…1 lit. a FinStrG handelt derjenige, dem es bei der Begehung der Abgabenhinterziehung darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, gewerbsmäßig. Nach den Feststellungen der über eine entsprechende, der Abgabenbehörde im Dezember 2004 zugegangene Anzeige, wonach die 1995 gegründete und…
…2001/00081-001 bereits seit 19. September 2001 ein Finanzstrafverfahren wegen der Begehung des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG, begangen dadurch, dass er als Abgabepflichtiger im Bereich des Finanzamtes Linz vorsätzlich durch die Nichtabgabe von Steuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs…
…L, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 24. Februar 2005 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Linz vom 14. Oktober 2004, SN 046-2000/00521-002, dieses vertreten durch ORat. Dr. Christian Kneidinger, zu…
…wobei schon angesichts des unter der StrLNr. 66/93 wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung durch die Nichterklärung von Schwarzeinkünften erfolgten Einleitung eines Finanzstrafverfahrens und dem der Abgabenbehörde gegenüber an den Tag gelegten Verhalten, bei dem vom Beschuldigten auch nach dem Mai 1993 wahrheitswidrig jede gewerbliche…
…festgesetzt worden sind bzw. werden sollten. Kam es der Finanzstraftäterin wie im gegenständlichen Fall bei ihrer Abgabenhinterziehung darauf an, sich durch deren wiederkehrenden Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (in Form der zwar immer wieder von den Gästen gleichsam treuhändisch einbehaltenen, aber nicht an das…
…zum Dreifachen des Betrages, nach dem sich sonst die Strafdrohung richtet, zu bestrafen ist, wer eine Abgabenhinterziehung begeht, wobei es ihm darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (gewerbsmäßige Begehung). Einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht…
…Richard-Steinhuber-Straße 10, 8940 Liezen, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 12. April 2007 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr, vertreten durch Oberrat Dr. Dieter Baumgartner…
…es gelinge ihm aber nicht immer. Auch die dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegende Prüfung wurde wegen des Verdachts der Finanzierung der Lebenshaltungskosten durch Schwarzumsätze durchgeführt, da schon Prüfungen der Jahre 1992 bis 1994 und 1996 bis 1998 zum selben Ergebnis gelangt sind. Der Niederschrift über…
…gelieferten Mengen beeindruckend weitgehend übereinstimmenden offiziellen Lieferungen und Schwarzlieferungen laut der vorhandenen und dem Bw. bekannten Unterlagen ist nach Ansicht des Berufungssenates mit der für eine Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit der Nachweis einer Abgabenhinterziehung durch den Bw. als verantwortlichen Geschäftsführer erbracht. Die beantragte Beischaffung zusätzlicher Beweismittel…
…Strafzumessung ist zur Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages hinsichtlich des Teilfaktums der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG durch die "Schwarzumsätze" (lit. a) auszuführen, dass entgegen der Berufungsdarstellung die abgabenbehördliche, im übrigen den Umstand der durch die schlechte wirtschaftliche Lage einerseits und die Trennung der Ehegatten…
…Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. In objektiver Hinsicht wird die Verwirklichung der vorgeworfenen Delikte vom Bf nicht bestritten und ist der Verdacht auf Abgabenhinterziehung auch durch die Aktenlage begründet. Wie sich aufgrund der durchgeführten Betriebsprüfung ABNr…
…netto. Schließlich wurde festgestellt, dass der aufgrund von Schwarzbierlieferungen nicht verbuchte Wareneinkäufe von der Vorprüfung (AB-Nr. Z2) aufwandswirksam berücksichtigt wurden. Allerdings wurde die Gewinnerhöhung aufgrund der Schwarzumsätze durch den Vorprüfer dergestalt ermittelt, dass diese Beträge von der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage abgezogen wurden. Da dieser Wareneinkauf noch…
…Bw. die Umsätze näher bezeichneter Getränkesparten unter Verwendung eines EDV-Programms systematisch und nachhaltig verkürzt worden seien. Dass durch derartige "Schwarzumsätze" der Tatbestand verwirklicht wird, an den die Umsatzsteuerpflicht anknüpft, bedarf keiner näheren Erörterung (§ 19 UStG). Weiters erhöhen "Schwarzumsätze" regelmäßig Gewinne, die der Körperschaftsteuer unterliegen (…
…Spruchsenates vom 12 Jänner 2007, SpS, wurde der Berufungswerber (Bw.) der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich, durch die Abgabe unrichtiger Abgabenerklärungen zur Umsatzsteuer und zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung für die Fa. B. B-OEG und die Abgabe…
…welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu bestrafen wären. Kam es dem Finanzstraftäter bei seiner vollendeten bzw. versuchten Abgabenhinterziehung darauf an, sich durch deren wiederkehrenden Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen, handelte er gewerbsmäßig (§ 38 Abs.1 lit.a…
…480,00, E 1995: ATS 65.634,00, E 1996: ATS 5.248,00, E 1997: ATS 76.904,00und Gw 1993: ATS 10.622,00) bewirkt habe bzw. zu bewirken versucht habe (U 1998) und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1…
…Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, der zumindest bedingt vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Umsatzsteuerverkürzung bewirkt, indem er etwa umsatzsteuerpflichtige Erlöse in der Jahressteuererklärung verheimlicht oder zu hohe Vorsteuern geltend macht, sodass die bescheidmäßig festzusetzende Jahresumsatzsteuer bei erklärungsgemäßer Veranlagung durch…
…aus den abgabenbehördlichen Feststellungen über die Zahlung von Schwarzlöhnen im Hinblick auf die angeführten Lohnabgaben ableitbaren und auch zugestandenen Abgabenhinterziehung iSd. § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG, mit der nach dem FinStrG erforderlichen Gewissheit auch auf entsprechende "Schwarzumsätze" und damit auf ein durch den Bw…
…Bierherstellern umfangreiche Ermittlungen durch, weil der Verdacht bestand, tausende Gastbetriebe im Gebiet der Republik Österreich würden flächendeckend mit Bierlieferungen versorgt, bei welchen gleichsam als Marktbetreuungsmaßnahme die Identität der Abnehmer gegenüber dem Fiskus verschleiert werde, damit die Ware in der Folge für Schwarzumsätze benutzt werden könne…
…2005 wurde AK der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2 lit.b FinStrG schuldig gesprochen, weil sie in Amtsbereich des Finanzamtes Villach als Betreiberin [eines Würstelstandes vor] der X Bar vorsätzlich 1. unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichterklärung von Betriebseinnahmen…