…gemäß § 20 EStG sei Arbeitskleidung nicht abzugsfähig bzw. nur wenn es sich um eine typische Berufskleidung handle und ersuchte ua. um Vorlage einer Aufgliederung von geltend gemachten Kosten für Werbeaufwand, Dekoration und Ausstattung Warteraum: | | 2006 | 2007 | | € | € |…
…nicht in der Freizeit trage. Die Bw. habe Größe 32/34. Die Firma für Berufskleidung Clinic Dress führe die Kleidung erst ab Größe 36, welche der Bw. zu groß und zu lang sei. Die Patienten (Kinder und Jugendliche) müssten in der Ordination die Schuhe ausziehen…
…Die nicht anerkannten Spenden wurden von der Bw. nicht angefochten. Im Jahr 2006 waren mangels Berufskleidung für eine Ärztin keine Betriebsausgaben für die geltend gemachte Alltagskleidung anzuerkennen. An Betriebsausgaben für Werbeaufwand (Erfrischungen Patienten und Eltern), Dekoration und Ausstattung waren nur die vom UFS anerkannten Beträge…
…2 Z 1 EStG 1988). Ein nochmaliger Abzug im Rahmen des Veranlagungsverfahrens sei daher nicht möglich. Bei den geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung (Schuhe) handle es sich nicht um solche für typische Berufskleidung. Die Ausgaben seien daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Die beantragten Ausgaben für…
…wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass Bekleidungsaufwand nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden könne, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handle. Bekleidung, die üblicherweise auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit getragen werden kann, führe nicht zu Werbungskosten. Bezüglich der…
…Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 Aufwendungen für Arbeitsmittel. In einem nachträglich eingereichten Schriftsatz wurden diese Aufwendungen auf nachstehende Positionen verteilt: Berufsschuhe, Kompressionsstrümpfe, weiße Dienstsocken, Berufskleidung (T-Shirts, Hosen, weiße Jeans) und Waschen von Dienstwäsche (Mäntel, Hosen, T-Shirts). Im bekämpften Bescheid vom 22…
…Erkenntnisse verwiesen. Arbeitsmittel im engeren Sinn lägen nur dann vor, wenn es sich um typische Berufskleidung im engeren Sinn handle. Bei den im Zuge der Betriebsprüfung nicht anerkannten Aufwendungen handle es sich um bürgerliche Kleidung und Schuhe; sämtliche Rechnungen, ausgestellt auf die Bw., seien in…
…die Hemden, Socken und Schuhe des Berufungswerbers eindeutig nicht die Bedingungen erfüllen, die an (steuerlich absetzbare) typische Berufskleidung zu stellen sind, handelt es sich dabei doch offensichtlich um Kleidungsstücke, die durchaus von jedermann getragen und auch als allgemein übliche bürgerliche Kleidung bezeichnet werden können. Nichts…
…in der Bescheidbegründung aus, die beantragten Aufwendungen für Arbeitskleidung und Schuhe seien nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen, weil es sich hiebei nicht um typische Berufskleidung handle. Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung seien nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den…
…erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1998 beantragte der Bw Aufwendungen für die Reinigung der Berufskleidung und Verpflegungsmehraufwendungen sowie Telefonkosten. In der dem Antrag beigelegten Aufstellung berechnete der Bw die Aufwendungen wie…
…In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1999 beantragte der Bw Werbungskosten für die Reinigung von Berufskleidung (Uniform) in Höhe von 12.931,00 S. Im Zuge der Veranlagung wurden diese Aufwendungen nicht anerkannt und im Bescheid wurde dies wie folgt begründet…
…Arbeit. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 beantragte der Bw Werbungskosten für die Reinigung von Berufskleidung (Uniform) in Höhe von 1.141,08 €. In einer Beilage listete der Bw die Ermittlung dieses Betrages auf und führte dazu aus, dass…
…zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1998 beantragte der Bw Aufwendungen für die Reinigung der Berufskleidung und Verpflegungsmehraufwendungen. In der dem Antrag beigelegten Aufstellung berechnete der Bw die Aufwendungen wie folgt: …
…Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Sicherheitswachebeamter. Im Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1998 beantragte der Bw Aufwendungen für die Reinigung der Berufskleidung in Höhe von 8.819,00 S. In einer Beilage "Uniformreinigungskosten/Preise lt…
…den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) beantragte in ihrer Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1996 Aufwendungen für die Reinigung von Berufsbekleidung in Höhe von 5.405,00 S als Werbungskosten. In der dem Antrag beigefügten Begründung führte die Bw aus…
…gewaschen und gebügelt. Die Berufsbekleidung (Uniformsorten) wird deshalb nicht mit der privaten Bekleidung gewaschen, weil die Gefahr besteht, dass diese verwaschen wird, wenn ein falsches Kleidungsstück hiezu kommt. Da die Uniformsorten für die Berufsausübung keine bürgerliche Kleidung ist sondern eine typische Berufskleidung, kann von einen…
…getragen werden. Das Prüfungsorgan vertrat dabei die Auffassung, bei den Dirndlkleidern handle es sich nicht um Berufskleidung sodass die Voraussetzungen des § 26 Z 1 EStG 1988 nicht vorliegen. Das Finanzamt ist der Auffassung des Prüfungsorgans gefolgt und hat mit dem nunmehr durch Berufung angefochtenen Bescheid…
…1 Ziffer 7 EStG 1988, dass Ausgaben für Arbeitsmittel (z.B. Werkzeug und Berufskleidung) Werbungskosten sind. Gemäß § 16 Abs. 1 Ziffer 10 EStG 1988 sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen…
…beantragt, € 1.549,48 als Werbungskosten anzuerkennen und hat angegeben, dass er diese € 1.549,48 für den Erwerb von Berufskleidung verwendet habe. Die als Werbungskosten geltend gemachten Ausgaben sind die Ausgaben für eine Jagdkappe (€ 27,80), einen Jagdanzug (€ 309,33)…
…Dienstverhältnis P: 68 Reinigungen x 3 € + Dienstverhältnis L: 25 Reinigungen x 3 €) abzugsfähige Werbungskosten darstellen. An Sachverhalt steht außer Streit, dass die Reinigung der Berufskleidung (nämlich einer Kochweste mit Kochhose und Schürze) nicht fremd vergeben und hiefür keine durch einen Fremdbeleg (z. B…