…subsummieren ist, verbleibt wegen Unteilbarkeit der Schuldspruch wie im Erkenntnis des Spruchsenates ausgeführt und ist der Umstand, dass durch den Senat des BFG hinsichtlich des Faktums der unterlassenen Vorsteuerkorrektur lediglich grob fahrlässiges Verhalten als Schuldform angesehen wird, bei der Strafbemessung zu berücksichtigen. Strafbemessung: Gemäß § 23…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, wegen der Finanzvergehen der versuchten und vollendeten Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Amtsbeauftragten AB…
…abgabenrechtlichen Pflichten unmöglich war, widrigenfalls angenommen wird, dass die Pflichtverletzung schuldhaft war. Eine bestimmte Schuldform ist nicht gefordert, leichte Fahrlässigkeit genügt. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehört insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben entrichtet werden. Als Vertreter im Sinne des § 80ff BAO ist…
…wären, in der (vollen) Haftungsinanspruchnahme "eine Unbilligkeit im Sinne einer Unzumutbarkeit" zu erblicken. Das Ausmaß des Vertreterverschuldens ist zwar bei der Prüfung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme nicht zu quantifizieren, da eine bestimmte Schuldform nicht gefordert wird, und auch leichte Fahrlässigkeit genügt (Ritz, BAO…
…nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die Schuldform der Wissentlichkeit (dolus principalis) hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen und des Eventualvorsatzes in Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich. Wenn der Bf. in seiner äußerst genauen Darstellung darauf hinweist, er…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Oberrat Mag. Gerhard Groschedl und die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und KR Andreas Kolar als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen den Bw…
…voraus. Dabei ist - so der Gerichtshof - vor allem in Rechnung zu stellen, dass eine Abgabenhinterziehung nicht schon bei einer (objektiven) Abgabenverkürzung vorliegt, sondern Vorsatz als Schuldform erfordert, und eine Abgabenhinterziehung somit erst als erwiesen gelten kann, wenn - in nachprüfbarer Weise - auch der Vorsatz feststeht (vgl…
…eines Straferkenntnisses aufzunehmen, weil sie für die nähere Umschreibung der Tathandlung der Unterlassung der Entrichtung der Parkometerabgabe und der Bestimmung der Schuldform Vorsatz notwendig ist. Die Handlung „Verwendung einer Kopie der Arzt-im-Dienst-Tafel“ ist eines von drei Tatbestandsmerkmalen eines Rechtfertigungsgrundes iSd § 6 2…
…Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Die den Straftatbestand normierende relevante Verwaltungsvorschrift findet sich in § 4 Abs 2 Parkometergesetz 2006, die keine qualifizierten Schuldvoraussetzungen fordert. Bei der dem Bf vorgeworfenen Verwaltungsübertretung handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 VStG 1991…
…dass in jedem Fall nur eine 100 %ige Haftung des Vertreters in Frage kommt. Das Ausmaß des Vertreterverschuldens ist zwar bei der Prüfung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme nicht zu quantifizieren, da eine bestimmte Schuldform nicht gefordert wird, und auch leichte Fahrlässigkeit genügt (Ritz…
…fest. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 23. Oktober 2002, worin er vor allem die ihm vorgeworfene Schuldform des Vorsatzes bekämpfte und fahrlässiges Verhalten zugestand. In dubio pro reo hätte mangels des zweifelsfreien Nachweises einer vorsätzlichen Begehung nur eine Verurteilung…
Eine bestimmte Schuldform ist hiefür nicht erforderlich (zB VwGH 7.12.2000, 2000/16/0601). Daher reicht leichte Fahrlässigkeit aus (zB VwGH 18.10.1995, 91/13/0037; VwGH 31.10.2000, 95/15/0137). Ausmaß der Haftung: Die Haftung ist subsidiär und akzessorisch. Eine…
…die gesamte Firmengebarung für ein plangemäßes Vorgehen zur Lukrierung von Vorsteuern spricht, nicht zu, nunmehr von Vorsatz als Schuldform auszugehen. Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der ***Bf1*** und als Geschäftsführer der FA GmbH bei fünf Taten Vorsteuern aus Eingangsrechnungen geltend gemacht, denen keine Leistung gegenüberstand…
…bewusster Fahrlässigkeit begangen worden sei (vgl. VwGH 19.12.2001, 2001/13/0064). Zur Haftungsinanspruchnahme reiche der Vorwurf der leichten Fahrlässigkeit aus, da eine bestimmte Schuldform nicht gefordert sei (vgl. VwGH 31.10.2000, 95/15/0137). Der Bf. sei als CFO für den Finanzbereich…
…für die rechtzeitige Entrichtung der anfallenden Abgaben Sorge zu tragen. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkomme, hafte der Vertreter, wobei laut ständiger Rechtsprechung als Schuldform leichte Fahrlässigkeit ausreiche. Für Lohnsteuer hafte gemäß § 82 EStG der Arbeitsgeber und habe gemäß § 7 BAO als Schuldner einzustehen. Nach …
… 1323 ABGB). Tatsächlich wird im Regelfall Geldersatz geleistet. Die Schuldform - grober Vorsatz (Absicht) bis leichte Fahrlässigkeit (Versehen) - bestimmt den Umfang der Ersatzpflicht des Schädigers (§ 1324 ABGB). Beispiel: Der Unternehmer M hat eine fehlerhafte Maschine an den Kunden K geliefert. Der Fehler ist auf eine mangelhafte…
…aus den Mitteln, die sie verwalteten, entrichtet würden. Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten berechtigten nur dann zur Haftungsinanspruchnahme, wenn die Verletzung schuldhaft erfolgt sei. Eine bestimmte Schuldform sei hiefür nicht erforderlich (z.B. VwGH 22.2.2000, 96/14/0158; VwGH 7.12.2000, 2000/16/0601…
…an. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das erkennende Gericht bei Beurteilung der Schuldform das Vorliegen eines bedingten Vorsatzes und zwar sowohl hinsichtlich der Pensionseinkünfte als auch in Bezug die ausländischen Kapitalerträge als weitaus wahrscheinlicher ansieht als das Vorliegen eines fahrlässigen Verhaltens. Gegen die Annahme einer fahrlässigen…
…dass die gesamte Firmengebarung für ein plangemäßes Vorgehen zur Lukrierung von Vorsteuern spricht, nicht zu, nunmehr von Vorsatz als Schuldform auszugehen. Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der ***3*** und als Geschäftsführer der ***5*** bei fünf Taten Vorsteuern aus Eingangsrechnungen geltend gemacht, denen keine Leistung gegenüberstand…
…Haftung nach § 9 BAO ist eine verschuldensabhängige Haftung. Voraussetzung ist daher ein Verschulden des Vertreters an der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten der vertretenen Gesellschaft. Eine bestimmte Schuldform ist nicht gefordert (auch leichte Fahrlässigkeit ist ausreichend, zB VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 91/13/0038…