…Gewinnscheinvereinbarung als vorsätzlichen Missbrauch einzustufen erlaubt. 4.2.4.3. Bei der Aufklärung von steuerlichen Sachverhalten trifft denjenigen, der zu einer im Ausland ansässigen Einrichtung, hier: zu einer ihm nahe stehenden Familienstiftung in Liechtenstein, wirtschaftliche Beziehungen unterhält, erhöhte Mitwirkungspflicht. Dieser Pflicht hat die Bw bzw…
…auch ihres Steuerberaters oder anderer Rechtsberater, zuteil, sodass ihr die steuerlichen Folgen der Gesamtrechtsnachfolge (Rechte und Pflichten nach dem VStG und dem EStG) und die sensible Steuerproblematik einer Familienstiftung in Liechtenstein: - inländische Schenkungssteuerpflicht von endgültigen Vermögensübertragungen an diese, sofern sie diskretionär = intransparent ist; oder -…
…aktenkundiger Vollmacht in Österreich seit 22. April 1976 steuerlich kompetent vertreten. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass ihr die steuerlichen Folgen der Steuerproblematik einer Familienstiftung in Liechtenstein nicht verborgen blieb. Das konsequente Verschweigen der strittigen Kapitalerträge lässt sich daher vielmehr mit der Tatsache erklären…
…Als Stifterin und Repräsentant wurde eine Liechtensteinische Gesellschaft eingetragen. Aus dem Treuhandauftrag geht hervor, dass der Zweck der Stiftung die Verwaltung und die Anlage des Vermögens des Begünstigten ist, die Familienstiftung jedoch in keiner Weise ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt. Laut den Beistatuten…
…errichtet. Als Stifterin und Repräsentantin wurde eine Liechtensteinische Treuhandgesellschaft in Vaduz eingetragen. Aus dem Treuhandvertrag geht hervor, dass der Zweck der Stiftung die Verwaltung und die Anlage des Vermögens des Begünstigten ist, die Familienstiftung jedoch in keiner Weise ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt…
…gesamte Tagesgeschäft an sich, so sind ihm auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise sowohl die Einkünfte als auch das wirtschaftliche Eigentum zuzurechnen. Darüber hinaus hat das FG Rheinland-Pfalz im Urteil von 14.3.2005, 4 K 1590/03 auch im Fall einer Liechtensteinstiftung, bei der der…
…so die BP, den Schluss, dass es sich bei den einstigen Aktionären der 3, die ihre an dieser gehaltenen Anteile auf die drei liechtensteinischen Familienstiftungen übertragen hätten, um natürliche Personen handeln müsse, weil eine juristische Person "wohl kaum 'Familienmitglieder' absichern will", und sie ließen erkennen…
…02.1997) gestiftet. 2.3. Von Bedeutung ist ferner, dass in den parallel, jeweils am selben Tag und mit Urkunden gleichen Inhalts errichteten anderen liechtensteinischen Familienstiftungen StiftungVaduz2 bzw. StiftungVaduz3 Herr I- (bis 2008 hauptverantwortlicher Co- Geschäftsführer der Bw, seit dem Auflösungsbeschluss 2008 deren alleiniger Liquidator…
…der Zuwendungen aus einer dänischen Familienstiftung solcherart beurteilt hat. Das Gleiche hat auch hier zu gelten: Die EU- rechtliche Kapitalverkehrsfreiheit gilt weltweit. Zudem ist Liechtenstein Mitglied des EWR, der in Bezug auf die EU- Freiheiten wie ein Mitgliedstaat zu behandeln ist." Der Selbstanzeige waren beigefügt…
…Anhaltspunkte vorliegen. Auch in diesem Zusammenhang hat die Bw vorsätzlich rechtwidrig gehandelt. 10. Die Offenlegung ihrer vermeintlich nur untergeordneten Stellung in einer vorgeblich intransparenten Ermessensstiftung anlässlich der Selbstanzeige erst im Zuge der medial weithin beachteten Datenklau- Affäre (Geheim-CD Liechtenstein - LGT aus Deutschland, siehe die…
…folge das Ministerium der in RdW 4/2008 von Fraberger/Petritz geäußerten Rechtsansicht im Ergebnis nicht (vgl. Fraberger/Petritz, Die liechtensteinische Familienstiftung im österreichischen Abgabenrecht, RdW 2008, 299 ff, wo im österreichischen Schrifttum erstmals detailliert und umfassend auf das Sonderphänomen der liechtensteinischen Stiftung mit Mandatsvertrag…
…Bank(H). an HD im Umfang von € 230.000.000,- gewesen. In Hinblick darauf habe Ing.E zum Jahresanfang 2003 zahlreiche Kapitalgesellschaften in Liechtenstein, Luxemburg und Belgien errichtet und auch mit der Ex KG Gespräche und eingehende Planungen durchgeführt. Am 31. März 2003 sei…
…dass es sich um eine reine Familienstiftung zur Anlage von Vermögen ohne Berechtigung zur Ausübung einer kaufmännischen gewerblichen Tätigkeit handelt. Nach der Treuhandvereinbarung wurde die Stiftungsgründung von W.T. in Auftrag gegeben und war dieser laut den Beistatuten Erstbegünstigter am gesamten Ertrag und Vermögen sowie…
…Fremdfinanzierung der Darlehensrückzahlungen noch gekürzt bzw. aufgebraucht werden. Es ist gänzlich unverständlich, aus welchem Grund eine Liechtensteinische Stiftung einer Privatperson in Österreich ohne jegliche Sicherheit bzw. ohne Kontaktaufnahme von Seiten der Darlehensgeberin mit der Darlehensschuldnerin ein Darlehen über 6 Mio. Schilling zur Verfügung stellen sollte…
…ihm zuzuordnenden transparenten Stiftung "F-A" mit Sitz in YZ, Y, eine vorsätzliche Verkürzung der bescheidmäßig festzusetzenden Einkommensteuer bewirkt hätte. Dies sei vor allem durch das Vorliegen eines Mandatsvertrages, welcher einer Vergleichbarkeit mit einer österreichischen Privatstiftung entgegenstehe und eine Einkünftezurechnung an die AGRAM Familienstiftung verhindere…
…ihrer Generalversammlung vor und gab schließlich den Außenprüfern auch den Namen der Gewinnscheinzeichnerin und deren Ansässigkeitsort bekannt. Ein Schriftstück (Vertrag, Briefwechsel, Beschluss im Stiftungsrat der liechtensteinischen Gewinnscheinzeichnerin) über die Gewinnscheinzeichnung existiert nicht bzw. wurde, falls doch existent, nicht vorgelegt. Naheverhältnis der Stiftung-FL zur Privatstiftung…
…auf den Inhalt der Abgabenbescheide betreffend Einkommensteuer 2000-2007, wobei die Anerkennung der liechtensteinischen Familienstiftung als sogenannte intransparente Stiftung begehrt wird. Dieser Einwand war nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die geeignet wären…
…01, Rs Margarete Ospelt und Schloessle Weissenberg Familienstiftung. Der EuGH habe darin im konkreten Verhältnis Österreich -Liechtenstein unterstrichen, dass die Vorschriften, nach denen Beschränkungen des Kapitalverkehrs und die dadurch bewirkte Diskriminierung untersagt seien, in den Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten des EWR mit denen identisch seien…
…sind sowohl direkt an der X-Holding beteiligt als auch über Familienstiftungen. Die X-Holding, hält ihrerseits Beteiligungen an allen Gesellschaften der X-Gruppe. Die Verhandlungen mit Ing.E wurden vom hierzu Bevollmächtigen Mag.Z in enger Absprache mit Dr.W geführt. Wie der VwGH…
…Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 EGV (Art. 63 AUEV) rechtfertigen, wenn ohne die Amtshilfe die Besteuerungsgrundlagen nicht zutreffend festgestellt werden können (vgl. Rehm/Nagler, Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen (§ 15 AStG) und die Empfängerbenennung (§ 160 AO) auf dem Prüfstand des Gemeinschaftsrechts, IStR 2008, 284, m…