Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1397
Verlustvortragsproblematik einer schweizerischen AG nach einer Umgründung
geltende FassungEAS-AuskunftP 8/26-IV/4/98vom 04.01.1999
Wortlaut laut Findok
Verluste, die eine schweizerische AG aus
ihrer Beteiligung als Kommanditist an einer österreichischen KG erlitten
hat, und die nach einer Einbringung des KG-Anteils in die inländische
Komplementär-AG (eine 100%ige Tochtergesellschaft der schweizerischen AG)
durch den hiebei realisierten Einbringungsgewinn nicht aufgebraucht worden sind
und die gem. § 21 Z 1 UmgrStG zu keiner Verwertung in den Händen der
(ehemaligen) Komplementär-AG Anrecht geben, können nicht auf der
Grundlage von Artikel 24 DBA-Schweiz (Betriebstättendiskriminierungsverbot)
in den Händen der schweizerischen AG einer weiteren Verwertung in
Österreich zugeführt werden; auch dann nicht, wenn die schweizerische
AG in einer in der Folge errichteten neuen inländischen Betriebstätte
Gewinne erzielen sollte.
Denn Artikel 24 Abs. 2 DBA-Schweiz verpflichtet
Österreich lediglich, Inlandsbetriebstätten einer schweizerischen AG
nicht ungünstiger zu besteuern als in Österreich ansässige
Unternehmen, die die gleiche Tätigkeit ausüben. Es ist daher im Fall
einer Betriebstättenneugründung durch die schweizerische AG der
Vergleich mit einem neugegründeten österreichischen Unternehmen
herzustellen; da bei diesem nur die aus
seiner Tätigkeit resultierenden
Verluste vortragsfähig sind, muss gleiches auch für die Besteuerung
der neugegründeten Inlandsbetriebstätte der schweizerischen AG gelten.
4.
Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 21 Z 1 UmgrStG, Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991
- Art. 24 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 8/26-IV/4/98
- Stammnummer
- 30118
- Gültig
- 04.01.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF