…1 lit. a FinStrG handelt derjenige, dem es bei der Begehung der Abgabenhinterziehung darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, gewerbsmäßig. Nach den Feststellungen der über eine entsprechende, der Abgabenbehörde im Dezember 2004 zugegangene Anzeige, wonach die 1995 gegründete und…
…2001/00081-001 bereits seit 19. September 2001 ein Finanzstrafverfahren wegen der Begehung des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG, begangen dadurch, dass er als Abgabepflichtiger im Bereich des Finanzamtes Linz vorsätzlich durch die Nichtabgabe von Steuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs…
…L, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 24. Februar 2005 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Linz vom 14. Oktober 2004, SN 046-2000/00521-002, dieses vertreten durch ORat. Dr. Christian Kneidinger, zu…
…wobei schon angesichts des unter der StrLNr. 66/93 wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung durch die Nichterklärung von Schwarzeinkünften erfolgten Einleitung eines Finanzstrafverfahrens und dem der Abgabenbehörde gegenüber an den Tag gelegten Verhalten, bei dem vom Beschuldigten auch nach dem Mai 1993 wahrheitswidrig jede gewerbliche…
…KG mit der Besucherkarte der Firma KG in dem Zeiterfassungssystem festgehalten wurden. Durch die Aufnahme der Scheinrechnungen der Firma D. und die "Schwarzumsätze" ergaben sich die im Spruch genannten Abgabenhinterziehungen. Dabei hielt es der Beschuldigte ***Bf1*** hinsichtlich der Umsatzsteuervoranmeldungen für gewiss, dass eine Abgabenverkürzung eintritt…
…festgesetzt worden sind bzw. werden sollten. Kam es der Finanzstraftäterin wie im gegenständlichen Fall bei ihrer Abgabenhinterziehung darauf an, sich durch deren wiederkehrenden Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (in Form der zwar immer wieder von den Gästen gleichsam treuhändisch einbehaltenen, aber nicht an das…
…zum Dreifachen des Betrages, nach dem sich sonst die Strafdrohung richtet, zu bestrafen ist, wer eine Abgabenhinterziehung begeht, wobei es ihm darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (gewerbsmäßige Begehung). Einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht…
…| Kapitalertragsteuer | 2018 | 263.000 | gesamt | | 1.575.000 Der Betrag, mit dem durch Hinterlegung Maßnahmen zur Vollziehung dieses Sicherstellungsauftrages unterbleiben können, wird mit 1.575.000 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis…
…Richard-Steinhuber-Straße 10, 8940 Liezen, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 12. April 2007 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr, vertreten durch Oberrat Dr. Dieter Baumgartner…
…es gelinge ihm aber nicht immer. Auch die dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegende Prüfung wurde wegen des Verdachts der Finanzierung der Lebenshaltungskosten durch Schwarzumsätze durchgeführt, da schon Prüfungen der Jahre 1992 bis 1994 und 1996 bis 1998 zum selben Ergebnis gelangt sind. Der Niederschrift über…
…gelieferten Mengen beeindruckend weitgehend übereinstimmenden offiziellen Lieferungen und Schwarzlieferungen laut der vorhandenen und dem Bw. bekannten Unterlagen ist nach Ansicht des Berufungssenates mit der für eine Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit der Nachweis einer Abgabenhinterziehung durch den Bw. als verantwortlichen Geschäftsführer erbracht. Die beantragte Beischaffung zusätzlicher Beweismittel…
…NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Ing. Johannes Gruber und KR Ing. Günther Pitsch in der Finanzstrafsache gegen Besch., geb. 19XX, whft. L, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß …
…Umsätze und Schwarzumsätze allenfalls getrennt erfasste, wodurch der Erstbeschuldigten die nachfolgenden Abgabenhinterziehungen erleichtert wurden. Objektiv gesehen hat die Zweitbeschuldigte durch die Verwendung von zwei verschiedenen Kassablöcken für offizielle bzw. Schwarz-Umsätze und Errechnung der jeweiligen Umsatzsummen dazu beigetragen, dass die Begehung der Abgabenhinterziehungen durch die…
…Strafzumessung ist zur Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages hinsichtlich des Teilfaktums der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG durch die "Schwarzumsätze" (lit. a) auszuführen, dass entgegen der Berufungsdarstellung die abgabenbehördliche, im übrigen den Umstand der durch die schlechte wirtschaftliche Lage einerseits und die Trennung der Ehegatten…
…Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. In objektiver Hinsicht wird die Verwirklichung der vorgeworfenen Delikte vom Bf nicht bestritten und ist der Verdacht auf Abgabenhinterziehung auch durch die Aktenlage begründet. Wie sich aufgrund der durchgeführten Betriebsprüfung ABNr…
…Insbesondere sei darauf hingewiesen worden, dass das Nichtentdecken der systematischen Schwarzumsätze durch den Geschäftsführer ebenso unglaubwürdig erscheinen würde, wie dass nach Aufdecken ein Dienstnehmer (***Ang2***) weiter beschäftigt worden sei und keine Überprüfung der Dienstnehmer hinsichtlich der Auftragshöhe stattgefunden habe. Aus dem Recht auf Parteiengehör würde…
…netto. Schließlich wurde festgestellt, dass der aufgrund von Schwarzbierlieferungen nicht verbuchte Wareneinkäufe von der Vorprüfung (AB-Nr. Z2) aufwandswirksam berücksichtigt wurden. Allerdings wurde die Gewinnerhöhung aufgrund der Schwarzumsätze durch den Vorprüfer dergestalt ermittelt, dass diese Beträge von der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage abgezogen wurden. Da dieser Wareneinkauf noch…
…der Fall, in dem Schwarzumsätze durch eine GmbH erzielt werden und im Betrieb verblieben sind. Mit Steuerverkürzungen mag zwar eine Zahllast des Unternehmers vermieden werden, dennoch wird schwer argumentiert werden können, dass die Abgabenhinterziehung wie vom VwGH gefordert auf Umsatz- und Gewinnmaximierung abzielt, um von…
…der Fall, in dem Schwarzumsätze durch eine GmbH erzielt werden und im Betrieb verblieben sind. Mit Steuerverkürzungen mag zwar eine Zahllast des Unternehmers vermieden werden, dennoch wird schwer argumentiert werden können, dass die Abgabenhinterziehung wie vom VwGH gefordert auf Umsatz- und Gewinnmaximierung abzielt, um von…
…Salzburg-Stadt unter der St. Nr. ***BF1StNr1***-26 vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen für die Jahre 2009 bis 03/2019 Umsatz- und Einkommensteuer in noch festzustellender Höhe verkürzt und dadurch eine gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1…