Findok · EAS-Auskünfte
EAS 61
Liechtensteinische KG mit österreichischen Anteilseignern
geltende FassungEAS-AuskunftA 26/50/1-IV/4/91vom 16.12.1991
Wortlaut laut Findok
Sind vier in Österreich ansässige Personen an
einer liechtensteinischen KG im Ausmaß von 48% beteiligt, so findet
Artikel 7 des DBA-FL mit der Wirkung Anwendung, dass Liechtenstein berechtigt
ist, die den liechtensteinischen Betriebstätten der KG zuzurechnenden
Gewinnanteile der österreichischen Beteiligten zu besteuern.
Gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens ist aber auch Österreich
zur steuerlichen Erfassung dieser Gewinnanteile berechtigt, muss allerdings die
liechtensteinischen Steuern entsprechend anrechnen. Verluste, die in den
liechtensteinischen KG-Betriebstätten anfallen (und auch nach
österreichischem Steuerrecht verwertbare Verluste darstellen) sind nach
Maßgabe des inländischen Rechtes in Österreich ausgleichs- und
vortragsfähig.
Werden von einer österreichischen Gesellschaft an
diese liechtensteinische KG Lizenzgebühren gezahlt, so tritt eine
inländische Steuerabzugsverpflichtung gemäß
§ 99 EStG nur
in dem Ausmaß ein, in dem an der liechtensteinischen KG keine in
Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen beteiligt sind (sonach im
Ausmaß von 52%).
16. Dezember
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
- Art. 23 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
BeteiligungAnrechnung der ausländischen SteuerVerlustausgleichVerlustvortragVerlustverwertungAnrechnungAnrechnungsverpflichtungLizenzgebührSteuerabzugAbzugsbesteuerungAbzugssteuer
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 26/50/1-IV/4/91
- Stammnummer
- 18482
- Gültig
- 16.12.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF