…erforderlich sei, dass sich der Steuerpflichtige mit Absicht an der Hinterziehung beteilige (unter Hinweis auf Laudacher, Das EuGH-Urteil Kittel und die objektiv nahe liegende Kenntnis vom Mehrwertsteuerbetrug, SWK 23/24 aus 2006 S 667). Weiters bestehe nach dem EuGH-Urteil 21.2.2006, C…
…Fall ist Teil eines umfangreichen, insgesamt 17 Einfuhren umfassenden Vorgangs, bei dem der Verdacht besteht, dass es sich um einen "in Lieferketten" organisierten Mehrwertsteuerbetrug oder Karussellbetrug handelt. Aufgrund der ungewöhnlichen Handels- und Transportwege ergingen Amtshilfeersuchen an die zuständigen Behörden in Portugal, Großbritannien, Luxemburg und Spanien.…
…Vor dem Hintergrund, dass E. von den portugiesischen Behörden als "conduit company" bezeichnet wurde, also als Zwischengesellschaft in einem "in Lieferketten" organisierten Mehrwertsteuerbetrug, kommt auch den als Telefaxnachrichten vorliegenden Empfangsbestätigungen von E. kein Beweiswert zu, zumal auch die Faxnummer des Sendegeräts unkenntlich gemacht wurde und…
…zur Kenntnis gebrachten Auskünften der Behörden in Portugal, Spanien, Luxemburg und Großbritannien im Rahmen von Amtshilfeersuchen stehen die verfahrensgegenständlichen Einfuhren in Zusammenhang mit einem "in Ketten" organisierten Mehrwertsteuerbetrug oder Karussellbetrug, in dem auch der von der Bf. indirekt vertretene Warenempfänger als "conduit company" beteiligt war…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Bertram Grass - Mag. Christoph Dorner, Rechtsanwälte in 6900 Bregenz, Bahnhofstraße 21, und LeitnerLeitner GmbH, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 4040 Linz, Ottensheimer Str. 3, vom 11. Februar 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Z…
…Fall ist Teil eines umfangreichen, insgesamt 17 Einfuhren umfassenden Vorgangs, bei dem der Verdacht besteht, dass es sich um einen "in Lieferketten" organisierten Mehrwertsteuerbetrug oder Karussellbetrug handelt. Aufgrund der ungewöhnlichen Handels- und Transportwege ergingen Amtshilfeersuchen an die zuständigen Behörden in Portugal, Großbritannien, Luxemburg und Spanien.…
Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass der europäische Gesetzgeber einen im Kern übereinstimmenden Zoll- und Einfuhrumsatzsteuertatbestand bezweckt. Zudem geht aus der Rechtsprechung des EuGH zur Anwendbarkeit der 6. MWSt-RL auf die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln und Falschgeld hervor, dass der Zolltatbestand und der Mehrwertsteuertatbestand…
2. Hinsichtlich der Vorsteuerabzugsfähigkeit für die gegenständlichen Lieferungen gelte, dass solange die objektiven Kriterien für die Vorsteuerabzugsfähigkeit gegeben sei, diese nicht versagt werden könne, selbst wenn ein Vorlieferant an einem Steuerbetrug beteiligt gewesen sei. Diese Ansicht werde sowohl von den nationalen Verwaltungsbehörden als auch vom…
…Umsätze gehören, ein anderer Umsatz, der dem vor diesem Steuerpflichtigen getätigten Umsatz vorausgehe oder nachfolge, mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet ist, ohne dass der Steuerpflichtige hiervon Kenntnis hat oder haben kann." In Erwägung Nr. 46 führe der EuGH aus: "Dieser Schluss kann nicht anders ausfallen, wenn…
…oder nachfolgt" und "vorausgehender oder nachfolgender Umsatz in der Kette"). Laut EuGH steht somit einem Steuerpflichtigen, der von einem von einem anderen an der Lieferkette Beteiligten verübten Mehrwertsteuerbetrug Kenntnis gehabt hat oder zumindest haben konnte, ein Vorsteuerabzug nicht zu. Im Urteil vom 6.7.2006…
…gewesen sei, angab, dass ihm "nichts Negatives" bekannt gewesen sei, hätte die Bw. auf Grund folgender Tatsachen den Mehrwertsteuerbetrug erkennen müssen, wobei der Bw. als juristischer Person (GmbH) die Handlungen und der Kenntnisstand ihrer Organe und Mitarbeiter zuzurechnen ist [vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der NV, vertreten durch AR, vom 25. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 18. Februar 2008 betreffend Umsatzsteuer 3/2007 (nunmehr gerichtet gegen den Umsatzsteuerbescheid 2007) und Umsatzsteuer 4 und 5/2007 (nunmehr gerichtet…
Beim vorliegenden Sachverhalt steht außer Zweifel, dass die Umsätze der NV selbst nicht mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet sind, sondern offenbar ein Vorlieferant seinen umsatzsteuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Der Vorsteuerabzug der NV wurde zu keinem Zeitpunkt in Betrugsabsicht vorgenommen. Die NV hat - wie ausführlich gezeigt…
…verursachen, wenn der Unternehmer den öffentlichen Registern wie dem Firmenbuch und der durch die Abfrage von UID Nummern erteilten Auskunft der Finanzverwaltung keinerlei Vertrauen entgegenbringen darf, weil diejenigen, die Mehrwertsteuerbetrug begehen, die formalen Voraussetzungen erfüllen werden, um nicht ertappt zu werden (dazu Achatz SWK 2008…
…für die vom Prüfer gewählte Vorgangsweise. Im vorliegenden Sachverhalt steht außer Zweifel, dass die Umsätze der NV nicht mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet sind (der Prüfer behauptet dies in seiner Zusammenfassung zum Besprechungsprogramm auch nicht). Der Vorsteuerabzug wurde von NV zu keinem Zeitpunkt in Betrugsabsicht vorgenommen…
…und Lieferanten hinaus Nachforschungen anzustellen", entgegnet, dass "eine vernünftige Kenntnis von Umständen, die auf einen Mehrwertsteuerbetrug hindeuteten, durchaus erwartet werden könne. Die Mitgliedstaaten könnten den Händlern die Verpflichtung auferlegen wachsam zu sein und sich über den Hintergrund der Gegenstände mit denen sie handeln, zu informieren". …
…der UID-Nummer durch das Finanzamt gelegt worden seien. Auch nach der Rechtsprechung des EuGH hätte nicht nur ein "Wissen" sondern auch ein "Wissen müssen" bzw. "Wissen können" des Steuerpflichtigen vom Mehrwertsteuerbetrug eine Auswirkung auf den Vorsteuerabzug. Bei einem "Bestehen hinreichender Verdachtsgründe" sei davon auszugehen…
…November 2002 nicht zu folgen war, wenn er angab sich an den vorliegenden Umsätzen nicht beteiligt und somit am Mehrwertsteuerbetrug nicht mitgewirkt zu haben. Der Senat geht vielmehr davon aus, dass die "B.GmbH" unter ihrem Firmennamen im Rahmen der streitgegenständlichen Umsätze nach außen hin…
…diese Umsätze gehören, ein anderer Umsatz, der dem vom Steuerpflichtigen getätigten Umsatz vorangeht oder nachfolgt, mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet ist, ohne dass der Steuerpflichtige davon Kenntnis hat oder haben kann. Weiters wurde vorgebracht, dass weder in der Berufungsentscheidung der FLD für Wien, Niederösterreich und Burgenland…
…03, C-355/03 und C-484/03, in dem der EuGH ausgesprochen habe, dass Umsätze eines Unternehmers, die nicht selbst mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet seien, prinzipiell umsatzsteuerpflichtige Leistungen darstellen würden. Derartige umsatzsteuerlich relevante Leistungen des Unternehmers würden auch vorliegen, wenn in der Leistungskette, in…