…weitere Herabsetzung der Geldstrafe ist jedoch aus generalpräventiven Gründen auszuschließen, geht es doch nicht an, die Folgen steuerunehrlichen Verhaltens derart abzumindern, dass dies geradezu ein Anreiz für seine solche Vorgehensweise für andere potenzielle Straftäter in der Lage des Beschuldigten darstellen würde. Zur Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe…
…des Bw. eine Geldstrafe in Höhe von € 15.000,00 als tat- und schuldangemessen auszusprechen und eine für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 6 Wochen zu verhängen. Einer weitergehenden Herabsetzung der vom Bw. als…
…zeitgerechten Entrichtungen der im Spruch des angefochtenen Erkenntnisses genannten Selbstbemessungsabgaben auf Grund oftmaliger Tatentschlüsse über einen langen Tatzeitraum erfolgt sind. Dieser Erschwerungsgrund wurde bei der erstinstanzlichen Strafbemessung nicht berücksichtigt. Auch verbietet der spezial- und generalpräventive Strafzweck nach Senatsmeinung im gegenständlichen Fall eine Herabsetzung der Geldstrafe.…
…98; daher lediglich geringfügige Änderung) eine Geldstrafe in Höhe von ausnahmsweise lediglich € 9.000,-- tat- und schuldangemessen. Eine weitere Herabsetzung der Geldstrafe von nur 10,13 % des Strafrahmens ist insbesondere aus generalpräventiven Gründen nicht möglich. Obige Überlegungen gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe…
…eine Geldstrafe in Höhe von 1.500,-- € und eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 10 Tagen verhängt sowie Verfahrenskosten in Höhe von 150,-- € festgesetzt wurden. Dabei wurde als mildernd die geständige Verantwortung und die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit sowie als erschwerend die Anzahl der Pflichverletzungen…
…die eine Herabsetzung der Geldstrafe unter die im § 23 Abs. 4 FinStrG normierte Mindeststrafe rechtfertigen würden und es konnte solche Gründe auch nicht amtswegig festgestellt werde. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG in Verbindung mit § 265 Abs. 1p FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetz…
…nunmehriger Berücksichtigung der eingeschränkten wirtschaftlichen Situation des Bw. konnte mit einer Herabsetzung der Geldstrafe auf das aus dem Spruch ersichtliche Ausmaß vorgegangen werden. Einer weiteren Strafherabsetzung standen im gegenständlichen Fall insbesondere spezialpräventive Erwägungen entgegen, die es dem Unabhängigen Finanzsenat aufgrund der Tatsache, dass der Bw…
…in der Abwicklung von abgabenrechtlichen Angelegenheiten zu werten. Bei Würdigung dieser Strafzumessungsgründe erweise sich eine Geldstrafe in Höhe von € 18.000,00 als überhöht und der Bw1 ersuche daher um angemessene Herabsetzung. Die für den Bw1 geltenden Strafzumessungsgründe müssten auch bei der Festsetzung der…
…bei einer derart umfangreichen Verletzung der steuerlichen Verpflichtungen und vor allem bei nicht erfolgter Schadensgutmachung (die verfahrensgegenständlichen Verkürzungsbeträge haften im Konkurs der Fa. F-GmbH zur Gänze aus) mit einer Herabsetzung der Geldstrafe vorzugehen. Auch die vom Spruchsenat mit 24 Tagen bemessene Ersatzfreiheitsstrafe entspricht nach…
…Geldstrafe und die Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw., mit welcher eine Herabsetzung der Geldstrafe beantragt und dies mit seinem geringen Einkommens von € 308 pro Monat begründet wird. Im Rahmen der…
…eine Geldstrafe in Höhe von € 6.000,00 als tat- und schuldangemessen auszusprechen und eine für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von zehn Tagen zu verhängen. Einer weitergehenden Herabsetzung der Geldstrafe standen vor allem generalpräventive…
…Berücksichtigung der durch hohe Schulden äußerst eingeschränkten wirtschaftlichen Situation der Bw. bei nunmehr festgestellter vollständiger Schadensgutmachung mit einer Herabsetzung der Geldstrafe auf die aus dem Spruch der gegenständlichen Berufungsentscheidung ersichtliche Höhe vorzugehen, welche der erkennende Berufungssenat als tat- und schuldangemessen erachtet. Auch die Reduzierung der…
…wurde (die verfahrensgegenständlichen Verkürzungsbeträge haften nach wie vor unberichtigt aus), so spricht auch der in der Abschreckung anderer potentieller Straftäter liegende generalpräventive Strafzweck gegen eine Herabsetzung der Geldstrafe und eine weitere Milderung der Ersatzfreiheitsstrafe. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 19. Juni 2007
…notwendigsten Unterhalt aufgrund der bestehende Sorgepflicht für ein Kind ausreicht. Diese nunmehr aufgrund der Quotenzahlungsverpflichtung nach abgeschlossenen Schuldenregulierungsverfahren gegenüber dem Zeitpunkt der erstinstanzlichen Strafbemessung weiter eingeschränkte äußerst schlechte wirtschaftliche Situation des Bw. rechtfertigt nach Ansicht des Berufungssenates eine Herabsetzung der Geldstrafe und der entsprechenden Ersatzfreiheitsstrafe…
…eine Herabsetzung der Geldstrafe auf € 17.500,00 beantragt wird. Zur Begründung führt die Bw. aus, dass sie auf den Schriftsatz vom 11. April 2006 verweise, wonach sie bei der damaligen Amtshandlung im Hinblick auf alle be- und entlastenden Umstände zu einer Geldstrafe in…
…mit welcher eine Herabsetzung der verhängten Finanzstrafe auf € 7.090,00 (12% der verkürzten Summe an Umsatzsteuer) beantragt wird. Zur Begründung wird ausgeführt, dass die gegen den Bw. verhängte Geldstrafe in Höhe von € 17.200,00 annähernd 30% des verkürzten Betrages an Umsatzsteuer…
…hätte die Finanzstrafbehörde erster Instanz eine geringere Geldstrafe zu verhängen gehabt. Vor allem im Hinblick darauf, dass im gegenständlichen Fall die Milderungsgründe deutlich überwiegen, sei eine sehr geringe Strafe zu verhängen. Es werde daher der Antrag auf angemessene Herabsetzung der Geldstrafe gestellt. Über die Berufung…
…bei der Strafbemessung nicht berücksichtigten Milderungsgründe (überwiegende Schadensgutmachung und Handeln aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus) und auf den Wegfall des Erschwerungsgrundes und des Zusammentreffens zweier Finanzvergehen konnte unter Berücksichtigung der dargestellten persönlichen Verhältnisse und der eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bw. mit einer Herabsetzung der Geldstrafe…
…unter Berücksichtigung einer ebenfalls erstinstanzlich nicht festgestellten eingeschränkten wirtschaftlichen Situation des Bw. bei nunmehr festgestellter vollständiger Schadensgutmachung mit einer Herabsetzung der Geldstrafe auf die aus dem Spruch ersichtliche Höhe, welche der erkennenden Berufungssenat als tat- und schuldangemessen erachtet, vorzugehen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. …
…der Nachschauzeitraum habe allerdings die Zeit bis Juli 2004 umfasst. Da der Bw. trotz heftiger Bemühungen noch immer nicht alle Rückstände bezahlen habe, er seinem Betrieb absolut nur die geringst notwendigen Mittel zur Bestreitung seines Lebensaufwandes entnehmen könne, werde um Herabsetzung der Geldstrafe auf einen…