…es sich demnach um Kosten der privaten Lebensführung. Die getätigten Aufwendungen für das privat genutzte Haus verlieren nicht den Charakter als Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 EStG 1988 deswegen, weil die private Nutzung zivilrechtlich einem Bestandrechtstitel (Fruchtgenuss, Mietvertrag) zu Grunde gelegt wurde (auf…
…für den Umbau getätigten Aufwendungen um Kosten der Lebensführung des Bw. handelt. Diese Aufwendungen verlieren den ihrer steuerlichen Berücksichtigung entgegenstehenden Charakter als Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 EStG 1988 nicht deswegen, weil der Bw. die private Nutzung dieses Hauses zivilrechtlich einem Bestandrechtstitel ("Mietvertrag…
…Stand gebracht worden ist. Ungeachtet dieser Tatsache spricht jedoch vorweg die bestehende Unterhaltsverpflichtung des Bw. gegenüber der Mieterin B für einen Aufwand gemäß § 20 EStG. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Wohnung auch dem Abgabepflichtigen als Wohnsitz dient. Bei der Besichtigung wurde eine Ausstattung festgestellt…
… 20 EStG nicht abzugsfähig | Vorsteuerkürzung | Betriebskosten | 24.967,61 ATS | 4.993,52 ATS | Verwaltungskosten | 525,00 ATS | 105,00 ATS | Rechtskosten | 4,500,00 ATS | 900,00 ATS | Instandsetzungen | 129.156,03…
…Erledigung verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen Der Bw." Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung. "Sämtliche in der Berufung angeführten Ausgaben sind Kosten der privaten Lebensführung und insoweit gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Der Alleinverdienerabsetzbetrag sowie der Kirchenbeitrag wurden bereits im angefochtenen Bescheid steuermindernd berücksichtigt…
…Ihrer Arbeit an diversen Fachbüchern erforderlich wäre", - nach Darstellung des Aufteilungsverbotes im Sinne des § 20 EStG 1988 - ins Treffen, dass der gegenständliche Sachverhalt unter dem Aspekt eines solchen Verbots zu betrachten sei. Auch wenn das Finanzamt nicht bezweifle, dass der Besuch des VIP-Clubs und…
…um freiwillige Zuwendungen auszuschließen, weil dies nach dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 eine verpflichtende Vereinbarung allein nicht vermag. Es müssen vielmehr seitens der Sportlerin auch tatsächlich Werbeleistungen erbracht oder erforderlichenfalls durch den Sponsor rechtlich erzwungen werden. Die Leistungen der Sportlerin…
…und seien diese daher nicht abzugsfähig (8.535,13 S). Die Eintritte und diverse Kulturveranstaltungen seien aufgrund des Aufteilungsverbotes gemäß § 20 EStG 1988 ebenfalls nicht abzugsfähig. Die Bw. wurde in diesem Schreiben weiters ersucht, die anlässlich der Bewirtung im Rahmen von Veranstaltungen (41.163,00…
…der Werbung. Der unabhängige Finanzsenat folgt sohin der Auffassung des Finanzamtes, wonach es sich gemäß § 20 EStG 1988 um nicht abzugsfähige Kosten handelt, daher war die Berufung in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen. 2.3. Internationale wissenschaftliche Kontakte (22.479,99 S) Diese Arbeitsessen wurden…
…94/15/0151). Da die Bw. vom Finanzamt zu keinem bestimmten Verhalten aufgefordert worden ist und keine diesbezügliche Auskunft vom zuständigen Finanzamt erteilt wurde, steht der Grundsatz von Treu und Glauben der rechtliche Beurteilung nicht entgegen. Ergänzend sei bemerkt, dass der Politikererlass bzw. die EStR…
…Grundlage Die gesetzliche Grundlage für die Nichtabzugsfähigkeit unangemessen hoher PKW-Aufwendungen lautet: "Nichtabzugsfähige Aufwendungen oder Ausgaben" § 20 Abs. 1 EStG 1988 Bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden: ... 2 b) Betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren…
…Büroarbeit. Damit ist über die Berufung aber bereits entschieden. Nach der oben zitierten Bestimmung des § 20 EStG 1988 zählen nämlich Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände der Wohnung grundsätzlich zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Gegenstände isoliert betrachtet als Arbeitsmittel anzusehen sein…
…bei der UPC Telekabel GesmbH neben den reinen Telefonkosten auch solche für Internet und Fernsehen beinhalten, wobei die anteiligen Kosten des Kabelfernsehens als Kosten der Lebensführung gemäß § 20 EStG 1988 nichtabzugsfähig seien. In Beantwortung des Vorhaltes erläutert der Bw. mit Schreiben vom 18. August 2011…
…a. die Absicht zur Kenntnis, a) die Aufwendungen betreffend der Klientengeschenke als nicht abzugsfähig im Sinn des § 20 EStG zu beurteilen; b) hinsichtlich der Gebäude-Afa die Afa-Sätze im Sinne der Tz 26 PB (vom 23. Juli 1996) zu berichtigen; c) die Verluste aus…
…der Bw. auf deren Betriebsnotwendigkeit und deren geringen Umfang und fügte dem Gesagten - nach Vorbringen des Amtsvertreters, demzufolge solche Kosten nach § 20 EStG 1988 unabhängig von der Höhe ihres prozentuellen Ausmaßes generell nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen seien, - hinzu, dass es sich weder um Restaurantrechnungen, noch…
…für Fortbildung geltend gemachten Werbungskosten die Anerkennung mit der Begründung, dass gemäß § 20 EStG 1988 Aufwendungen für die Lebensführung nicht abzugsfähig seien, auch wenn diese zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgten. Soweit sich Aufwendungen der Lebensführung und Aufwendungen privater Natur nicht…
…30 Ausgaben gemäß § 20 EStG, Bewirtung Neben anderen nunmehr unstrittig als Aufwendungen der privaten Lebensführung ausgeschiedenen Aufwendungen wurden auch Bewirtungsaufwendungen nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Tz. 30 Ausgaben gem. § 20 EStG Von den geltend gemachten Betriebsausgaben wurden folgende Beträge als nichtabzugsfähige Ausgaben bzw. Ausgabenteile ausgeschieden: |…
…erfolgt. Ein Nachweis darüber und über die Beendigung des Rechtsstreites mit I werde nachgereicht. Der Bw. legte entgegen seiner Zusage i.w.F. keine weiteren Belege vor. "Gem. Tz 29 wurden für Fremdleistungen und Provisionen insgesamt öS 26.742,00 nicht als Ausgabe anerkannt. Das…
§ 17 Abs. 1 UStG 1972, nach vereinnahmten Entgelten vornimmt, wurden bisher lediglich die - aufgrund der Anrechnung - gekürzten Honorareingänge der Klienten einer Besteuerung unterzogen. Der Bw. bestreiten diesen Umstand auch nicht. Es mag sein, dass der Bw., zumindest bei einigen Rechnungen, im Zeitpunkt der Ausstellung noch…
…Jahres 1989 abzuweisen und es war daher insoweit spruchgemäß zu entscheiden. Die übrigen, neben der Bewirtung, unter Tz. 30 angeführten Zurechnungen (siehe Aufstellung) von gemäß § 20 EstG nicht abzugsfähigen Aufwendungen, wurden vom Bw. nicht bekämpft und bleiben daher unverändert. Tz 26 m Sicherheitszuschlag, Aufzeichnungen, Andergeldkonto…