…1992 - 1994 eine Betriebsprüfung eingeleitet. Nachdem der Prüfer eine Reihe von Ungereimtheiten festgestellt hat und mehrere Indizien dafür bestanden, dass die Berufungswerberin Aufträge über eine liechtensteinische Domizilgesellschaft abgewickelt hat und mit anderen nicht existenten, jedenfalls steuerlich nicht erfassten Firmen, die alle in einem Naheverhältnis zur…
Fragen weitgehend zu beantworten. Auch ist davon auszugehen, dass Dritte ihre Gelder bei der Berufungswerberin nur angelegt hätten, wenn entsprechende Erträge zu erwarten gewesen und Sicherheiten für ihr hingegebenes Kapital angeboten worden wären. Zum einen war die Berufungswerberin überschuldet und verfügte außer über einer Büroausstattung…
…und dem ÖH nicht nachgewiesen werden konnte. Aus den vorliegenden Unterlagen ist zu entnehmen, dass die FRA eine reine Domizilgesellschaft ist, die keine unternehmerische Tätigkeit erbringt. Somit stellen die strittigen Umsätze Inlandsumsätze zwischen der Bw. und dem ÖH dar, die dem Normalsteuersatz zu unterziehen seien…
…von 224.973 S, welcher am 6. März 1997 von T. ausgeglichen wurde." Nach den Feststellungen des Prüfers handelte es sich bei der T.AG um eine Domizilgesellschaft in der Schweiz mit Sitz zunächst in G., dann (seit 29. Dezember 1988) in E. und zuletzt …
…Sie unterhält keine Niederlassung in Liechtenstein und keine eigenen Büroräumlichkeiten an ihrem Rechtssitz. Als Domizilgesellschaft profitiert die GVA in Liechtenstein vom Steuerprivileg (jährliche Pauschale 1000 CHF, sonst keine Steuern). Bis Anfang 2000 residierte die GVA in Vaduz an der Adresse Ä-Str.74 (neue Adresse…
…überschaubaren Ausgaben sowie der Höhe der Verkaufs- und Inseratenerlöse würde kein Geschäftsmann die aufgezeigte Vertragskonstruktion wählen, es sei denn, die Erträgnisse aus der Domizilgesellschaft fließen diesem wiederum zu. Der Einwand, dass die Fa. MR-GmbH im Jahre 1981 in den Konkurs schlitterte und der Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Umsatz- und Kapitalertragsteuer für die Jahre 1992-1995, Körperschaftsteuer für die Jahre 1992 bis 1997 und 2000 und Gewerbesteuer für die Jahre 1992 und…
…Tätigkeit der Gesellschaft soll obenumschriebenem Zweck entsprechen. Genauere Angaben über die Aktivitäten hätten trotz Selbstbefragung nicht ermittelt werden können. Der Verwaltungsrat, Dr.S., würde neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ein Treuhandbüro unterhalten sowie Verwaltungsmandate diverser im Fürstentum Liechtenstein etablierter Gesellschaften. Die Domizilgesellschaft Fa. C. AG…
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erfolgte ausgehend vom Zahlenmaterial der Kontrollmitteilungen der GrBP betreffend die Fa. D. GmbH und Ermittlungen der BP bzgl. der Fa. Ch. GmbH und Fa. E. AG, in den Jahren 1996 bis 1998. Es liegen sowohl Kontoauszüge der Firmen D. GmbH und E…
…Berufungsverfahren seien keine neuen Nachweise erbracht worden - nicht geeignet gewesen die Beweiswürdigung, dass es sich bei der Firma E. um eine reine Domizilgesellschaft handle und daher für die strittigen Aufwendungen kein wirtschaftlicher Grund gegeben sei, zu entkräften. In diesem Zusammenhang sei die vorgelegte Referenzliste bedeutsam…
…im Sitzstaat entwickeln dürfen (bei Zuwiderhandeln würden diese Gesellschaften die steuerlichen Privilegien verlieren!), jedoch im "Rest der Welt" uneingeschränkt ihren Geschäften nachgehen können (Renner/Steiner, Gewinnverlagerungen durch Einschalten von Domizilgesellschaften, ÖStZ 1995, 394). Die für den Berufungsfall entscheidende Frage, ob und inwieweit die P-Ltd…
Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen (Abs. 1) wesentlich sind (Abs. 2). Zu schätzen ist ferner, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen…
…Handelsregister in Steueroase eingetragen ist. Direktor und Alleineigentümer ist Hr. MM, wohnhaft in Stadt, Land. Bei der Firma handelt es sich um eine Domizilgesellschaft. Laut Auskunft der steuerlichen Vertretung bestehen Geschäftsverbindungen zwischen der Fa. ZypernGes. und der Fa. B GesmbHbereits seit 1996. Die beiden Geschäftsführer…
…als üblich festgestellt wurden, es sich bei der H. und bei der GZ., genaue Bezeichnung: GT. (ausgewiesene Empfängerin der Vergütungen für das or.) um Schweizer Domizilgesellschaften handle, deren Geschäftstätigkeit im Ausland ausgeübt werde. Als Verwaltungsrat bei der GZ. fungierte Herr MPS., der neben Herrn RF…
…zugunsten der H.: Gegen die Anerkennung als Betriebsausgabe spricht Nachfolgendes: Obwohl die Geschäftsführung der Bw. von einem beeideten Wirtschaftsprüfer und von einem beeideten Buchsachverständigen repräsentiert wurde, sei das gegentändliche Sanierungskonzept einer Schweizer Domizilgesellschaft zur Bearbeitung übertragen worden. Aus Beratungsleistungen der Bw., die für die EMG…
…G." - Gruppe als üblich festgestellt wurden, es sich bei der H. und bei der GZ.; genaue Bezeichnung: GTB. (Empfängerin der Vergütungen für das Organisationshandbuch) um Schweizer Domizilgesellschaften handle, deren Geschäftstätigkeit im Ausland ausgeübt werde. Als Verwaltungsrat bei der GZ. fungierte Herr Si. , der neben Herrn…
…Tz. 17: Privatnutzung PKW Für die private Nutzungsmöglichkeit der angemieteten PKW durch den Gesellschafter-Geschäftsführer Mag. Erich S sei ein monatlicher Sachbezugwert in Höhe von S 7.000,00 anzusetzen. Tz. 18: Domizilgesellschaften Am 19. Jänner 1991 habe die K GmbH, vertreten durch Mag. Erich…
…gewisse steuerliche Erleichterungen, wie etwa der Verzicht auf Ertragsteuern ist, dass die Domizilgesellschaft ausländisch oder außerkantonal beherrscht sein muss und sie im Kanton weder Personal beschäftigt noch ein eigenes Büro hat. Die H-AG hat mit Schreiben an das Finanzamt vom 24. September 1996 ausdrücklich…
Da die H-AG eine Domizilgesellschaft war (s. Tz. 18) und Frau Renate H die Lebensgefährtin des Gesellschafters und Geschäftsführers der K GmbH, Mag. Erich S gewesen war, müssen die gegenständlichen Geschäftsbeziehungen den in der Judiktatur entwickelten Kriterien für Beziehungen zwischen nahen Angehörigen genügen, um…
…bringen können, dass es sich bei der G. Company Inc. um eine Offshore Company handle. Bei Leistungen an eine Domizilgesellschaft gelte aber der Empfängernachweis gemäß § 162 BAO nur dann als erbracht, wenn die hinter der Gesellschaft stehenden Personen genannt würden. Da die Bw. nach Angaben…