…wenn Art. 26 DBA-Liechtenstein die steuerfreien Domizilgesellschaften insoweit aus dem persönlichen DBA-Anwendungsbereich ausschließt, als daran nicht in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder öffentliche Einrichtungen beteiligt oder begünstigt sind. Der Grund für den DBA-Ausschluss der steuerfreien liechtensteinischen Domizilgesellschaften ist u.a. darin zu…
…und der durchgeführten EKIS-Abfragen stehen somit im Widerspruch zu den getätigten Aussagen des Herrn X. im Zuge der Schlussbesprechung! Rechtliche Würdigung: Unter Domizilgesellschaft wird eine Gesellschaft verstanden, die in einem Steueroasengebiet nach dessen Recht errichtet wurde. Neben Domizil oder Briefkastengesellschaften werden auch Sitz-, Beteiligungs-…
…1992 - 1994 eine Betriebsprüfung eingeleitet. Nachdem der Prüfer eine Reihe von Ungereimtheiten festgestellt hat und mehrere Indizien dafür bestanden, dass die Berufungswerberin Aufträge über eine liechtensteinische Domizilgesellschaft abgewickelt hat und mit anderen nicht existenten, jedenfalls steuerlich nicht erfassten Firmen, die alle in einem Naheverhältnis zur…
Fragen weitgehend zu beantworten. Auch ist davon auszugehen, dass Dritte ihre Gelder bei der Berufungswerberin nur angelegt hätten, wenn entsprechende Erträge zu erwarten gewesen und Sicherheiten für ihr hingegebenes Kapital angeboten worden wären. Zum einen war die Berufungswerberin überschuldet und verfügte außer über einer Büroausstattung…
…und dem ÖH nicht nachgewiesen werden konnte. Aus den vorliegenden Unterlagen ist zu entnehmen, dass die FRA eine reine Domizilgesellschaft ist, die keine unternehmerische Tätigkeit erbringt. Somit stellen die strittigen Umsätze Inlandsumsätze zwischen der Bw. und dem ÖH dar, die dem Normalsteuersatz zu unterziehen seien…
…von 224.973 S, welcher am 6. März 1997 von T. ausgeglichen wurde." Nach den Feststellungen des Prüfers handelte es sich bei der T.AG um eine Domizilgesellschaft in der Schweiz mit Sitz zunächst in G., dann (seit 29. Dezember 1988) in E. und zuletzt …
…in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des liechtensteinischen öffentlichen Rechts unmittelbar beteiligt sind. Eine Abkommensberechtigung kann daher für eine steuerfreie liechtensteinische Domizilgesellschaft nicht bereits dadurch entstehen, dass daran irgend eine liechtensteinische Stiftung beteiligt ist. Vielmehr müsste es sich hiebei um eine…
Gemäß Artikel 26 des DBA-Liechtenstein sind die in Liechtenstein steuerfreien "Domizilgesellschaften" aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Dies allerdings nur insoweit, als nicht an solchen Gesellschaften in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Sind an den unter Artikel…
…der Bf. eine Außenprüfung gemäß § 147 BAO betreffend die beantragte KESt-Rückerstattung durchgeführt und ihr die bisherigen Ermittlungsergebnisse vorgehalten: Die Bf. sei eine reine Domizilgesellschaft, die bloß deshalb von den Ehegatten B-C gegründet worden sei, um sie als Gesellschafterin der A-AG zwischenzuschalten. Mit…
…§ 11 Abs 14 UStG 1994 vorgeschrieben. Begründet wurde der Bescheid damit, dass die Bf. eine „Domizilgesellschaft“ sei: Die Präsidentin der Bf. sei dieselbe Person wie die Geschäftsführerin der GmbH, beide Firmen werden vom selben Steuerberater vertreten und die Vizepräsidentin führe ein Einzelunternehmen, das Domizil- und…
…Sie unterhält keine Niederlassung in Liechtenstein und keine eigenen Büroräumlichkeiten an ihrem Rechtssitz. Als Domizilgesellschaft profitiert die GVA in Liechtenstein vom Steuerprivileg (jährliche Pauschale 1000 CHF, sonst keine Steuern). Bis Anfang 2000 residierte die GVA in Vaduz an der Adresse Ä-Str.74 (neue Adresse…
…überschaubaren Ausgaben sowie der Höhe der Verkaufs- und Inseratenerlöse würde kein Geschäftsmann die aufgezeigte Vertragskonstruktion wählen, es sei denn, die Erträgnisse aus der Domizilgesellschaft fließen diesem wiederum zu. Der Einwand, dass die Fa. MR-GmbH im Jahre 1981 in den Konkurs schlitterte und der Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Umsatz- und Kapitalertragsteuer für die Jahre 1992-1995, Körperschaftsteuer für die Jahre 1992 bis 1997 und 2000 und Gewerbesteuer für die Jahre 1992 und…
…Tätigkeit der Gesellschaft soll obenumschriebenem Zweck entsprechen. Genauere Angaben über die Aktivitäten hätten trotz Selbstbefragung nicht ermittelt werden können. Der Verwaltungsrat, Dr.S., würde neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ein Treuhandbüro unterhalten sowie Verwaltungsmandate diverser im Fürstentum Liechtenstein etablierter Gesellschaften. Die Domizilgesellschaft Fa. C. AG…
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erfolgte ausgehend vom Zahlenmaterial der Kontrollmitteilungen der GrBP betreffend die Fa. D. GmbH und Ermittlungen der BP bzgl. der Fa. Ch. GmbH und Fa. E. AG, in den Jahren 1996 bis 1998. Es liegen sowohl Kontoauszüge der Firmen D. GmbH und E…
…Berufungsverfahren seien keine neuen Nachweise erbracht worden - nicht geeignet gewesen die Beweiswürdigung, dass es sich bei der Firma E. um eine reine Domizilgesellschaft handle und daher für die strittigen Aufwendungen kein wirtschaftlicher Grund gegeben sei, zu entkräften. In diesem Zusammenhang sei die vorgelegte Referenzliste bedeutsam…
…im Sitzstaat entwickeln dürfen (bei Zuwiderhandeln würden diese Gesellschaften die steuerlichen Privilegien verlieren!), jedoch im "Rest der Welt" uneingeschränkt ihren Geschäften nachgehen können (Renner/Steiner, Gewinnverlagerungen durch Einschalten von Domizilgesellschaften, ÖStZ 1995, 394). Die für den Berufungsfall entscheidende Frage, ob und inwieweit die P-Ltd…
Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen (Abs. 1) wesentlich sind (Abs. 2). Zu schätzen ist ferner, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin X in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Y. Wirtschaftsprüfung u. Steuerberatungs GmbH, X., gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch betreffend Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens 2009, Umsatzsteuer 2009 und 2010, Umsatzsteuer für die Zeiträume 01-03/2011…
Die Bf., eine Domizilgesellschaft, hat einen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen. Mietgegenstand ist laut Vertrag eine im Eigentum des tatsächlichen Gründers und Begünstigten der Bf. stehende Liegenschaft im Ausmaß von ca. 1.290 m² samt dem darauf befindlichen Gebäude. Das Gebäude besteht aus einem Keller-, einem Unter…