
…dass in jedem Fall nur eine 100 %ige Haftung des Vertreters in Frage kommt. Das Ausmaß des Vertreterverschuldens ist zwar bei der Prüfung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme nicht zu quantifizieren, da eine bestimmte Schuldform nicht gefordert wird, und auch leichte Fahrlässigkeit genügt (Ritz…
…fest. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 23. Oktober 2002, worin er vor allem die ihm vorgeworfene Schuldform des Vorsatzes bekämpfte und fahrlässiges Verhalten zugestand. In dubio pro reo hätte mangels des zweifelsfreien Nachweises einer vorsätzlichen Begehung nur eine Verurteilung…
…für die rechtzeitige Entrichtung der anfallenden Abgaben Sorge zu tragen. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkomme, hafte der Vertreter, wobei laut ständiger Rechtsprechung als Schuldform leichte Fahrlässigkeit ausreiche. Für Lohnsteuer hafte gemäß § 82 EStG der Arbeitsgeber und habe gemäß § 7 BAO als Schuldner einzustehen. Nach …
…sei auf der subjektiven Tatseite ein Wissen um die Tatbegehung, aber auch ein Wollen diese Tat auszuführen als sicher anzunehmen und es bleibe für die Annahme einer anderen Schuldform als der des Vorsatzes kein Raum. Die von der Betriebsprüfung festgestellten Umstände ließen nur den Schluss…
…nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist somit in subjektiver Hinsicht die Schuldform der Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen und des Eventualvorsatzes in Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich. Einzige Tatbestandsvoraussetzung der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit…
…zu verantworten oder allenfalls wie der Bf. ausführt, in eventu lediglich von der Schuldform der Fahrlässigkeit auszugehen ist, bleibt dem nunmehr von der Finanzstrafbehörde erster Rechtsstufe durchzuführenden Untersuchungsverfahren vorbehalten, in dessen Verlauf dem Beschuldigten die Möglichkeit einzuräumen sein wird, sich zu den erhobenen Vorwürfen ausführlich…
…wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auf die persönlichen Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten Rücksicht zu nehmen ist. Ausgehend von der Schuldform des Eventualvorsatzes war bei der Strafbemessung als mildernd die finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit des Bw…
…tragen. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkomme, hafte der Vertreter, wobei laut ständiger Rechtsprechung als Schuldform leichte Fahrlässigkeit ausreiche. Die schuldhafte Pflichtverletzung liege bereits durch die nicht zeitgerechte Bekanntgabe der Lohnsteuer, DB und DZ 2002 und 2004 vor. Habe der Geschäftsführer schuldhaft seine Pflicht verletzt…
…im Betriebsprüfungsverfahren) erhebliche formelle und materielle Mängel festgestellt worden. Folge dessen lägen eindeutig Tatsachen vor, die schlüssige Anhaltspunkte betreffend die vorgeworfene Schuldform ergeben. Die Tz 13 u. 14 des BP-Berichtes würden die allgemeine Feststellung enthalten , dass formelle und materielle Mängel vorliegen und dass die…
… 19 UStG geschuldete Umsatzsteuer abführen zu müssen, wissen musste. Als langjähriger Unternehmer und langjährig in verschiedenen Firmen der Baubranche Verantwortlicher könne die Schuldform des Vorsatzes, zumindest in der Form des dolus eventualis, angenommen werden. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom…
…die rechtzeitige Entrichtung der anfallenden Abgaben Sorge zu tragen. Wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen werde, hafte der Vertreter, wobei laut ständiger Rechtsprechung als Schuldform leichte Fahrlässigkeit ausreiche. Für die Lohnsteuer hafte gemäß § 82 EStG der Arbeitgeber und habe gemäß § 7 BAO als Gesamtschuldner einzustehen. Nach …
…vorliegender Tatelemente: Es werde behauptet, Abgaben seien über das in der Erstprüfung aufgedeckte Ausmaß verkürzt worden. Diese Abgabenverkürzung sei vom Abgabepflichtigen in der qualifizierten Schuldform des Vorsatzes begangen worden. Das Prüfungsorgan der Erstprüfung hätte diese Abgabenhinterziehung nicht aufgedeckt/erkannt, jedoch zum Nachteil des Abgabengläubigers und…
…vorliegender Tatelemente: Es werde behauptet, Abgaben seien über das in der Erstprüfung aufgedeckte Ausmaß verkürzt worden. Diese Abgabenverkürzung sei vom Abgabepflichtigen in der qualifizierten Schuldform des Vorsatzes begangen worden. Das Prüfungsorgan der Erstprüfung hätte diese Abgabenhinterziehung nicht aufgedeckt/erkannt, jedoch zum Nachteil des Abgabengläubigers und…
… 53 FinStrG geregelt, wobei sich die Zuständigkeitsaufteilung nach verschiedenen Gesichtspunkten (u.a. strafbestimmender Wertbetrag, Schuldform) richtet. Das FinStrG hat durch entsprechende Bestimmungen auch dafür Vorsorge getroffen, dass die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Gericht und Finanzstrafbehörde nicht nur vor Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, sondern in jedem Stadium…
…könne kein anderer Schluss als der gezogen werden, dass sie bewusst ihrer Steuerpflicht nicht nachkommen wollte. Es bleibe für die Annahme einer anderen Schuldform, als der des dolus directus kein Raum. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 17. Oktober 2005…
…Er habe sich auch drauf verlassen, dass ordnungsgemäß die Umsatzsteuervoranmeldungen erstattet würden. Keinesfalls könnte dem Beschwerdeführer daher ein strafbarer Vorwurf angelastet werden, insbesondere nicht in der vom Finanzamt Innsbruck vorgeworfenen Schuldform. Es werde auch beantragt, einen informierten Vertreter der Firma A zum Beweis der Richtigkeit…
…und erneut dargelegt, dass nach dem Rechtsstandpunkt der Verteidigung eine einfuhrabgabenfreie Rückware vorliege. Hinsichtlich der angelasteten Schuldform wurde die bekämpfte Entscheidung außer Streit gestellt. Zu ihren persönlichen Verhältnissen gab die Beschuldigte an, dass sie im landwirtschaftlichen Betrieb ihres Gatten angemeldet mitarbeite und ein monatliches Einkommen…