…Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen ist, also auch bei kurzfristig beschäftigten Aushilfskräften. Der zweite Absatz verweist diesbezüglich auf weiterführende Bestimmungen in der Lohnkontenverordnung 2005, BGBl. II Nr. 116/2005, wonach die Führung eines Lohnkontos bei maximalen monatlichen Bezügen von € 200,00 für einen bestimmten…
…Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen ist, also auch bei kurzfristig beschäftigten Aushilfskräften. Weder dem Gesetz noch den für diesen Fall nicht relevanten Lohnkontenverordnungen 2005 und 2006 sind Hinweise zu entnehmen, ab wann ein Lohnkonto zu führen ist bzw. ab wann somit das Nichtführen eines Lohnkontos…
…beschäftigten Aushilfskräften, ein Lohnkonto zu führen (vgl. RZ 1184 der Lohnsteuerrichtlinien). Die Bw. war - wie dem vorliegenden Akteninhalt zu entnehmen ist - zum Zeitpunkt der Amtshandlung des Arbeitsinspektorates für Bauwesen, die zur Anzeige führte, krankheitsbedingt nicht im Lokal anwesend. Zweifellos ist es Aufgabe einer in einem…
…Entgeltlichkeit des Dienstverhältnisses die vorsätzliche Begehungsweise der Nichtführung eines Lohnkontos und somit die Begehung einer Finanzordnungswidrigkeit im Sinne des § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG auch in subjektiver Hinsicht gegeben ist. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters…
…Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen durch Nichtführung von Lohnkonten von T.A., geb. XY, für den Zeitraum 16.9.2004 bis 17.9.2004 verletzt habe. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG und § 51 Abs. 2 FinStrG wurde über den Bw. deswegen eine Geldstrafe in Höhe von…
…Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen ist, also auch bei kurzfristig beschäftigten Aushilfskräften. Der zweite Absatz verweist diesbezüglich auf weiterführende Bestimmungen in der Lohnkontenverordnung 2005, BGBl. II Nr. 116/2005, wonach die Führung eines Lohnkontos bei maximalen monatlichen Bezügen von € 200,00 für einen bestimmten…
…Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen ist, also auch bei kurzfristig beschäftigten Aushilfskräften. Der zweite Absatz verweist diesbezüglich auf weiterführende Bestimmungen in der Lohnkontenverordnung 2005, BGBl. II Nr. 116/2005, wonach die Führung eines Lohnkontos bei maximalen monatlichen Bezügen von € 200,00 für einen bestimmten…
…Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen ist, also auch bei kurzfristig beschäftigten Aushilfskräften. Der zweite Absatz verweist diesbezüglich auf weiterführende Bestimmungen in der Lohnkontenverordnung 2005, BGBl. II Nr. 116/2005, wonach die Führung eines Lohnkontos bei maximalen monatlichen Bezügen von € 200,00 für einen bestimmten…
…Frau J. bei der Arbeit ein wenig unterstützt. Der Bw. habe keine Abgaben hinterziehen wollen oder sonst einen strafrechtlichen Tatbestand setzen, er habe vielmehr aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus gehandelt. Nach seinem Ermessen sei der Tatbestand der Nichtführung des Lohnkonto für Frau J.V. nicht…
…H. vorsätzlich 1) durch die Nichtführung entsprechender Grundaufzeichnungen (Textziffer 2a des Prüfungsberichtes vom 16.11.2004) eine abgabenrechtliche Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von sonstigen Aufzeichnungen verletzt habe; und weiters 2) zumindest ab 4. August 2004 durch die Nichtführung eines Lohnkontos für T. (Anzeige des…
…kann gemäß § 51 Abs. 2 FinStrG für den (rechtskräftigen) Schuldspruch wegen Nichtführung eines Lohnkontos (§ 51 Abs. 1 lit. c FinStrG) eine Geldstrafe bis zu € 5.000,00 verhängt werden, weswegen dem Berufungseinwand der Bw1, sie müsse bei der Höhe der Geldstrafe durch zwei Jahre…
…es für den Bw. nach dem polizeilichem Aufgriff der beiden Polen B. und U. ein Leichtes gewesen wäre Lohnkonten zu erstellen und eine nachträgliche Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse zu erwirken, wäre er subjektiv der Ansicht gewesen, es habe sich um Arbeitnehmer gehandelt und die Nichtführung…
…für eine Betreuung im Haushalt des Kindes ab 8,00 €/Familie/Stunde zuzüglich Fahrtkosten), zumal bei der Betreuung weniger Kinder (durch die Oma: nur die beiden Kinder des Bw., bei der Tante: gemeinsam mit deren beiden Kindern) ein eher höherer Stundensatz angemessen erscheint. Allerdings…
…mäßig durch eine auswärtige Firma gefertigten Arbeitszeitnachweise dienenden Unterlagen - wenn solche geführt worden sind - nicht vorgelegt werden (können), könnte darin ebenso ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 26 AZG und somit auch gegen § 124 BAO erblickt werden, wie in der Nichtführung solcher Unterlagen. Für die…
…mäßig durch eine auswärtige Firma gefertigten Arbeitszeitnachweise dienenden Unterlagen - wenn solche geführt worden sind - nicht vorgelegt werden (können), könnte darin ebenso ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 26 AZG und somit auch gegen § 124 BAO erblickt werden, wie in der Nichtführung solcher Unterlagen. Für die…
…und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, 1.b.) unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 EStG 88 entsprechenden Lohnkonten, nämlich durch deren Nichtführung, betreffend das Jahr 2000 eine Verkürzung von Lohnsteuern und Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen [ergänze offenbar…
…Finanzstrafverfahren zu beurteilen, ob Lohnkonten abgabenrechtlichen Vorschriften zuwider nicht geführt wurden. Zudem ist ein für den Vorwurf der vorsätzlichen Begehung einer Finanzordnungswidrigkeit relevantes Detail erst dem zitierten Bescheid des UVS Niederösterreich zu entnehmen, dass offensichtlich für die Bezahlung der Löhne nicht der Bw., sondern der…
…und Staub verschmutzte Hose und ein verschmutztes T-Shirt getragen. Es habe sich dabei offensichtlich um Arbeitskleidung gehandelt, wobei auf der Beifahrerseite eine offene Tasche mit diversen nötigen Werkzeugen gelegen sei. B. habe gegenüber der Exekutive zu erkennen gegeben, dass er für den Bw. einige…
…einem Geschäftsführer einer GesmbH, ist jedoch durchaus denkbar. Interessanter Weise ist es gerade der Zeuge S., der schon in einem früheren Finanzstrafverfahren wegen Nichtführung von Lohnkonten gegen den Bw. ebenfalls in Erscheinung getreten ist. Auch damals soll es ein Rumäne gewesen sein, der Schwarzarbeiter für…
…Folge: Bf.) zur Strafnummer 001 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass er als Geschäftsführer der Firma B-GmbH vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 EStG 1988 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer für die Jahre 2008 und 2009 in…