…wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Rz 1231: Missbrauchsverdacht im Sinne einer unwiderlegbaren Vermutung führt zum zwingenden Wechsel von der Befreiungsmethode zur Anrechnungsmethode ("Methodenwechsel" oder "switch over"). Gewinnanteile aus der internationalen Schachtelbeteiligung sind nicht mehr…
…6 KStG 1988 anzuwenden (siehe dazu Rz 1228 ff). 18.2 Anwendungsvoraussetzungen Rz 1248fn: § 10a Abs. 7 KStG 1988 sieht für den Methodenwechsel folgende Anwendungsvoraussetzungen vor: Vorliegen einer internationalen Schachtelbeteiligung iSd § 10 Abs. 2 KStG 1988 (siehe Rz 1200 ff) oder einer qualifizierten Portfoliobeteiligung iSd …
…stellt dies ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO dar. Rz 1248ga: Beim Methodenwechsel erhöht die anrechenbare ausländische Steuer die steuerpflichtigen Gewinnanteile. Sie ist somit als steuerpflichtige Betriebseinnahme in die Steuerbemessungsgrundlage der österreichischen Mutterkörperschaft aufzunehmen. Beispiel: Die österreichische A-AG erhält aus ihrer 9…
Die Beurteilung, ob in einem konkreten Fall der Methodenwechsel nach § 10 Abs. 4 KStG 1988 zu einem Verlust der internationalen Schachtelbefreiung für Gewinnausschüttungen einer Hongkong-Gesellschaft führt, erfordert eingehende Sachverhaltswürdigungen, die nicht in dem auf Rechtsauskünfte eingerichteten EAS-Verfahren vom BM für Finanzen vorgenommen werden…
… 10 Abs. 4 KStG 1988 und VO BGBl. II Nr. 295/2004 tritt bei ausländischen Tochtergesellschaften mit schädlichen Passiveinkünften durch den "Methodenwechsel" der Verlust der internationalen Schachtelbefreiung ein, wenn die ausländische Steuer nicht der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbar ist. Eine Vergleichbarkeit ist gemäß § 3 Z 4…
Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen so wie alle anderen Staatsverträge den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980); sie müssen darnach im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die…
Errichtet eine ausländische Kapitalgesellschaft (A) in Österreich eine Tochtergesellschaft (B), die ihrerseits die Anteile an einer in einem Drittstaat angesiedelten Vertriebsgesellschaft C hält, wobei diese Gesellschaft C die von A erzeugten Produkte vertreibt, dann führt der Umstand, dass C keiner Besteuerung unterliegt (zB weil sie…
…bewahren. Eine Konsolidierung ist nur mit weiteren passiven Gesellschaften vorgesehen; dies deshalb, weil vorgekehrt werden musste, dass nicht eine Auslagerung von schädlichen Passiveinkünften zu einer Sperre für die Anwendung des Methodenwechsels führt. 4. März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Wurden von einer österreichischen Aktiengesellschaft Finanzmittel in eine maltesische Non-Trading-Offshore-Gesellschaft investiert, die nach dem Malta Financial Services Centre Act in Malta von der Besteuerung freigestellt ist, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen nach Maßgabe der Regelungen des § 10 Abs. 3 KStG und der Verordnung…
Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen so wie alle anderen Staatsverträge den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980); sie müssen darnach im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die…
Wurden von einer österreichischen Aktiengesellschaft in einer Größenordnung von über S 200 Mio Finanzmittel in eine maltesische Finanzierungsgesellschaft investiert, die als General-Trading-Offshore-Gesellschaft konstituiert und einer maltesischen Besteuerung von 5% unterlag, dann ist zunächst zu prüfen, ob die Zinseneinkünfte nach österreichischem Recht…
Ist an einer inländischen Kapitalgesellschaft, die Gewinnausschüttungen von ausländischen Basisgesellschaften empfängt, eine ausländische Kapitalgesellschaft beteiligt, dann kann die Steuerfreistellung der von der Basisgesellschaft an die österreichische Gesellschaft ausgeschütteten Gewinne erhalten bleiben; allerdings nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass an dieser ausländischen Kapitalgesellschaft (der Muttergesellschaft…
…zwar Österreich zu, doch kann dieses infolge der Steuerbefreiung für internationale Schachteldividenden (§ 10 Abs. 1 Z 7 KStG 1988) nicht wahrgenommen werden. Ein Verlust der Steuerbefreiung durch Methodenwechsel nach § 10 Abs. 4 KStG 1988 ist bei dem geschilderten Sachverhaltsbild nicht zu erwarten, da einerseits der…
Hat eine italienische Gesellschaft (I-SPA) unter Zwischenschaltung einer österreichischen Tochter-Holdinggesellschaft (Ö-GmbH) und einer dieser untergeordneten Mauritius-Holdinggesellschaft (M-Holding) zahlreiche operative Gesellschaften in verschiedenen afrikanischen Staaten errichtet, dann kann in einer solchen Konstruktion jedenfalls keine Umgehung österreichischer Steuern gesehen werden und es…
§ 10 Abs. 4 KStG 1988 ist eine Antimissbrauchsbestimmung, deren Kernziel darauf ausgerichtet ist zu verhindern, dass in Österreich steuerpflichtige Einkünfte in eine nicht oder niedrig besteuerte Auslandstochtergesellschaft verlagert werden, um von dort unter Nutzung der internationalen Schachtelbefreiung wieder steuerfrei in die Hände der inländischen Muttergesellschaft…
Gemäß § 2 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 hängt der Verlust der Schachtelbefreiung für Gewinnausschüttungen einer ausländischen Tochtergesellschaft davon ab, ob der Unternehmensschwerpunkt der ausländischen Gesellschaft in der Erzielung schädlicher Passiveinkünfte besteht. Der Verordnungswortlaut bezieht sich hierbei auf den gesamten Unternehmensbereich der ausländischen Gesellschaft…
…einer britischen Konzernmuttergesellschaft gehalten wird) eine 100-prozentige Beteiligung an einer britischen Kapitalgesellschaft mit passivem Unternehmensschwerpunkt und werden dieser britischen Kapitalgesellschaft in Großbritannien fremdübliche Zinseneinkünfte zugerechnet, die dem 26-prozentigen britischen Körperschaftsteuersatz unterworfen werden, wird dadurch kein "Methodenwechsel" nach § 10 Abs. 4 KStG 1988 ausgelöst…
…eine steuerfreie Auslandskapitalgesellschaft verlagert werden soll, dann kann hierbei nicht der ministerielle EAS-Antwortdienst in Anspruch genommen werden, um eine Risikominimierung der Wirkungen des § 10 Abs. 4 KStG (Methodenwechsel) zu erlangen. Dies gilt auch für die Frage, ob § 10 Abs. 4 KStG zur Anwendung kommt…
…damit österreichische Körperschaftsteuerpflicht auslösen ("Methodenwechsel"). Eine belgische Finanzierungsgesellschaft, die nur rein konzerninterne Finanzierungserträge lukriert, kann nicht als "Kreditinstitut" im Sinn des § 2 Z 3 lit. a der VO BGBl. II Nr. 295/2004 angesehen werden und ist daher nicht von der Sanktion des Methodenwechsels befreit…
…295/2004 schädliche Passiveinkünfte dar, die der Anwendung der internationalen Schachtelbefreiung bei der österreichischen Muttergesellschaft entgegenstehen und Anlass für den "Methodenwechsel" geben. Wohl verhindert § 2 Z 3 der VO den Eintritt der Verpflichtung zum Methodenwechsel für die dort ausdrücklich genannten Sonderfälle; dazu zählt die "gewerbliche…