…Erlass der Abgaben nach Art. 236, 237, 238 oder 239 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Antrag vom 14. August 2008 stellte die Bf. einen Antrag auf Erstattung nach Art. 236 ZK mit einer dazugehörigen Aufstellung…
…Zl. 900/7282/2001, betreffend Erstattung/Erlass der Abgaben nach Art. 236 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Berufungsentscheidung vom 27. Oktober 2004, GZ ZRV/0168-Z1W/02 gab der Unabhängige Finanzsenat der Beschwerde des Beschwerdeführers (Bf.) gegen die Berufungsvorentscheidung des…
…einzuführen, wenn sie zum selben Preis "ungefährliche" Ware kaufen und legal ohne Antidumpingzoll importieren hätte können. Im übrigen seien auch die Voraussetzungen für die Erlassung der nachträglichen Zollvorschreibung gem. Art. 236, 239 Zollkodex erfüllt. Zunächst werde weiters auf das "zusätzliche" Vorbringen und die weiteren, im…
…zu § 289). Daher darf eine Berufungsentscheidung weder eine Abgabe erstmals vorschreiben noch eine Person erstmals in eine Schuldnerposition verwiesen und analog dazu- auch nicht erstmals (im Sinne von "erstinstanzlich")- über einen (auf Art. 236 oder 239 Zollkodex gegründeten) Antrag auf Eingangsabgabenerstattung bzw. -erlass entscheiden bzw…
…vor: 1. Vorbemerkung: Grundlage des formlosen Erstattungsantrages gem. Art. 236 ZK vom 28.02.2001 ist der Nachforderungsbescheid des Hauptzollamtes (HZA) Linz vom 10.01.2001 - Zahl: 500/60290/3/99-32/TV, der sich auf die Niederschrift vom 10.01.2001 über die in…
…zu beurteilen, dass der Abgabenbetrag nicht entgegen Art. 220 Abs. 2 ZK buchmäßig erfasst worden ist. Es handelt sich sohin nicht um eine unzulässige buchmäßige Erfassung von Abgaben, sodass auch mangels Erfüllung dieses Tatbestandselementes eine Erstattung nach Art. 236 ZK nicht in Betracht kommt. Wie…
…am 2. Juli 2001 einen allgemein gehaltenen- nicht auf bestimmte Erstattungsgründe beschränkten- Antrag auf Rückerstattung der Einfuhrumsatzsteuer gestellt. Über diesen Antrag habe das Zollamt Wien mit Bescheid vom 5. November 2001 nur gemäß Art. 236 ZK entschieden, der Antrag der Bf. beziehe sich aber auch…
…die Anzahl der Sitzplätze und Tarifierung der Aufsätze betrifft. 2) Das Zollamt hat des Weiteren Ermittlungen unterlassen, um die Frage der Verjährung im Zusammenhang mit der EUSt unter besonderer Berücksichtigung der Erstattung von Abgaben nach Art 236 ZK zu prüfen. Im engen Zusammenhang steht dazu…
…und zwar innerhalb eines Jahres. Daher sei ihrerseits nicht von Anfang an auch an ein Nachsichtsansuchen iSd Art.236 ff Zollkodex gedacht worden. Erst im Verlauf der (mit dem Referenten des als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung über das Rechtsmittel zuständigen Unabhängigen Finanzsenat) am 29…
…für die rechtszeitige Antragstellung auf Wiederaufnahme des Verfahrens spätestens mit 31. Dezember 2001 abgelaufen sei. In der Begründung wurde auch ausgeführt, dass nach Art. 236 ZK der Antrag ebenfalls verspätet eingebracht worden sei, da die Frist im Jahr 1998 abgelaufen sei. Unter II. wurde ausgeführt…
…den verfahrensgegenständlichen Fällen der in zu geringer Höhe entrichtete Zollbetrag aus den angeführten Gründen zu Recht gemäß Art. 220 ZK nacherhoben worden ist und daher die Voraussetzungen für eine Maßnahme nach Art. 236 ZK nicht gegeben sind. Die Erstattung der Zinsen hatte insoweit zu erfolgen…
…Zl. 500/20917/1/2000/51, betreffend Erstattung der Abgaben nach Art. 236 ZK entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben, die Zinsen werden in der Höhe von ATS 2.803.-, entspricht € 203,70 erstattet. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Zinsen sind dem…
…dass es nicht auszuschließen sei, dass die Zigaretten an einer österreichischen Autobahnraststätte erworben worden seien, außerhalb des Steuer- und Abgabenrechts. Über die Beschwerde wurde erwogen: Nach Art. 236 Abs. 1 Zollkodex (ZK) werden Einfuhrabgaben insoweit erstattet, als nachgewiesen wird, dass der Betrag im Zeitpunkt der…
…des Hauptzollamtes Wien vom 25. November 2002, Zahl 100/51061/2001-15, betreffend Erstattung von Abgaben nach Art. 236 Zollkodex (ZK) entschieden: Die Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) wird in Höhe von € 82,92 neu festgesetzt. Im Übrigen bleibt der…
…einzuführen, wenn sie zum selben Preis "ungefährliche" Ware kaufen und legal ohne Antidumpingzoll importieren hätte können. Im Übrigen seien auch die Voraussetzungen für die Erlassung der nachträglichen Zollvorschreibung gem. Art. 236, 239 Zollkodex erfüllt. Zunächst werde weiters auf das "zusätzliche" Vorbringen und die weiteren, im…
… 289). Daher darf eine Berufungsentscheidung weder eine Abgabe erstmals vorschreiben noch eine Person erstmals in eine Schuldnerposition verwiesen und analog dazu- auch nicht erstmals (im Sinne von "erstinstanzlich")- über einen (auf Art. 236 oder 239 Zollkodex gegründeten) Antrag auf Eingangsabgabenerstattung bzw. -erlass entscheiden bzw.- was…
…33 ("Warennummer") bei Überführung in den freien Verkehr obligatorisch sei. Der von der Bf weiters ins Treffen geführte Art.254 ZK-DVO regle die Mindestanforderungen lediglich bei (hier allerdings nicht zutreffenden) unvollständigen Anmeldungen. Auch könne aus dem in Anlage 4 des Handbuchs "Anforderung an DV…
…habe es die Kommission unterlassen, für ein ausreichendes Verfahren zu sorgen. Diese schweren Verstöße stellten auch zweifellos "besondere Umstände" iSd Art. 236 und 239 Zollkodex dar; hingegen seien betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Bf als Importeur nicht gegeben. Denn der Versuch des Zolls…
…auch im Verlauf der mündlichen Verhandlung erstattete Parteivorbringen betrifft unmittelbar lediglich die von der Bf in deren (mit "Beschwerde gegen 8 Berufungsvorentscheidungen des Hauptzollamtes Wien vom 28.10.2003" überschriebenen) Eingabe vom 30.11.2003 gestellten Anträge auf Zollerlass nach Art.236 und 239 Zollkodex…
…nach Art. 236 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 5. Dezember 2002, GZ. zZz, setzte das Hauptzollamt Wien gegenüber der Bf., der nunmehrigen Beschwerdeführerin (kurz Bf.), im Rahmen einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung gemäß Artikel 220 Abs. 1 Zollkodex (ZK…