…der eine im Unternehmen übernommene Aufgabe pflichtwidrig nicht erfüllt, weshalb der deliktische Erfolgt eintritt), zur Verantwortung zu ziehen. Eine Bestrafung wegen Hinterziehung von Straßenbenützungsabgaben nach § 33 Abs.1 FinStrG kompensiert eine solche wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG hinsichtlich desselben Zeitraumes. Wie…
…dann versucht ist, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung (indem er die falschen Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht hat) betätigt hat. Im gegenständlichen Fall kommt aber eine Bestrafung wegen zumindest versuchter Hinterziehung von Jahresumsatzsteuer im Sinne der §§ 13…
…in welchem Unternehmen AG die Umsatzsteuern abführte, als Einzelunternehmerin oder im Wege der Haftung. Die falsche Zuordnung der Umsätze sei aber nicht Gegenstand des [nunmehrigen] Finanzstrafverfahrens, ein diesbezügliches Verfahren wegen des Verdachtes [begangener Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen] nach § 33 [Abs. 2 lit. a] FinStrG gegen AG …
…Unwertgehalt der nur auf eine vorübergehende Abgabenvermeidung gerichteten Hinterziehungen der Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG mit einem Abschlag um ein Drittel der diesbezüglichen Strafdrohung, ergibt sich ein erster Ausgangswert an Geldstrafe für HG in Höhe von gerundet etwa € 30.000,00.…
…Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von € 1.153,53 bewirkt, indem er die diesbezügliche Zahllast nicht bis zum Fälligkeitszeitpunkt entrichtet, sondern erst verspätet bekannt gegeben hat, und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, A.2) selbst zu berechnende Abgaben, nämlich Kraftfahrzeugsteuer betreffend April…
…nicht zeitgerechten Entrichtungen bzw. Abfuhren und Hinterziehungen in ihrer Gesamtheit als eine budgetäre Wirkung habende Verfehlungen mit ausreichenden Sanktionen zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage (hier:) des Berufungswerbers von der Begehung ähnlicher Finanzstraftaten abhalten sollen. Der Umstand, dass der Beschuldigten aufgrund…
…Juni, Juli, August, September, Oktober, November, Dezember 2000, Jänner 2001 in Höhe von insgesamt ATS 288.822,-- und Kraftfahrzeugsteuern betreffend die Zeiträume Oktober bis Dezember 1994, Oktober bis Dezember 1995, Jänner bis März, April bis Juni , Juli September, Oktober bis Dezember 1996, Jänner bis März…
…Marke Fiat Lancia 840 mit der Motorleistung von 44 kW, beim ehemaligen Zollamt S (E) von E kommend in Richtung W fahrend angehalten. Die Zollwachabteilung hat dazu in einer Kontrollmitteilung an das Finanzamt Kufstein im Hinblick auf den Verdacht ua. der Hinterziehung der Kraftfahrzeugsteuer Folgendes…
…Marke S, mit der Motorleistung von 125 kW, auf der B 172 (ehemaliger Grenzübergang N) angehalten und hat die Zollwachabteilung laut Kontrollmitteilung an das Finanzamt Kufstein im Hinblick auf den Verdacht ua. der Hinterziehung der Kraftfahrzeugsteuer Folgendes festgestellt: " ..., dass die Fahrzeuglenkerin (Besitzerin) ihren Hauptwohnsitz in…
…wenn man von seinen Angaben ausgehe, wäre er verpflichtet gewesen, die Umsatzsteuerkorrektur durchzuführen. Diesbezüglich sei ihm zumindest ein bedingter Vorsatz im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG anzulasten, eine wissentliche Hinterziehung der Umsatzsteuer sei vom Finanzamt nicht angeschuldigt worden. Was die Kraftfahrzeugsteuer betreffe…
…November 2001 - eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gem. § 49 Abs.1 lit.a FinStrG begeht weiters derjenige eine Finanzordnungswidrigkeit, der vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben - wie beispielsweise im gegenständlichen Fall Kraftfahrzeugsteuer - nicht spätestens am 5…
…Tag nach Fälligkeit entrichtet. Der Spruchsenat hat SB in diesem Zusammenhang daher hinsichtlich einer zumindest bedingt vorsätzlich nicht bis zum 20. Mai 2000 erfolgten Entrichtung von Kraftfahrzeugsteuer für Jänner bis März 2000 wegen einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG schuldig gesprochen. Gemäß …
…Der geschilderte Sachverhalt, nämlich die sich aus der Aktenlage erschließende Hinterziehung von Lohnabgaben durch SB mittels Verwendung eines fiktiven Geschäftspartners, welchem die eigenen Arbeitnehmer zugeschrieben werden, ist aber ohnehin nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens. Von Relevanz ist die geschilderte diesbezügliche Aktenlage aber deshalb, weil ja dann…
…ist). Hat der Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der Wahrnehmende seiner steuerlichen Interessen vorsätzlich oder fahrlässig unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (weil er entgegen § 6 Abs. 3 KfzStG 1992 die Einreichung der Anzeige unterlassen hat) eine Verkürzung von Kraftfahrzeugsteuer bewirkt (weil er entgegen…
…einen Verkehrsunfall verursachte und nach erfolgter Kontrollmitteilung an das Finanzamt Kufstein Schwaz an der Wohnanschrift der Beschuldigten Erhebungen über eine allfällige Verkürzung von Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer durchgeführt wurden - wobei man sich wieder an die Beschuldigte erinnerte und auch hinsichtlich ihrer Person entsprechende Erhebungen durchführte (Betriebsprüfung…
…StNr.) von CO gegründeten Einzelunternehmens, Unternehmensgegenstand: Künstler- und Partnervermittlung sowie Werbe- und Begleitagentur, mit dem Sitz in 4020 Linz, G.7. Mit Ausnahme eines am 16. Jänner 2002 beim Finanzamt Linz eingegangenen Schreibens (Ansuchen um Zuteilung einer StNr., unterfertigt von CO, Inhaber) sowie einer Kraftfahrzeugsteuererklärung…
…N. verantwortlicher Geschäftsführer, und zwar 1.) Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für Februar bis April, Mai und November 2000 in einer Gesamthöhe von S 997.932,00 (entspricht € 72.522,55), sowie 2.) Kraftfahrzeugsteuer für Jänner bis Dezember 1999, Straßenbenützungsabgabe für 1999, Lohnsteuer für Jänner 1996…
…dass der Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens sich nur auf die Hinterziehung von Umsatzsteuer bezieht. Soweit der Bf. Ausführungen zu dem mit Verfügung des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz ebenfalls vom 19. November 2003 eingeleiteten Finanzstrafverfahren hinsichtlich Kraftfahrzeugsteuer und Straßenbenützungsabgaben vorbringt…
…ein Teilbetrag von annähernd 17 % entrichtet wurde, zu berücksichtigen, dass - nach den unbestrittenen abgabenbehördlichen Feststellungen zur StNr. 34 - der im Finanzstrafverfahren StrNr. 041-2009/00028-001 u.a. wegen Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und vorsätzlicher Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen gemäß…
…vorzugehen. In den Jahren 1995 bis 1998 wurden weder Zahlungen an Straßenbenützungsabgaben noch Kraftfahrzeugsteuer zu den jeweiligen Fälligkeitstagen gemeldet noch entrichtet. Die geschuldeten Beträge wurden anlässlich der Betriebsprüfung an Hand der von der Zulassungsbehörde zur Verfügung gestellten Fahrzeugdaten festgesetzt und wurden der Bestrafung durch den…