…Uhr, Hörgeräte) usw. Rz 4704: Vielfach überschneiden sich die Grenzen zwischen den beiden Abzugsverboten nach § 20 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 lit. a EStG 1988, doch ist die genaue Zuordnung eines Aufwandes zu einer der beiden Gesetzesstellen entbehrlich, da in beiden Fällen der…
3.3.22 Unverzinsliche und zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen (§ 3 Abs. 1 Z 20 EStG 1988) Rz 102: Wenn unverzinsliche und zinsverbilligte Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen den Betrag von 7.300 Euro nicht übersteigen, ist ein Zinsvorteil daraus steuerfrei. Übersteigen Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen 7.300 Euro, ist ein…
…1988 entspricht typologisch § 20 EStG 1988, der auf Körperschaften nicht anwendbar ist. Die Vorschrift schließt den Abzug bestimmter Aufwendungen und Ausgaben bei der Einkommensermittlung aus oder schränkt den Abzug ein. Der Begriff der Betriebsausgaben ist in § 4 Abs. 4 EStG 1988 definiert. Neben den genannten…
…und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig." § 20 EStG 1988 enthält Bestimmungen, durch die die Sphäre der Einkommenserzielung (Ermittlung der Einkünfte) von der Sphäre der Einkommensverwendung getrennt werden soll. Aufwendungen und Ausgaben wird die…
…2.787.015 verhängt worden sei. Diese Geldbuße sowie die damit in Zusammenhang stehenden Rechtsberatungskosten seien gem. § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Mit Bescheide vom 29. Juli 2014 stellte das Finanzamt Gmunden Vöcklabruck die Einkünfte für die Jahre 2007, 2009 sowie 2010 im Sinne des…
…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dieses Erkenntnis stützt sich auf die zitierte VwGH-Rechtsprechung und wurden die gegenständlichen Rechtsfragen anhand dieser Rechtsprechung und den angeführten gesetzlichen Bestimmungen (§ 20 EStG 1988, 3…
…die Personalkosten unter Nichtberücksichtigung des § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 in voller Höhe angesetzt wurden. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 17.08.2022 setzte die belangte Behörde die Forschungsprämie 2020 nicht wie beantragt mit € 818.806,39, sondern mit € 694.905…
…vermittelt. Die Regelbesteuerungsoption kann nur für sämtliche Einkünfte, die einem besonderen Steuersatz gemäß Abs. 1 unterliegen, ausgeübt werden. ….. Erwägungen Der Gesetzgeber spricht im § 20 Abs. 2 EStG ausdrücklich von nicht abzugsfähigen Aufwendungen und Ausgaben, "soweit sie mit (. . .) Einkünften, auf die ein besonderer Steuersatz gemäß …
…Abs. 1 unterliegen, ausgeübt werden (...) Erwägungen Der Gesetzgeber spricht im § 20 Abs. 2 EStG ausdrücklich von nicht abzugsfähigen Aufwendungen und Ausgaben, "soweit sie mit (…) Einkünften, auf die ein besonderer Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 anwendbar ist (…) in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen"…
…der Begründung, die Besteuerung eines von ihr in dieser Höhe nicht erzielten Überschusses verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. In Erledigung dieser Beschwerde hat das Bundesfinanzgericht unter anderem die Bestimmungen der §§ 20, 30, 30a, 124b EStG 1988 idF 1. StabG 2012, BGBl I Nr 2012/22, anzuwenden…
…es sich demnach um Kosten der privaten Lebensführung. Die getätigten Aufwendungen für das privat genutzte Haus verlieren nicht den Charakter als Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 EStG 1988 deswegen, weil die private Nutzung zivilrechtlich einem Bestandrechtstitel (Fruchtgenuss, Mietvertrag) zu Grunde gelegt wurde (auf…
…für den Umbau getätigten Aufwendungen um Kosten der Lebensführung des Bw. handelt. Diese Aufwendungen verlieren den ihrer steuerlichen Berücksichtigung entgegenstehenden Charakter als Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 EStG 1988 nicht deswegen, weil der Bw. die private Nutzung dieses Hauses zivilrechtlich einem Bestandrechtstitel ("Mietvertrag…
…Stand gebracht worden ist. Ungeachtet dieser Tatsache spricht jedoch vorweg die bestehende Unterhaltsverpflichtung des Bw. gegenüber der Mieterin B für einen Aufwand gemäß § 20 EStG. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Wohnung auch dem Abgabepflichtigen als Wohnsitz dient. Bei der Besichtigung wurde eine Ausstattung festgestellt…
… 20 EStG nicht abzugsfähig | Vorsteuerkürzung | Betriebskosten | 24.967,61 ATS | 4.993,52 ATS | Verwaltungskosten | 525,00 ATS | 105,00 ATS | Rechtskosten | 4,500,00 ATS | 900,00 ATS | Instandsetzungen | 129.156,03…
…Erledigung verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen Der Bw." Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung. "Sämtliche in der Berufung angeführten Ausgaben sind Kosten der privaten Lebensführung und insoweit gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Der Alleinverdienerabsetzbetrag sowie der Kirchenbeitrag wurden bereits im angefochtenen Bescheid steuermindernd berücksichtigt…
…Ihrer Arbeit an diversen Fachbüchern erforderlich wäre", - nach Darstellung des Aufteilungsverbotes im Sinne des § 20 EStG 1988 - ins Treffen, dass der gegenständliche Sachverhalt unter dem Aspekt eines solchen Verbots zu betrachten sei. Auch wenn das Finanzamt nicht bezweifle, dass der Besuch des VIP-Clubs und…
…um freiwillige Zuwendungen auszuschließen, weil dies nach dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 eine verpflichtende Vereinbarung allein nicht vermag. Es müssen vielmehr seitens der Sportlerin auch tatsächlich Werbeleistungen erbracht oder erforderlichenfalls durch den Sponsor rechtlich erzwungen werden. Die Leistungen der Sportlerin…
…Ausgestaltung dieser Vereinbarung obliege den beiden Vertragsparteien. Wie bereits in den Gesetzesmaterialien (ErlRV 24, BlgNR 25.GP, zu § 20 EStG) ausgeführt, werde mit der Abzugsbeschränkung in die Vertragsfreiheit des Unternehmers nicht eingegriffen, dem es weiterhin freistehe, Gehälter bzw. vergleichbare Aufwendungen über 500.000 € zu…
…Jahre. Neben einer Reihe von nicht bekämpften Feststellungen gelangte das FA zum Ergebnis, dass Auszahlungen aufgrund von Sozialplänen vom Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 iVm § 12 Abs. 1 Z 8 KStG 1988 umfasst wären und rechnete dem Jahresergebnis der Bf. aus…
…und seien diese daher nicht abzugsfähig (8.535,13 S). Die Eintritte und diverse Kulturveranstaltungen seien aufgrund des Aufteilungsverbotes gemäß § 20 EStG 1988 ebenfalls nicht abzugsfähig. Die Bw. wurde in diesem Schreiben weiters ersucht, die anlässlich der Bewirtung im Rahmen von Veranstaltungen (41.163,00…