…weshalb bei der Herabsetzung der Geldstrafe von 60,00 € auf 50,00 € auch darauf Bedacht genommen wurde. Gemäß § 16 Abs. 2 letzter Satz VStG war die Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Stunden nach den Regeln der Strafbemessung festzusetzen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Kostenentscheidung…
…der Aktenlage der Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit zugute. In Anbetracht der Tatsache, dass der Bf. zahlungswillig war und den Betrag von 48 Euro zur Überweisung brachte, wenn auch unter Verwendung von zwei Identifikationsnummern und daher nicht automationsunterstütz lesbar war, erscheint die spruchgemäße Herabsetzung der Geldstrafe…
…auf generalpräventive und spezialpräventive Aspekte eine Herabsetzung der Geldstrafe von 60,00 Euro auf 36,00 Euro als vertretbar. Die Ersatzfreiheitsstrafe wurde entsprechend angepasst. Bei den gegebenen Verhältnissen wird die Höhe der Geldstrafe als ausreichend erachtet, den Beschwerdeführer von der Begehung einer strafbaren Handlung gleicher…
…neu hervorkommen. In der ggstl. Beschwerdesache liegen diese Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Geldstrafe nicht vor: Grundlage jeder Strafbemessung nach § 32 StGB iVm § 19 Abs 2 VStG ist die Schuld des Täters. Da über die Schuld des Bf. mit der Strafverfügung vom 09.12.2014…
…Abs 2 des Verwaltungsstrafgesetzes). Der zu zahlenden Gesamtbeträge beträgt daher je EUR 46,00." Dagegen richtet sich die fristgerecht eingebrachte Beschwerde, in welcher die Beschwerdeführerin,(Bf.), sinngemäß vorbringt ,die unter ad 4) und 5) des bekämpften Spruches angeführten Geldstrafen jeweils mit Euro 15,00 und…
…Unter Berücksichtigung der Eigenart des Verwaltungsstrafrechtes sind die §§ 32 bis 35 des Strafgesetzbuches sinngemäß anzuwenden. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten des Beschuldigten sind bei der Bemessung von Geldstrafen zu berücksichtigen. Eine Herabsetzung der Geldstrafe kam aus folgenden Gründen nicht in Betracht: Die Strafe…
…weitere Herabsetzung der Geldstrafe ist jedoch aus generalpräventiven Gründen auszuschließen, geht es doch nicht an, die Folgen steuerunehrlichen Verhaltens derart abzumindern, dass dies geradezu ein Anreiz für seine solche Vorgehensweise für andere potenzielle Straftäter in der Lage des Beschuldigten darstellen würde. Zur Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe…
…überwiegenden Anteil an Milderungsgründen die vom Erstsenat ausgemessenen Geldstrafen sich nicht vollständig an den Grundlagen der Strafbemessung gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG orientieren würden, sondern überhöhte Strafen ausgesprochen worden seien, wird die schuld- und tatangemessene Herabsetzung der verhängten Geldstrafe begehrt. Gestützt auf die obigen Ausführungen…
…auf die vom Bf. beantragte Herabsetzung der dafür verhängten Geldstrafe ist festzuhalten: Nach § 4 Abs.1 Parkometergesetz 2006, LGBl.2006/09, sind Handlungen oder Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt wird, mit Geldstrafen bis zu 365 Euro zu bestrafen. Gemäß § 19 Abs…
…des Bw. eine Geldstrafe in Höhe von € 15.000,00 als tat- und schuldangemessen auszusprechen und eine für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 6 Wochen zu verhängen. Einer weitergehenden Herabsetzung der vom Bw. als…
…vorgebracht. Aufgrund der Neubemessung der Geldstrafe erfolgte auch spruchgemäß die Herabsetzung der gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe zu bemessenden Ersatzfreiheitsstrafe. Diese entspricht nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes dem nunmehr festgestellten Verschulden der Bf. unter Berücksichtigung der obgenannten Milderungsgründe und…
…zeitgerechten Entrichtungen der im Spruch des angefochtenen Erkenntnisses genannten Selbstbemessungsabgaben auf Grund oftmaliger Tatentschlüsse über einen langen Tatzeitraum erfolgt sind. Dieser Erschwerungsgrund wurde bei der erstinstanzlichen Strafbemessung nicht berücksichtigt. Auch verbietet der spezial- und generalpräventive Strafzweck nach Senatsmeinung im gegenständlichen Fall eine Herabsetzung der Geldstrafe.…
…98; daher lediglich geringfügige Änderung) eine Geldstrafe in Höhe von ausnahmsweise lediglich € 9.000,-- tat- und schuldangemessen. Eine weitere Herabsetzung der Geldstrafe von nur 10,13 % des Strafrahmens ist insbesondere aus generalpräventiven Gründen nicht möglich. Obige Überlegungen gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe…
…eine Geldstrafe in Höhe von 1.500,-- € und eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 10 Tagen verhängt sowie Verfahrenskosten in Höhe von 150,-- € festgesetzt wurden. Dabei wurde als mildernd die geständige Verantwortung und die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit sowie als erschwerend die Anzahl der Pflichverletzungen…
…Geldstrafe von bis zu 400 Euro verhängt wird, eine Verletzung in subjektiven Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) ausgeschlossen ist. Eine Revision durch die belangte Behörde ist gem. Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der…
…nicht soviel arbeiten und ersuche höflich um Herabsetzung der Strafe und um Ratenzahlung." Über die Beschwerde wurde erwogen: Da sich die Beschwerde nicht gegen den Schuldspruch des Straferkenntnisses, sondern lediglich gegen die Höhe der verhängten Geldstrafe richtet, ist der Schuldspruch des Straferkenntnisses vom 24.04…
…der für Sie bestehenden und Ihnen auch zumutbaren Sorgfaltspflicht, somit fahrlässig, die Abgabe verkürzt. Somit sind sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen für die Strafbarkeit gegeben. Handlungen und Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt wird, sind als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen…
…Geldstrafe unter Setzung einer Probezeit bedingt nachzusehen, ist der Bf. auf die Bestimmung des § 26 FinStrG zu verweisen, wonach eine bedingte Strafnachsicht nur im gerichtlichen Finanzstrafverfahren rechtlich möglich ist. Aus den dargestellten Erwägungen war eine Herabsetzung der gegenständlichen Geldstrafe, bei vorliegender - vom Spruchsenat bei der…
…Geldstrafe und der über die Bf2 verhängten Geldbuße richten. Es wird deren Herabsetzung auf ein tat- und schuldangemessenes Maß beantragt. Da die Beschwerdeführer bereits mit Schriftsatz vom 12.10.2017 eine geständige Verantwortung abgegeben hätten, richte sich die vorliegende Beschwerde ausschließlich gegen die Rechtswidrigkeit der…
…ABl der Stadt Wien Nr. 51/2005 idgF, ist für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen (§ 25 StVO) eine Abgabe zu entrichten. Handlungen oder Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt wird, sind als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu EUR 365,00…