…der Bw., dass kein formaler Bescheid gemäß § 162 BAO von der belangten Behörde erlassen wurde, ist hinzuzufügen, dass es sich im Zuge der Betriebsprüfung bei der Aufforderung zur Empfängerbenennung im Sinne des § 162 Abs. 2 BAO um eine verfahrensleitende Verfügung im Sinne des § 94 BAO…
…wenn die hinter der Gesellschaft stehenden Personen genau benannt werden und sich schlüssig ergibt, dass diese Personen die tatsächlichen wirtschaftlichen Empfänger der Zahlungen sind. Dieser Nachweis wurde im gegenständlichen Fall firmenseitig nicht ausreichend erbracht. Der schriftlichen Aufforderung zur Empfängernennung gem. § 162 BAO wurde nicht entsprochen…
…1999, V 71/96, EFG 533/1999). Eine Aufforderung zur Empfängerbenennung ist somit unverhältnismäßig, wenn die Gefahr einer Steuerverkürzung gering ist (vgl. FG Hamburg, 11. 2. 1999, V 71/96, EFG 533/1999; i. d. S. auch Beiser, Die Empfängerbenennung nach § 162 BAO, SWK 2000…
…15 AStG) und die Empfängerbenennung (§ 160 AO) auf dem Prüfstand des Gemeinschaftsrechts, IStR 2008, 284, m. w. N.). Im Übrigen könnte fraglich sein, ob im gegenständlichen Fall tatsächlich der freie Kapitalverkehr (Art. 56 EGV) und nicht vielmehr der - im Verhältnis zur Schweiz nicht zum Tragen…
…Umsatzsteuernachschau. Die Schätzung der Vorsteuer erfolgt für Inseratenrechnungen. Zur Gewinnschätzung wird angeführt: Die an die Mädchen bezahlten Beträge können nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden und bleiben bei der Reingewinnschätzung daher unberücksichtigt, weil Hr. Bw trotz Aufforderung die Namen und Anschriften der Mädchen nicht bekanntgegeben hat…
…Betriebsausgaben (arg. "abgesetzte Aufwendungen") gehandelt hat, die der Berufungswerber als Betriebsausgaben geltend machen will, ist die vom Prüfer in der Niederschrift vom 18.3.2008 behauptete Aufforderung vom 16.7.2007, der Berufungswerber solle die Namen und die Anschrift der Mädchen bekanntgeben, völlig belanglos, weil…
…Prüfer den vom FA herangezogenen Wiederaufnahmegrund nochmals erläutert. Er bekräftigte, dass im Betriebsprüfungsbericht unter Tz 1 zum Sachverhalt und zur Prüferfeststellung auf Punkt 2 der Niederschrift hingewiesen worden sei, wo die neuen Tatsachen detailliert angeführt worden seien, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens erforderlich gemacht hätten…
…vom 28. November 2005 ersucht, die Namen der für sein Unternehmen tätigen Personen bekannt zu geben. Eine formelle Aufforderung zur Empfängerbenennung unter Hinweis auf die Bestimmung des § 162 BAO erfolgte schließlich im Rahmen seiner Vernehmung als Beschuldigter am 16. Juli 2007. Der Bw. geht davon…
In Punkt 2 c der Vorhaltsbeantwortung (zur Niederschrift vom 17. Juni 1998) führt der Bw. schließlich aus, er habe derartige Zahlungen ausschließlich über Auftrag des Herrn Tv von den Konten der Bt Co Ltd vorgenommen, ohne die jeweiligen Zahlungsempfänger oder den Zahlungsgrund zu kennen. Allfällige…
…1. Oktober 2007 | 37 | Beantwortung des Vorhalts vom 3. Juli 2007 | 37-39 | Vorhalt vom 20. August 2007; Aufforderung zur Empfängerbenennung | 39, 40 | Vorhaltsbeantwortung vom 31. Oktober 2007 | 40-50 | Vorhalt vom 16. Mai 2008 | 50…
…und MahrTv vereinbart war, dass der Berufungswerber von den Konten der Firma Bt und Co. Ltd. Abhebungen bis zur Höhe des vereinbarten Veräußerungserlöses tätigen konnte (vgl. Darstellung des Berufungswerbers AS 29). Solcher Art hat der Berufungswerber von den Konten der Firma Bt und Co. Ltd…
…Kopie vorgelegten Belege sind teilweise unleserlich. Um Ergänzung wird deshalb ersucht.' Diese Fragestellung wird hiermit wiederholt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese eine formell auf § 162 BAO gestützte Aufforderung zur Empfänger- bzw. Gläubigerbenennung darstellt und dass gemäß § 162 Abs. 2 BAO bei Verweigerung der verlangten…
…für die Aufforderung zur Empfängerbenennung sind als Betriebsausgaben geltend gemachte Provisionszahlungen an ungenannte Empfänger (vgl. VwGH vom 9.4.1986, 84/13/0089). Zweck dieser Vorschrift ist es, die vom Empfänger vermutlich nicht versteuerten Beträge zumindest beim Leistenden der Steuer zu unterwerfen. Zur Weitergabe von…
…unter Hinweis auf seine Ausführungen in der Vorhaltsbeantwortung vom 31. Oktober 2007, Seiten 4 bis 6, die Aufforderung zur Empfängerbenennung erweise sich als gesetzwidrig. In der angeführten Stelle der Vorhaltsbeantwortung wird die Behauptung aufgestellt, der Bw. habe in Verbindung mit seinen Provisionseinnahmen niemals irgendwelche Schmiergeldzahlungen…
…Großbritannien für Installationsarbeiten als Subunternehmer nicht als Betriebsausgaben anerkannt, wobei dieser Beurteilung eine Aufforderung zur Empfängerbenennung iSd § 162 BAO vorangegangen war. Im Einzelnen ereignete sich betreffend die I-Ltd dabei im Verfahren Folgendes: Mit e-mail vom 22.5.2009 teilte die Bw (StB) dem…
…15. Juli 2003 ergangene schriftliche Aufforderung zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO lautet (im hier streitgegenständlichen Betriebsprüfungsverfahren ist, soweit aus den dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegten Verwaltungsakten ersichtlich, eine solche schriftliche Aufforderung nicht erfolgt): "...Hinsichtlich der als Betriebsausgaben geltend gemachten Zinszahlungen an die Firma X-AG, Schweiz…
…vom Finanzamt zu Recht um die als Betriebsausgaben geltend gemachten Miet- und Pachtaufwendungen erhöht. Eine weitere Aufforderung zur Empfängerbenennung i. S. d. § 162 Abs. 1 BAO ist am 24. August 2003 ergangen. Auch dieser Aufforderung hat die Bw. trotz großzügiger Frist und Nachfristsetzung nicht entsprochen…
…auch die Verfahrensbestimmung des § 162 BAO auch der Erforschung der tatsächlichen Gegebenheiten und der Ermittlung der materiellen Wahrheit. Nach Ansicht der Betriebsprüfung sei die Aufforderung zur Empfängerbenennung zumutbar und rechtmäßig gewesen. da eine Nennung der tatsächlichen Empfänger nicht erfolgt sei, seien die in Frage stehenden…
…Subfrächter beschäftigt worden ist, aber es vermag keine Auskunft darüber zu geben, wer dieser Subfrächter und der Empfägner der Beträge war, was Gegenstand der Aufforderung zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO ist. Rechtliche Würdigung: Entsprechend der Bestimmung des § 162 BAO kann die Abgabenbehörde, wenn der Abgabepflichtige…
…eine Provisionszahlung in dieser Höhe dem unabhängigen Finanzsenat eher ungewöhnlich hoch und nicht den Gepflogenheiten des Wirtschaftslebens entsprechend. Den Ausführungen der Bw. in ihrer Berufung, dass die Aufforderung zur Empfängerbenennung rechtswidrig sei, da nach der Rechtsprechung eine diesbezügliche Ermessensüberschreitung vorliege, wenn der Abgabenbehörde bekannt sei…