…Umsatzsteigerung herbeizuführen. Dennoch habe er die Betriebsführung bewusst, ohne Anpassungen der wesentlichen Verlustbegründenden Kostenstellen, beibehalten und dies stehe der Annahme einer Gewinnerzielungsabsicht entgegen. Der Bw. gab keine anderen Kriterien bekannt, nach denen trotz ständiger Verluste auf eine Einkunftsquelleneigenschaft der Boutique geschlossen hätte werden können. Demnach…
…Konkrete strukturverbessernde Maßnahmen, um den Betrieb in die Gewinnzone zu führen, waren weder ernsthaft geplant noch wurden solche umgesetzt. Der Bw hat das Streben nach Gewinnerzielung nicht ausreichend dokumentiert. Eine Prognoserechnung wurde nicht vorgelegt, ebenso wenig wie die Gewinnermittlungen der Jahre 2000 und 2001 und…
…der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage durch Struktur verbessernde Maßnahmen; z.B. Rationalisierungsmaßnahmen (§ 2 Abs 1 LVO II idgF). Ob die Gewinnerzielungsabsicht vorhanden oder nicht vorhanden ist, ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu beantwortende Sachfrage, bei deren Beantwortung die Rechtslage anzuwenden ist, dass: ..…
…aber vom österreichischen Gesetzgeber nicht Gebrauch gemacht - vgl. auch VwGH 23.9.2005, 2005/15/0070, Seite 11) ein Ermessen in der Frage ein, ob sie bestimmten privaten Einrichtungen mit Gewinnerzielungsabsicht sozialen Charakter zuerkennen (vgl. Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer, UStG 1994, Band IV…
…keinem der aufgelisteten Jahre ein positives Betriebsergebnis erzielt werden. Die Relationen zwischen Umsatz und Gewinn sind in den Jahren keinen großen Schwankungen unterworfen. Die Verlustsituation hat den Rahmen einer Gewinnerzielungsabsicht in einem überschaubaren Zeitraum weit überschritten. 3. Ursachen, aufgrund derer im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben…
…Kalkulation des Vereins auf die Erzielung von Überschüssen ausgerichtet. Auf Grund der belegten Gewinnerzielungsabsicht sei von einem Gewerbebetrieb auszugehen und dem Verein komme eine Begünstigung auf abgabenrechtlichem Gebiet nicht zu. In seiner Berufung führte der Verein aus, er sei im Behindertenwesen tätig und es werde…
…In der numehr als Vorhalt zu wertenden Berufungsvorentscheidung wurde weiters angeführt, das Finanzamt gehe davon aus, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorgelegen und daher kein wirtschaftliches Motiv erkennbar sei. Die umsatzsteuerliche Beurteilung ob Liebhaberei gegeben sei decke sich daher im vorliegenden Falle mit der einkommensteuerlichen. Der unabhängige…
…rechtfertigen, dass der Bw den Blumenhandel in einer Weise betrieben habe, welche nicht der Erzielung von Einkünften gedient habe. Vor Inkrafttretung der Liebhabereiverordnung im Jahr 1993 seien zur Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft einer Tätigkeit in erster Linie objektive Kriterien z.B: Gewinnerzielungsmöglichkeit, heranzuziehen (VwGH vom 9…
…wenn die Betätigung mit der Absicht ausgeübt werde, in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn zu erzielen. Dabei sei die Umsatz- und Gewinnentwicklung aber auch die objektive Gewinnerzielungsmöglichkeit zu berücksichtigen. Es werde daher ersucht folgende Fragen zu beantworten bzw. Belege vorzulegen: 1) Für welche Firma und…
…gehören. Zum einen wurden weder in der Berufung noch im Vorlageantrag Gründe angeführt, die ein subjektives Gewinnstreben bzw. eine Gewinnerzielungsabsicht ausschließen ließen. Es liegen daher steuerlich beachtliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 Abs. 4 EStG vor. Zum anderen stellt für den unabhängigen Finanzsenat…
…Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Soweit die Berufung davon ausgehe, dass eine ehrliche künstlerische Tätigkeit nicht vorzugsweise von gewinnorientierten Überlegungen getragen werde und andererseits dennoch Gewinnerzielungsabsicht bestehen könne, werde zugestimmt. Im Steuerrecht reiche die bloß subjektive Absicht oder der Wunsch…
…Tätigkeiten selbständig und unabhängig von ihrem Ort ausübe, gleichgültig zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis. Für die Frage des Vorliegens der Unternehmereigenschaft sei somit eine Gewinnerzielungsabsicht bzw. ein positives Gesamtergebnis nicht erforderlich. Mit Vorlagebericht vom 14. Juni 2006 wurde die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat…
…erhoben. In Ergänzung zur oben zitierten Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2003 wies der Berufungswerber darauf hin, dass die Feststellung des Finanzamtes, wonach keine Gewinnerzielungsabsicht vorliege, die Betätigung nicht zu einer Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinne mache. Weiters wies er auf Artikel 4 Abs. 1 der 6…
…laufend Verluste angefallen. Im Jahr 2002 sei die Ordination anlässlich eines Auslandseinsatzes aufgegeben worden. Für Tätigkeiten gemäß § 1 Abs 1 LVO gelte generell die Annahme einer Einkunftsquelle, wenn von Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen werden könne. Sofern dies nicht unmittelbar erkennbar sei, müsse anhand objektiver Kriterien (§ 2 Abs…
Wiederaufnahmebescheide dargelegt, dass aufgrund des Fragenvorhaltes vom 20.12.2004 und der entsprechenden Beantwortung vom 24.1.2005 sowie aufgrund weiterer Ermittlungen neue Tatsachen hervorgekommen seien, die im bisherigen Verfahren nicht bekannt gewesen und zu anders lautenden Bescheiden geführt hätten. Dabei handle es sich insbesondere…
…Zeitraum von (mehr als) 20 Jahren für die Liebhabereibeurteilung zurückgegriffen werden. (Auch die 1997 erfolgte Novelle der LVO verlangt einen absehbaren Zeitraum von 20 Jahren.) Die Ergebnisse lassen keinen Zweifel an der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht bzw. an der fehlenden objektiven Ertragfähigkeit der Vermietung aufkommen: Wie sich…
…dass die Finanzverwaltung für ihre Schlussfolgerung nicht automatisch und ohne Nachforschungen zu erheben annehmen kann, dass die Tätigkeit objektiv nicht zur Gewinnerzielung geeignet bzw. von Vornherein damit zu rechnen gewesen sei, dass die Tätigkeit vor dem Erreichen des Gesamtgewinnes beendet würde." Schließlich führt die Bw…
…vor, die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen und die nicht unter Absatz 2 der Verordnung fällt. Voraussetzung ist, dass die Gewinnerzielungsabsicht anhand objektiver Umstände (§ 2 Abs. 1 und 3 L-VO) nachvollziehbar ist. …
…nicht möglich, weil einnahmenseitig nur Unsicherheiten bestünden. Der Bw habe während seiner Betätigung 2000 bis 2003 nur Verluste erwirtschaftet. Die subjektive Gewinnerzielungsabsicht des Bw werde wohl nicht bezweifelt, doch komme es hier auf die objektive Ertragfähigkeit an. Da ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum mit Gesamtverlust vorliege, sei…
…auf die nach Auffassung des Gerichtshofes nicht vergleichbare Konstellation, wonach bei den früheren Beschwerdefällen die erklärten Reisekosten - im Gegensatz zum Beschwerdefall - allein ein Vielfaches der erklärten Einnahmen betrugen und daher die Gewinnerzielungsabsicht wohl zu Recht verneint worden sei, könne dies für den Beschwerdefall nicht gelten…