…Antrag auf Aussetzung der Einhebung konnte damit die Säumnisfolgen nicht beseitigen. Wie jedoch bereits von der Abgabenbehörde erster Instanz richtig in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt wurde, besteht nach § 217 Abs. 8 BAO eine Antragsberechtigung auf Herabsetzung von Säumniszuschlägen bei nachträglicher Herabsetzung der Bemessungsgrundlage. Der letzte Satz…
…Fristablauf bereits verwirkte Säumniszuschlag keine Änderung (vgl. UFS 16. 9. 2008, RV/3657-W/07; Ritz, SWK 2001, S 312 ff, Punkt V.2.2.1; Stoll, BAO, 2275). Gleiches gilt für die mit Bescheid vom 31. 3. 2009 bewilligte Aussetzung der Einhebung der Umsatzsteuer…
…142/2000 mit Ablauf dieses Tages die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ein, soweit der Eintritt dieser Verpflichtung nicht durch eine später endende Zahlungsfrist oder Nachfrist (§ 217 Abs. 2 bis 6 BAO) oder als Folge eines fristgerecht gestellten Zahlungserleichterungsansuchens oder Ansuchens um Aussetzung der Einhebung (…
…Abs. 1 BAO mit Ablauf dieses Tages die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ein, soweit der Eintritt dieser Verpflichtung nicht durch eine später endende Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 2 bis 6 BAO) oder als Folge eines fristgerecht gestellten Zahlungserleichterungsansuchens oder fristgerechten Ansuchens um Aussetzung der Einhebung (…
…noch offene, Aussetzung vorgenommen. Diese Vorgangsweise fristgerecht einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung einzubringen hätte bei der Festsetzung einer Einkommensteuernachforderung nach einer Betriebsprüfung dazu geführt, dass nach § 217 Abs. 4 BAO kein Säumniszuschlag vorzuschreiben gewesen wäre. Anders verhält es sich jedoch bei der Umsatzsteuer. Die…
…im Fall der Einbringung einer Berufung gegen die Nichtbewilligung der Aussetzung der Einhebung - wie bei Einbringung eines Aussetzungsantrages - einerseits im Sinn des § 217 Abs. 4 lit. b iVm § 230 Abs. 6 BAO bis auf weiteres ein Hinausschieben der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages und andererseits…
…Aussetzung der Einhebung der Zahlungstermin auf den nach dem Ratenplan sich ergebenden früheren Termin vorverlegt werden würde. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren, nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind gemäß § 217 Abs. 1 BAO nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge…
…verbleibenden Betrages von € 3.241,05 in der genauen, richtigen Höhe nicht möglich gewesen sei, nicht nachvollziehbar. Dieser Betrag war auf Grund der Bestimmung des § 254 BAO mangels Antrages auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO unabhängig von der Einbringung einer Berufung zu entrichten…
…bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. Laut Aktenlage wurde aufgrund des Einkommensteuerbescheides für 1999 vom 7. Dezember 2005 mit Bescheid vom 20. März 2006 der Ablauf der Aussetzung der Einhebung…
…Verlängerung der Berufungsfrist wurde gegen diesen Bescheid am 13. Juni 2008 eine Berufung eingebracht und gleichzeitig ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO gestellt. Mit Bescheid vom 9. Juli 2008 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien einen Säumniszuschlag in der Höhe…
…Berufung führte die Berufungswerberin (Bw.) aus, dass der Säumniszuschlag auf einer Steuervorschreibung, die auf einer willkürlichen Schätzung beruhe, basiere und frei erfunden sei. Auch gegen den Bescheid für den 1. Säumniszuschlag und einen 2. Säumniszuschlag sei Berufung erhoben und die Aussetzung der Einhebung beantragt worden…
…Bw.) aus, dass der Säumniszuschlag auf einer Steuervorschreibung, die auf einer willkürlichen Schätzung beruhe, basiere und frei erfunden sei. Auch gegen den Bescheid für den 1. Säumniszuschlag und einen 2. Säumniszuschlag sei Berufung erhoben und die Aussetzung der Einhebung beantragt worden. Eine Entscheidung stehe aus…
…Bw.) aus, dass der Säumniszuschlag auf einer Steuervorschreibung, die auf einer willkürlichen Schätzung beruhe, basiere und frei erfunden sei. Auch gegen den Bescheid für den 1. Säumniszuschlag und einen 2. Säumniszuschlag sei Berufung erhoben und die Aussetzung der Einhebung beantragt worden. Eine Entscheidung stehe aus…
…Kriterien entsprechen. Jedenfalls einer Entscheidung zuzuführen sind im Anlassfall der "Antrag auf Aussetzung der Einhebung des strittigen Säumniszuschlages" (Ritz, Kommentar BAO² § 212a Rz 12), "der Antrag auf Stundung des strittigen Säumniszuschlages" (Ritz, Kommentar BAO² § 212 Rz 4) und der "Antrag auf Akteneinsicht" (Ritz, Kommentar BAO²…
…Stand" (Ritz, Kommentar BAO² § 308 Rz 23), auf "Akteneinsicht" (Ritz, Kommentar BAO² § 90 Rz 2) und auf "Aussetzung der Einhebung des strittigen Säumniszuschlages" (Ritz, Kommentar BAO² § 212a Rz 12), da es sich dabei zweifellos um Anbringen des Berufungswerbers zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des §…
…Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ein, soweit der Eintrit dieser Verpflichtung nicht durch eine später endende Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 2 bis 6 BAO) oder als Folge eines fristgerecht gestellten Zahlungserleichterungsansuchens oder Ansuchens um Aussetzung der Einhebung (§ 218 BAO) hinausgeschoben wird. Der Fälligkeitstag für die Umsatzsteuervorauszahlungen…
…die Aussetzung der Einhebung beantragt, so entstehe bei Bewilligung der beantragten Aussetzung die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages für den von der Bewilligung betroffenen Teil der Abgabe erst mit ungenütztem Ablauf der Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides über den Ablauf der Aussetzung…
…Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ein, soweit der Eintrit dieser Verpflichtung nicht durch eine später endende Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 2 bis 6 BAO) oder als Folge eines fristgerecht gestellten Zahlungserleichterungsansuchens oder Ansuchens um Aussetzung der Einhebung (§ 218 BAO) hinausgeschoben wird. Der Fälligkeitstag für die Umsatzsteuervorauszahlungen…
…auch zum Inhalt dieser Berufungen erhoben werden. Für frei erfundene ungesetzliche Schätzungen könne es keinerlei Fälligkeit und daher auch keine Säumniszuschläge geben. Es werde daher die Aufhebung der Bescheide und Aussetzung der Einhebung beantragt. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 17. August 2004 wurden die Berufungen als unbegründet…
…die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. Wurde ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt…