…wirtschaftlichen Berechtigung zu differenzieren. Auf Grund der wesentlich weiteren Begriffsdefinition der Geldw ä scherichtlinie ist eine unmittelbare Ü bertragung des (BAO-) Begriffs nicht m ö glich. - Die Errichtung der StiftungFL in Liechtenstein erfolgte vor der Einf ü hrung des ö sterreichischen Privatstiftungsgesetzes. Die Stiftungserrichtung hatte…
…Recht der Wirtschaft 1989, 345ff) zu verweisen, der schon vor der Einf ü hrung des ö sterreichischen Privatstiftungsrechts liechtensteinische Familienstiftungen generell als Steuerrechtssubjekte f ü r Zwecke des ö sterreichischen K ö rperschaftsteuerrechts betrachtet hat. ___________________________________________________________________ 101 Anlagen-Nr. 2. 102 Anlagen-Nr. 60 iVm Anlagen…
…Einkünften unter dem Aspekt der Zwischenschaltung von Auslandsgesellschaften, in FS Doralt, Wien 2007, 531, mwN). Mandatsverträge sind Bevollmächtigungsverträge nach liechtensteinischem Recht, die einem Auftrag nach den §§ 1002 ff öABGB vergleichbar sind (vgl. z. B. Toifl, Nochmals: Die liechtensteinische Familienstiftung ‚ im österreichischen Abgabenrecht, RdW 2008/387…
…dem in § 167 BAO verankerten Grundsatz der freien Beweiswürdigung.27 Da der Beweisvorsorgepflicht im gegenständlichen Fall nicht vollumfänglich bzw. nur selektiv nachgekommen wurde, der Auslandsachverhalt schwer durchschaubar ist und eine schwierige Beweissituation eintritt,28 zumal sich das zu beurteilende Geschehen auf die „Steueroase“ Liechtenstein erstreckt…
…Steuerberaters oder anderer Rechtsberater, zuteil, sodass ihr die steuerlichen Folgen der Gesamtrechtsnachfolge (Rechte und Pflichten nach dem VStG und dem EStG) und die sensible Steuerproblematik einer Familienstiftung in Liechtenstein: - inländische Schenkungssteuerpflicht von endgültigen Vermögensübertragungen an die Stiftung-FL, sofern sie diskretionär = intransparent ist; oder …
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da die Transparenz oder Intransparenz eines liechtensteinischen Rechtsgebildes eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung darstellt, zu der noch keine einheitliche…
…Gewinnscheinvereinbarung als vorsätzlichen Missbrauch einzustufen erlaubt. 4.2.4.3. Bei der Aufklärung von steuerlichen Sachverhalten trifft denjenigen, der zu einer im Ausland ansässigen Einrichtung, hier: zu einer ihm nahe stehenden Familienstiftung in Liechtenstein, wirtschaftliche Beziehungen unterhält, erhöhte Mitwirkungspflicht. Dieser Pflicht hat die Bw bzw…
…auch ihres Steuerberaters oder anderer Rechtsberater, zuteil, sodass ihr die steuerlichen Folgen der Gesamtrechtsnachfolge (Rechte und Pflichten nach dem VStG und dem EStG) und die sensible Steuerproblematik einer Familienstiftung in Liechtenstein: - inländische Schenkungssteuerpflicht von endgültigen Vermögensübertragungen an diese, sofern sie diskretionär = intransparent ist; oder -…
…die Einkünfte auf Ebene des in Liechtenstein steueransässigen Stifters, Dr, ***18*** sen., und nicht auf Ebene der Begünstigten der Besteuerung unterliegen. (Dies ist wieder darin begründet, dass Sinn und Zweck der Konstruktion ist und war, dass die Begünstigten der ***16*** Familienstiftung nachweislich keinen uneingeschränkten Zugriff…
…die liechtensteinische Familienstiftung mit einer österreichischen Privatstiftung vergleichbar sei. Die Bf. legte dazu die Jahresabschlüsse und die Bankunterlagen von Dr. ***18***, dem Großvater der Bf. vor, dass er persönlich den tatsächlichen Aufwand für die Zuwendungen getragen hat. Die Bf. sei nicht Erbin, sondern in Höhe…
…10 Steuerabkommen-Liechtenstein für das Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums am Kapitalvermögen der P Familienstiftung ist für das Bundesfinanzgericht nicht ersichtlich. Nachdem kein einziges der angeführten Beweismittel - ausgenommen des dargelegten Beistatutes, wonach die BF und ihre Schwester nach dem Tod des Erstbegünstigten als Zweitbegünstigte in die Rechte…
…aktenkundiger Vollmacht in Österreich seit 22. April 1976 steuerlich kompetent vertreten. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass ihr die steuerlichen Folgen der Steuerproblematik einer Familienstiftung in Liechtenstein nicht verborgen blieb. Das konsequente Verschweigen der strittigen Kapitalerträge lässt sich daher vielmehr mit der Tatsache erklären…
…Familienstiftung für das Jahr 2014 wird wie folgt begründet: Auf Grund des Sachverhaltes, der aus den im Zuge des Beschwerdeverfahrens vorgelegten Unterlagen hervorgeht, ergibt sich, dass die Einkünfte aus der Stiftung Frau ***39*** direkt Steuerabkommen Österreich-Liechtenstein, BGBl III 2013/301 zuzurechnen sind. Da in…
…Als Stifterin und Repräsentant wurde eine Liechtensteinische Gesellschaft eingetragen. Aus dem Treuhandauftrag geht hervor, dass der Zweck der Stiftung die Verwaltung und die Anlage des Vermögens des Begünstigten ist, die Familienstiftung jedoch in keiner Weise ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt. Laut den Beistatuten…
…errichtet. Als Stifterin und Repräsentantin wurde eine Liechtensteinische Treuhandgesellschaft in Vaduz eingetragen. Aus dem Treuhandvertrag geht hervor, dass der Zweck der Stiftung die Verwaltung und die Anlage des Vermögens des Begünstigten ist, die Familienstiftung jedoch in keiner Weise ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt…
…und die notorische Attraktivität Liechtensteins als so genannte Steueroase (vgl. dazu beispielsweise Mattes, Die liechtensteinische Familienstiftung, ein Weg zur Steuervermeidung?, FJ 1992, 133 ff, Schilchegger, Die steuerliche Attraktivität liechtensteinischer Stiftungen, RdW 1997/4, 231 ff, sowie Mayr, aaO) stützen (vgl. in diesem Zusammenhanf auch das…
…und die notorische Attraktivität Liechtensteins als so genannte Steueroase (vgl. dazu beispielsweise Mattes, Die liechtensteinische Familienstiftung, ein Weg zur Steuervermeidung?, FJ 1992, 133 ff, Schilchegger, Die steuerliche Attraktivität liechtensteinischer Stiftungen, RdW 1997/4, 231 ff, sowie Mayr, aaO) stützen (vgl. in diesem Zusammenhanf auch das…
…inländischen Gruppenmitgliedern GM_1 und GM_2. 100%-iger Gesellschafter der beschwerdeführenden Gesellschaft ist die M-Gesellschaft, eine ertragsteuerlich intransparente Familienstiftung mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein. Die beiden Gesellschaften sind für steuerliche Zwecke als verbundene Unternehmen einzustufen. Die Bf hat im beschwerdegegenständlichen Zeitraum von…
…inländischen Gruppenmitgliedern GM_1 und GM_2. 100%-iger Gesellschafter der beschwerdeführenden Gesellschaft ist die M-Gesellschaft, eine ertragsteuerlich intransparente Familienstiftung mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein. Die beiden Gesellschaften sind für steuerliche Zwecke als verbundene Unternehmen einzustufen. Die Bf hat im beschwerdegegenständlichen Zeitraum von…
…gesamte Tagesgeschäft an sich, so sind ihm auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise sowohl die Einkünfte als auch das wirtschaftliche Eigentum zuzurechnen. Darüber hinaus hat das FG Rheinland-Pfalz im Urteil von 14.3.2005, 4 K 1590/03 auch im Fall einer Liechtensteinstiftung, bei der der…