Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2403
Termingeschäfte in einer beteiligungsverwaltenden Kapitalgesellschaft in Zypern
geltende FassungEAS-AuskunftT 369/21-IV/4/03vom 05.01.2004
Wortlaut laut Findok
Gewinne, die eine Tochtergesellschaft in
Zypern aus Devisentermingeschäften erzielt und die sich als Käufe und
Verkäufe von immateriellen Wirtschaftsgütern darstellen, führen
zu keinen schädlichen Passiveinkünften im Sinn der auf § 10 Abs.
3 bzw. 4 KStG gestützten Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 und lösen daher
keinen "Methodenwechsel" bei der steuerlichen Erfassung der
Gewinnausschüttungen der zypriotischen Tochtergesellschaft aus. Werden
durch solche Aktivitäten Verluste eingefahren, dann sind diese nach
Auffassung des BM für Finanzen primär mit den "unschädlichen"
Aktiveinkünften und erst sekundär mit den "schädlichen"
Passiveinkünften zu verrechnen. Dies deshalb, weil durch die zitierten
Regelungen Einkünfteverlagerungen mit Missbrauchsverdacht in
Niedrigsteuerländer unterbunden werden sollen und dieses Ergebnis
andernfalls vereitelt werden kann.
Die sonst in missbrauchsunverdächtigen Situationen
geübte Praxis, dass Verluste primär in einer für den
Steuerpflichtigen günstigen Weise verrechnet werden sollen (z.B.
primäre Verrechnung mit nicht vortragsfähigen Einkünften im Fall
des vertikalen Verlustausgleiches), muss daher bei Anwendung einer
Antimissbrauchsvorschrift im umgekehrten Sinn gehandhabt werden. Denn Verluste
sollen nicht dafür verwendet werden, den Eintritt des Methodenwechsels nach
§ 10 Abs. 3 bzw. 4 KStG zu unterlaufen.
Rz 05. Jänner 2004:
Für die
Richtigkeit
der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 10 Abs. 3 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
- § 10 Abs. 4 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 369/21-IV/4/03
- Stammnummer
- 8346
- Gültig
- 05.01.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF