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UFSW FSRV/0018-W/05Nichtführung eines Lohnkontos für eine Aushilfskraft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)04.01.2007

…Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen ist, also auch bei kurzfristig beschäftigten Aushilfskräften. Der zweite Absatz verweist diesbezüglich auf weiterführende Bestimmungen in der Lohnkontenverordnung 2005, BGBl. II Nr. 116/2005, wonach die Führung eines Lohnkontos bei maximalen monatlichen Bezügen von € 200,00 für einen bestimmten…

UFSW FSRV/0089-W/05Nichtführung eines Lohnkontos zwei Stunden nach Dienstantritt als Finanzordnungswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)27.02.2007

…Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen ist, also auch bei kurzfristig beschäftigten Aushilfskräften. Weder dem Gesetz noch den für diesen Fall nicht relevanten Lohnkontenverordnungen 2005 und 2006 sind Hinweise zu entnehmen, ab wann ein Lohnkonto zu führen ist bzw. ab wann somit das Nichtführen eines Lohnkontos…

UFSW FSRV/0020-W/02Finanzordnungswidrigkeit durch Nichtführung eines Lohnkontos, wiederholte Beweisanträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)19.12.2003

…beschäftigten Aushilfskräften, ein Lohnkonto zu führen (vgl. RZ 1184 der Lohnsteuerrichtlinien). Die Bw. war - wie dem vorliegenden Akteninhalt zu entnehmen ist - zum Zeitpunkt der Amtshandlung des Arbeitsinspektorates für Bauwesen, die zur Anzeige führte, krankheitsbedingt nicht im Lokal anwesend. Zweifellos ist es Aufgabe einer in einem…

UFSW FSRV/0185-W/07Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG wegen Nichtführung eines Lohnkontos, da das Dienstverhältnis mit UVS-Bescheid nachgewiesen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)17.10.2008

…Entgeltlichkeit des Dienstverhältnisses die vorsätzliche Begehungsweise der Nichtführung eines Lohnkontos und somit die Begehung einer Finanzordnungswidrigkeit im Sinne des § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG auch in subjektiver Hinsicht gegeben ist. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters…

UFSW FSRV/0132-W/07Subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.03.2008

…Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen durch Nichtführung von Lohnkonten von T.A., geb. XY, für den Zeitraum 16.9.2004 bis 17.9.2004 verletzt habe. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG und § 51 Abs. 2 FinStrG wurde über den Bw. deswegen eine Geldstrafe in Höhe von…

UFSW FSRV/0123-W/06Schwarzarbeiterin, Nichtführung von Lohnkonten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)05.02.2008

…Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen ist, also auch bei kurzfristig beschäftigten Aushilfskräften. Der zweite Absatz verweist diesbezüglich auf weiterführende Bestimmungen in der Lohnkontenverordnung 2005, BGBl. II Nr. 116/2005, wonach die Führung eines Lohnkontos bei maximalen monatlichen Bezügen von € 200,00 für einen bestimmten…

UFSW FSRV/0201-W/07Nichtführung von Lohnkonten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)05.01.2009

…Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen ist, also auch bei kurzfristig beschäftigten Aushilfskräften. Der zweite Absatz verweist diesbezüglich auf weiterführende Bestimmungen in der Lohnkontenverordnung 2005, BGBl. II Nr. 116/2005, wonach die Führung eines Lohnkontos bei maximalen monatlichen Bezügen von € 200,00 für einen bestimmten…

UFSW FSRV/0123-W/07Nichtführung von Lohnkonten, Tänzerinnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)14.11.2008

…Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen ist, also auch bei kurzfristig beschäftigten Aushilfskräften. Der zweite Absatz verweist diesbezüglich auf weiterführende Bestimmungen in der Lohnkontenverordnung 2005, BGBl. II Nr. 116/2005, wonach die Führung eines Lohnkontos bei maximalen monatlichen Bezügen von € 200,00 für einen bestimmten…

UFSW FSRV/0081-W/04Nichtführung von Lohnkonten für eine Schwarzarbeiterin, geringes Verschulden, geringer Arbeitslohn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)24.06.2005

…Frau J. bei der Arbeit ein wenig unterstützt. Der Bw. habe keine Abgaben hinterziehen wollen oder sonst einen strafrechtlichen Tatbestand setzen, er habe vielmehr aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus gehandelt. Nach seinem Ermessen sei der Tatbestand der Nichtführung des Lohnkonto für Frau J.V. nicht…

UFSW FSRV/0093-W/06Machthaberstellung und abgabenrechtliche Verantwortlichkeit bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.10.2006

…H. vorsätzlich 1) durch die Nichtführung entsprechender Grundaufzeichnungen (Textziffer 2a des Prüfungsberichtes vom 16.11.2004) eine abgabenrechtliche Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von sonstigen Aufzeichnungen verletzt habe; und weiters 2) zumindest ab 4. August 2004 durch die Nichtführung eines Lohnkontos für T. (Anzeige des…

UFSW FSRV/0042-W/11Strafhöhe und Höhe der Verbandsgeldbuße angefochten. Der durch die Tat lukrierte Zinsgewinn als Untergrenze der Geldstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.05.2012

…kann gemäß § 51 Abs. 2 FinStrG für den (rechtskräftigen) Schuldspruch wegen Nichtführung eines Lohnkontos (§ 51 Abs. 1 lit. c FinStrG) eine Geldstrafe bis zu € 5.000,00 verhängt werden, weswegen dem Berufungseinwand der Bw1, sie müsse bei der Höhe der Geldstrafe durch zwei Jahre…

UFSW FSRV/0088-W/03Zuständigkeit des Mehrheitsgesellschafters und tatsächlichen Entscheidungsträgers einer GmbH für die Führung von Lohnkonten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.04.2004

…es für den Bw. nach dem polizeilichem Aufgriff der beiden Polen B. und U. ein Leichtes gewesen wäre Lohnkonten zu erstellen und eine nachträgliche Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse zu erwirken, wäre er subjektiv der Ansicht gewesen, es habe sich um Arbeitnehmer gehandelt und die Nichtführung…

UFSW RV/1801-W/11Ein Acht-Stunden-Kurs macht Oma und Tante nicht zum pädagogisch qualifizierten Kinderbetreuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2011Teil 2/2

…für eine Betreuung im Haushalt des Kindes ab 8,00 €/Familie/Stunde zuzüglich Fahrtkosten), zumal bei der Betreuung weniger Kinder (durch die Oma: nur die beiden Kinder des Bw., bei der Tante: gemeinsam mit deren beiden Kindern) ein eher höherer Stundensatz angemessen erscheint. Allerdings…

UFSF RV/0342-F/07Nachdem der Sachverhalt nicht vollständig erhoben und lediglich mit dem Einwand des Nichtvorliegens von Grundaufzeichnungen argumentiert wurde, war der Bescheid aufgrund der beschriebenen Mängel aufzuheben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.12.2008Teil 1/2

…mäßig durch eine auswärtige Firma gefertigten Arbeitszeitnachweise dienenden Unterlagen - wenn solche geführt worden sind - nicht vorgelegt werden (können), könnte darin ebenso ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 26 AZG und somit auch gegen § 124 BAO erblickt werden, wie in der Nichtführung solcher Unterlagen. Für die…

UFSI RV/0352-I/07Steuerfreiheit von Zuschlägen nach § 68 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid03.04.2008

…mäßig durch eine auswärtige Firma gefertigten Arbeitszeitnachweise dienenden Unterlagen - wenn solche geführt worden sind - nicht vorgelegt werden (können), könnte darin ebenso ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 26 AZG und somit auch gegen § 124 BAO erblickt werden, wie in der Nichtführung solcher Unterlagen. Für die…

UFSL FSRV/0055-L/03Steuerhinterziehungen eines Geschäftsmannes aus dem Rotlichtmilieu; Strafberufung des Amtsbeauftragten und diesbezügliche Verfahrensfragen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2003

…und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, 1.b.) unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 EStG 88 entsprechenden Lohnkonten, nämlich durch deren Nichtführung, betreffend das Jahr 2000 eine Verkürzung von Lohnsteuern und Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen [ergänze offenbar…

UFSW FSRV/0004-W/03Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG, Nichtführung von Lohnkonten, zwei Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)24.07.2003

…Finanzstrafverfahren zu beurteilen, ob Lohnkonten abgabenrechtlichen Vorschriften zuwider nicht geführt wurden. Zudem ist ein für den Vorwurf der vorsätzlichen Begehung einer Finanzordnungswidrigkeit relevantes Detail erst dem zitierten Bescheid des UVS Niederösterreich zu entnehmen, dass offensichtlich für die Bezahlung der Löhne nicht der Bw., sondern der…

UFSW FSRV/0058-W/03Nichtführen eines Lohnkontos
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Senat)24.06.2003

…und Staub verschmutzte Hose und ein verschmutztes T-Shirt getragen. Es habe sich dabei offensichtlich um Arbeitskleidung gehandelt, wobei auf der Beifahrerseite eine offene Tasche mit diversen nötigen Werkzeugen gelegen sei. B. habe gegenüber der Exekutive zu erkennen gegeben, dass er für den Bw. einige…

UFSW FSRV/0115-W/03Berufung gegen Erkenntnis wegen Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)23.03.2004

…einem Geschäftsführer einer GesmbH, ist jedoch durchaus denkbar. Interessanter Weise ist es gerade der Zeuge S., der schon in einem früheren Finanzstrafverfahren wegen Nichtführung von Lohnkonten gegen den Bw. ebenfalls in Erscheinung getreten ist. Auch damals soll es ein Rumäne gewesen sein, der Schwarzarbeiter für…

UFSW FSRV/0079-W/10Einleitung wegen Nichtführung von Lohnkonten und Hinterziehung von Lohnabgaben bei Werkverträgen, die laut Information der Baustoffindustrie abgeschlossen wurden;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)01.02.2011

…Folge: Bf.) zur Strafnummer 001 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass er als Geschäftsführer der Firma B-GmbH vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 EStG 1988 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer für die Jahre 2008 und 2009 in…