…werden, dass im Fall einer vom österreichischen Firmenbuch protokollierten Verschmelzung einer ausländischen Tochtergesellschaft auf die inländische Muttergesellschaft angesichts der Maßgeblichkeit des Handels- und Firmenbuchrechts die Anwendbarkeit von Artikel I des Umgründungssteuerrechtes (und damit die Verlustvortragsfähigkeit nach österreichischem Recht) dem Grunde nach anerkannt wird. 18. November…
…GmbH erlittenen Verluste von der österreichischen AG vorgetragen werden, dann steht angesichts der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) das DBA-Deutschland der Geltendmachung dieses Verlustvortrages nicht entgegen. Voraussetzung ist allerdings einerseits, dass es sich bei den vorzutragenden Verlusten um solche…
…1972 in Österreich nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen waren. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des EStG 1988 wurde für Steuerausländer ab der Veranlagung 1989 die Sonderausgabenabzugsmöglichkeit eröffnet, sodass ihnen damit auch die Sonderausgabe des Verlustvortrages ohne weitere Einschränkung zustand. …
…Einschränkung des österreichischen Besteuerungsanspruchs ergeben könnte. Ausländische Verlustanteile wären nach Maßgabe der österreichischen Steuerrechtsvorschriften ausgleichs- bzw. vortragsfähig. Die Ermittlung eines solcherart ausgleichs- bzw. vortragsfähigen Verlustes hätte jedoch unter Berücksichtigung der vorstehend dargelegten Überlegungen ausschließlich nach österreichischem Recht zu erfolgen. Nach ausländischem Recht des Quellenstaates zu…
…werden, dann sind die Verluste nach österreichischem Recht in Österreich vortragsfähig. Dies steht im Übrigen im Einklang mit dem Regelungskonzept, das in Ziffer 12 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland vereinbart worden ist und das darauf basiert, dass Deutschland die Verlustverwertung bis Ende 1997 übernimmt, dass…
…Soweit diese Verluste jedoch die Auslandseinkünfte überstiegen haben, sind sie im Verhältnis zu Deutschland nach den Vorschriften des § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 in Österreich vortragsfähig; allerdings unter der weiteren im Auslegungsweg abzuleitenden Voraussetzung, dass hierdurch auch in den Folgejahren keine Verlustdoppelverwertung eintritt…
…ist daher im Fall einer Betriebstättenneugründung durch die schweizerische AG der Vergleich mit einem neugegründeten österreichischen Unternehmen herzustellen; da bei diesem nur die aus seiner Tätigkeit resultierenden Verluste vortragsfähig sind, muss gleiches auch für die Besteuerung der neugegründeten Inlandsbetriebstätte der schweizerischen AG gelten. 4. Jänner…
…ist daher im Fall einer Betriebstättenneugründung durch die schweizerische AG der Vergleich mit einem neugegründeten österreichischen Unternehmen herzustellen; da bei diesem nur die aus seiner Tätigkeit resultierenden Verluste vortragsfähig sind, muss gleiches auch für die Besteuerung der neugegründeten Inlandsbetriebstätte der schweizerischen AG gelten." Da im…
…in deren Österreich-Betriebstätte sich der Verlust ereignet hat, aus diesem Anlass einen Gesellschafterzuschuss gewährt, wobei sie diesen zwar einerseits auf den Beteiligungswert aktiviert, andererseits aber sofort einer Teilwertabschreibung zuführt, weil sich infolge des eingetretenen Verlustes der Wert ihrer Beteiligung nicht wirklich erhöht hat. 19…
…im Jahr 1992 verwertbare Verluste sind nach Maßgabe des § 18 EStG in den Folgejahren vortragsfähig. Dabei findet keine Eingrenzung dieses Verlustvortrages nur auf positive Einkünfte der US-Betriebstätte statt. Auch nach Aufgabe des US-Betriebes ist daher ein Vortrag des US-Verlustes auf die Inlandseinkünfte…
…ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste auch auf österreichischer Seite die Besteuerungsgrundlage nicht mindern…
…100-prozentigen (operativ tätigen) österreichischen Tochter-GmbH verschmolzen und sodann in gleichzeitiger Abfolge in einem zweiten Schritt in eine Personengesellschaft umgegründet, dann geht das Verlustvortragsrecht an den noch nicht aufgebrauchten Verlusten der Holding AG nach Maßgabe des § 10 UmgrStG auf die Gesellschafterinnen der Personengesellschaft über…
…der Verlustvortragsmöglichkeit für Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) durch das AbgÄG 1989 beruht auf dem Prinzip, dass primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die Verlustvortragsfähigkeit ein…
…nicht erheblich mehr als 20% der österreichischen Steuerersparnis beträgt, als unwesentlich und nicht verlustvortragshindernd zu werten ist. Ist die deutsche Steuerersparnis deutlich höher, würde sie einer vollständigen Verlustverwertung in Österreich entgegenstehen, könnte dann aber möglicherweise noch eine Ausgleichungsmaßnahme nach § 48 BAO rechtfertigen. Bundesministerium für Finanzen…
…DBA-Schweiz auch hinsichtlich des auf diesen schweizerischen Gesellschafter entfallenden Anteils nach österreichischem Recht vortragsfähig, wenn gemäß BMF-Erlass vom 8. November 1990, AÖF Nr. 291/1990, die Erklärung abgegeben wird, dass die betreffenden Verluste bei der Besteuerung in der Schweiz nicht verwertet werden. 4…
…zu erfassenden Einkünfte kein Progressionsvorbehalt angewendet. Infolge der bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht gelangen die einschränkenden Regelungen des § 102 EStG 1988 hinsichtlich der Berücksichtigung von Inlandsverlusten nicht zur Anwendung. Verluste, die in den Jahren 1999 und 2000 in einer zu 50% von dem deutschen Staatsbürger gehaltenen inländischen…
Erleidet eine deutsche GmbH in ihrer österreichischen Betriebstätte Verluste, dann sind gemäß § 102 Abs. 2 Z. 2 letzter Satz in Österreich die Verluste nur insoweit vortragsfähig, als sie die Welteinkünfte der deutschen GmbH übersteigen. Hat daher die deutsche GmbH im Jahr 1 einen Weltverlust von…
…Gesellschaften vom Umgründungssteuergesetz erfasst werden - auch dann zulässig sein, wenn die Schwestergesellschaft in Deutschland ansässig ist. Der Umstand, dass die deutschen Verluste von einer Person (der deutschen GmbH) erlitten wurden, die keiner österreichischen Steuerpflicht unterlag, kann hier kein Verwertungsverbot bewirken (etwa nach dem in EStR…
…diesen Verlust in gleicher Weise wie ein in Österreich ansässiges Unternehmen auf Betriebstättengewinne von Folgejahren vorzutragen (vgl. auch EStR 2000 Rz 8059). Das Diskriminierungsverbot kann allerdings nicht so ausgelegt werden, dass es eine Diskriminierung österreichischer Unternehmen zur Folge hätte. Ein Verlustvortrag ist deshalb nur unter…
…Regelung ist, dass Österreich bei Unternehmen mit Steuerausländereigenschaft eine Verlustverwertung nur subsidiär gegenüber dem Heimatstaat zulässt. Ob der Heimatstaat des ausländischen Unternehmens seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnimmt oder nicht, ist für die Verlustvortragsfähigkeit der in inländischen Betriebstätten angefallenen Verluste unerheblich;…