…daher die Vorlage von Unterlagen, aus denen ein konkretes Leistungs-Gegenleistungs-Verhältnis ersichtlich ist, mit genauer Umschreibung der jeweils zu erbringenden Leistung hinsichtlich des Umfanges (z.B. die Anzahl der Arbeitsstunden), des Leistungszeitpunktes und des Entgeltes (z.B. Entgelt je Arbeitsstunde), erforderlich. Bestätigungen über Pauschalhonorare…
…unter anderem folgende Beträge: | Jahr | Diäten nach Abzug der AV | Aushilfarbeiten Gattin | Telefonkosten Festnetz und mobil(nach Abzug von Privatanteilen) | 1996 | 42.060,00 | 30.000,- | 11.584,96 | 1997 | 20.230,30 | 30…
…Pauschalhonorares von 4 % des Jahresumsatzes nicht als fremdüblich zu beurteilen sei, verwies die steuerl. Vertr. darauf, dass Pauschalabgeltungen von Tätigkeiten im Bereich von Hausverwaltungen die Regel seien. Das Hausverwaltungshonorar selbst sei ein Pauschalhonorar, nicht jede Tätigkeit, wie die Entgegennahme von Telefonaten und das Ausfüllen von…
…24. September 2008 wurde die Einkommensteuer dieses Jahres abweichend von der eingereichten Erklärung festgesetzt. Begründung 2006: Der erklärte Büroaufwand hätte nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden können, da eine jährlich einmalige Zahlung eines Pauschalhonorares an die Gattin keine fremdübliche Aufwendung darstellen würde. Mit Eingabe vom 14…
…dass in einer fremdüblichen Vereinbarung die Leistungsbeschreibung so zu konkretisieren ist, dass der Leistungsumfang problemlos von jenem des Vertragspartners abgegrenzt werden kann, d h. eine eindeutige Funktionsteilung zwischen den Vertragspartnern festgestellt werden kann. Dies nicht nur, um die Fremdüblichkeit einer Vereinbarung zu gewährleisten, sondern auch…
…die von der Ehegattin des Bw. erbrachten Werkleistungen näher beschrieben werden. Laut dieser Aufstellung habe die Ehegattin diverse Pläne, Beschilderungskonzepte und eine Musterstudie erstellt sowie die Verfassung des Kassabuches vorgenommen. Laut Auskunft des Bw wurden für diese Leistungen - wie im Architektengewerbe bei Fremdleistern üblich - Pauschalhonorare…
…was die Fremdüblichkeit des strittigen Dienstverhältnisses nur noch weiter bestätige. Die Argumentation des Finanzamtes, dass angesichts der Tatsache der Erbringung der Leistungen des Bw. an die Fa. Dr. T. KEG im Rahmen eines Servicevertrages das Ausmaß von Schriftverkehr und Telefonaten "erfahrungsgemäß" nicht sehr hoch sei…
…durchaus übliche Pauschalhonorare" darstellen würden, erscheine nicht realistisch. Ein derart hohes Honorar für Leistungen einer fachlich nicht einschlägig ausgebildeten Person (3 Jahr HAK, bisher keine Praxistätigkeit auf diesem Gebiet feststellbar), für Tätigkeiten wie Recherchen im Internet, telefonische Kundenbefragungen und so genannte "Kreuzerltest", Sammeln von Fachliteratur…
…von ca. 40 Stunden pro Monat für die Monate März, September, Oktober und November gedient. Als fremdübliche Vergleichsbasis sei der Stundensatz (500,00 ATS) einer Sekretärin/Schreibkraft im Leasingbereich herangezogen worden. 3) Abrechnungsmodus: Für beide Honorarnoten seien auf Grund der vorgegebenen Ziele durchaus übliche Pauschalhonorare…
…alte Gewerbeberechtigung von der Bw. abgerechnet werden können. Wer welche Personen vermittelt habe, würde aus Beilage 2 ersehen werden können. Bei den ausbezahlten Beträgen handle es sich um Pauschalhonorare, die von der Bw. mit der Bankomatkarte behoben und bar ausbezahlt worden seien. Auch von W…
…keine Aufzeichnungen vorhanden. Laut Punkt 3 und 6 der Niederschrift vom 14. Jänner 2003 sei die Vorlage von weiteren Unterlagen angekündigt worden. In diesem Zusammenhang sei seitens des steuerlichen Vertreters eine Aufstellung über die laut Honorarnote verrechneten Tätigkeiten nachgereicht worden. Die Aufstellung würde jedoch keinen…
…anführt, dass er die erbrachten Leistungen der Firmen auf Plausibilität überprüft hat fragt sich wie dies möglich sein soll, wenn auf den Rechnungen eine Vielzahl von Projekten angeführt wird, für die die Subfirmen gegenüber dem Bw. tätig geworden sein sollen wobei die Stundenaufzeichnungen den einzelnen…
…Ansicht des Finanzamtes gegen eine Fremdüblichkeit der ggstl. Entgeltsvereinbarung, dass jeder Gf einzelvertretungsbefugt ist und daher unbeeinflussbare Gemeinkosten verursachende Entscheidungen des Mitgeschäftsführers möglich sind. Darüber hinaus bleibe beim ggstl. Entlohnungssystem unberücksichtigt, dass Erfolg oder Misserfolg der GmbH nicht nur von der Leistung des Geschäftsführers abhängig…
…weshalb daraus bereits die Fremdüblichkeit ableitbar sei. Dies insbesondere deshalb, da diese Tätigkeit eine Nebentätigkeit sei und neben dem Beruf als Notarsubstitut auszuüben sei, der, wie ebenfalls leicht nachvollziehbar, nur formal ein Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden pro Woche ausmache und die Nettobezüge aus dieser Vollzeitbeschäftigung…
…N zuzurechnende Aufsichtsperson Anweisungen erteilt hat. Wesentlich ist dagegen, dass die Gesellschafter der Bw sowohl nach ihren eigenen übereinstimmenden Aussagen als auch nach den Angaben von MM ihre Arbeitseinteilung nicht selbstständig vornahmen, sondern durch eine der Fa. N zuzurechnende Person beaufsichtigt und eingeteilt wurden. X2…
…seien die Positionen in den Honorarnoten genannt worden, für die sie eine Entschädigung erhalte. Der Grad der Detaillierung entspreche dabei durchaus demjenigen, den er aus zahlreichen Honorarnoten von Ärzten, EDV-Dienstleistungen etc. kenne, also absolut üblich sei. Die Mitarbeit an einer Institutstätigkeit durch seine Ehegattin…
…27.02.2009 ... aufzuheben. Inhaltlich ist anzumerken, dass aufgrund der fehlenden persönlichen Arbeitspflicht sowie aufgrund der Anwendbarkeit der Vereinsrichtlinien (Auszahlungen lediglich von Kilometer- und Taggelder) betreffend der Tätigkeit im Verein X.Verein keine Einkommensteuerpflicht besteht. ..." Die Berufungen gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gem. …
…Ansicht des Finanzamtes gegen eine Fremdüblichkeit der ggstl. Entgeltsvereinbarung, dass jeder Gf einzelvertretungsbefugt ist und daher unbeeinflussbare Gemeinkosten verursachende Entscheidungen des Mitgeschäftsführers möglich sind. Darüber hinaus bleibe beim ggstl. Entlohnungssystem unberücksichtigt, dass Erfolg oder Misserfolg der GmbH nicht nur von der Leistung des Geschäftsführers abhängig…
…cc, dd und ee, fff im derzeitigen, noch zu arrondierenden, Ausmaß von 21.405 m² und beabsichtigt auf dieser Liegenschaft die Errichtung eines multifunktionalen Zentrums für Wohnen, betreutes Wohnen, einer Pflegeanstalt für chronische Kranke sowie Lokalen, bestehend aus zwei U-förmigen, siebengeschossigen Neubautrakten samt einer…
…müsse als Nachweis der Fremdüblichkeit dienen. Wie Frau B dann schlussendlich das Entgelt verwendet habe, sei für ihn ohne Bedeutung, weshalb er gegen die von ihr gestellten Rechnungen (mit Aufschlüsselung auf verschiedene ihr entstandene Aufwendungen) auch keinen Einspruch erhoben habe. Bezüglich der Seminare "Ganzheitliches Hören…