…Umsatzsteigerung herbeizuführen. Dennoch habe er die Betriebsführung bewusst, ohne Anpassungen der wesentlichen Verlustbegründenden Kostenstellen, beibehalten und dies stehe der Annahme einer Gewinnerzielungsabsicht entgegen. Der Bw. gab keine anderen Kriterien bekannt, nach denen trotz ständiger Verluste auf eine Einkunftsquelleneigenschaft der Boutique geschlossen hätte werden können. Demnach…
…Konkrete strukturverbessernde Maßnahmen, um den Betrieb in die Gewinnzone zu führen, waren weder ernsthaft geplant noch wurden solche umgesetzt. Der Bw hat das Streben nach Gewinnerzielung nicht ausreichend dokumentiert. Eine Prognoserechnung wurde nicht vorgelegt, ebenso wenig wie die Gewinnermittlungen der Jahre 2000 und 2001 und…
…der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage durch Struktur verbessernde Maßnahmen; z.B. Rationalisierungsmaßnahmen (§ 2 Abs 1 LVO II idgF). Ob die Gewinnerzielungsabsicht vorhanden oder nicht vorhanden ist, ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu beantwortende Sachfrage, bei deren Beantwortung die Rechtslage anzuwenden ist, dass: ..…
…aber vom österreichischen Gesetzgeber nicht Gebrauch gemacht - vgl. auch VwGH 23.9.2005, 2005/15/0070, Seite 11) ein Ermessen in der Frage ein, ob sie bestimmten privaten Einrichtungen mit Gewinnerzielungsabsicht sozialen Charakter zuerkennen (vgl. Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer, UStG 1994, Band IV…
…keinem der aufgelisteten Jahre ein positives Betriebsergebnis erzielt werden. Die Relationen zwischen Umsatz und Gewinn sind in den Jahren keinen großen Schwankungen unterworfen. Die Verlustsituation hat den Rahmen einer Gewinnerzielungsabsicht in einem überschaubaren Zeitraum weit überschritten. 3. Ursachen, aufgrund derer im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben…
…Kalkulation des Vereins auf die Erzielung von Überschüssen ausgerichtet. Auf Grund der belegten Gewinnerzielungsabsicht sei von einem Gewerbebetrieb auszugehen und dem Verein komme eine Begünstigung auf abgabenrechtlichem Gebiet nicht zu. In seiner Berufung führte der Verein aus, er sei im Behindertenwesen tätig und es werde…
…Das Streben nach Gewinn muss nicht der Hauptzweck der Tätigkeit sein; die Annahme eines Gewerbebetriebes ist auch nicht ausgeschlossen, wenn die Absicht der Gewinnerzielung nur Nebenzweck ist. Die subjektive Gewinnabsicht ist bei einer TätigkeitTätigkeiten, die sich objektiv und auf Dauer gesehen als gewinnträchtig darstelltnicht geeignet…
Eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG soll im Grunde insgesamt über die Jahre hinweg für einem Betrieb zu keinem anderen Totalgewinn führen als die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich; die auf dem "Ist-System" basierenden Vereinfachungen bei der Erfassung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch eine…
…alle Dividendenzahlungen anzuwenden, die ab 1. Jänner 1999 geleistet werden. Gewinnerzielung einerseits und Gewinnausschüttung stellen zwei unterschiedliche Besteuerungstatbestände dar. Von Artikel 10 des Abkommens wird nur der Tatbestand der Gewinnausschüttung erfasst und hiefür die Quellenbesteuerung für Gewinnausschüttungen ab 1999 abkommenskonform auf 15% bzw. 5% herabgesetzt…
…In der numehr als Vorhalt zu wertenden Berufungsvorentscheidung wurde weiters angeführt, das Finanzamt gehe davon aus, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorgelegen und daher kein wirtschaftliches Motiv erkennbar sei. Die umsatzsteuerliche Beurteilung ob Liebhaberei gegeben sei decke sich daher im vorliegenden Falle mit der einkommensteuerlichen. Der unabhängige…
…rechtfertigen, dass der Bw den Blumenhandel in einer Weise betrieben habe, welche nicht der Erzielung von Einkünften gedient habe. Vor Inkrafttretung der Liebhabereiverordnung im Jahr 1993 seien zur Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft einer Tätigkeit in erster Linie objektive Kriterien z.B: Gewinnerzielungsmöglichkeit, heranzuziehen (VwGH vom 9…
…wenn die Betätigung mit der Absicht ausgeübt werde, in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn zu erzielen. Dabei sei die Umsatz- und Gewinnentwicklung aber auch die objektive Gewinnerzielungsmöglichkeit zu berücksichtigen. Es werde daher ersucht folgende Fragen zu beantworten bzw. Belege vorzulegen: 1) Für welche Firma und…
…gehören. Zum einen wurden weder in der Berufung noch im Vorlageantrag Gründe angeführt, die ein subjektives Gewinnstreben bzw. eine Gewinnerzielungsabsicht ausschließen ließen. Es liegen daher steuerlich beachtliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 Abs. 4 EStG vor. Zum anderen stellt für den unabhängigen Finanzsenat…
…Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Soweit die Berufung davon ausgehe, dass eine ehrliche künstlerische Tätigkeit nicht vorzugsweise von gewinnorientierten Überlegungen getragen werde und andererseits dennoch Gewinnerzielungsabsicht bestehen könne, werde zugestimmt. Im Steuerrecht reiche die bloß subjektive Absicht oder der Wunsch…
…und Hilfsstoffe - zusätzliche Verlust erhöhende Aufwendungen. Die Frage, ob der Bf nach seiner Pensionierung immer noch eine freiberufliche Tätigkeit mit Eignung zur Einkunftsquelle ausgeübt oder seine Gewinnerzielungsabsicht bereits mit Ende 2008 aufgegeben hat, ist nach den einschlägigen Bestimmungen der Liebhabereiverordnung für Betätigungen mit widerlegbarer Einkunftsquellenvermutung…
…Tätigkeiten selbständig und unabhängig von ihrem Ort ausübe, gleichgültig zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis. Für die Frage des Vorliegens der Unternehmereigenschaft sei somit eine Gewinnerzielungsabsicht bzw. ein positives Gesamtergebnis nicht erforderlich. Mit Vorlagebericht vom 14. Juni 2006 wurde die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat…
…erhoben. In Ergänzung zur oben zitierten Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2003 wies der Berufungswerber darauf hin, dass die Feststellung des Finanzamtes, wonach keine Gewinnerzielungsabsicht vorliege, die Betätigung nicht zu einer Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinne mache. Weiters wies er auf Artikel 4 Abs. 1 der 6…
…laufend Verluste angefallen. Im Jahr 2002 sei die Ordination anlässlich eines Auslandseinsatzes aufgegeben worden. Für Tätigkeiten gemäß § 1 Abs 1 LVO gelte generell die Annahme einer Einkunftsquelle, wenn von Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen werden könne. Sofern dies nicht unmittelbar erkennbar sei, müsse anhand objektiver Kriterien (§ 2 Abs…
Wiederaufnahmebescheide dargelegt, dass aufgrund des Fragenvorhaltes vom 20.12.2004 und der entsprechenden Beantwortung vom 24.1.2005 sowie aufgrund weiterer Ermittlungen neue Tatsachen hervorgekommen seien, die im bisherigen Verfahren nicht bekannt gewesen und zu anders lautenden Bescheiden geführt hätten. Dabei handle es sich insbesondere…
…Zeitraum von (mehr als) 20 Jahren für die Liebhabereibeurteilung zurückgegriffen werden. (Auch die 1997 erfolgte Novelle der LVO verlangt einen absehbaren Zeitraum von 20 Jahren.) Die Ergebnisse lassen keinen Zweifel an der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht bzw. an der fehlenden objektiven Ertragfähigkeit der Vermietung aufkommen: Wie sich…