Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2558
Aktivitätsbeurteilung einer schweizerischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0138-IV/4/2005vom 11.02.2005
Wortlaut laut Findok
Gemäß
§ 2 der VO BGBl.
II Nr. 295/2004 hängt der Verlust der Schachtelbefreiung für
Gewinnausschüttungen einer ausländischen Tochtergesellschaft davon ab,
ob der Unternehmensschwerpunkt der ausländischen Gesellschaft in der
Erzielung schädlicher Passiveinkünfte besteht. Der Verordnungswortlaut
bezieht sich hierbei auf den gesamten Unternehmensbereich der ausländischen
Gesellschaft und nicht nur auf jenen des Hauptsitzes. Hat daher ein
führender ausländischer Weltkonzern in Österreich eine
Holdinggesellschaft errichtet, die Gewinnausschüttungen von einer
schweizerischen Tochtergesellschaft bezieht, dann steht die Schachtelbefreiung
gem. § 10 Abs. 2 KStG auch dann zu, wenn zwar der schweizerische Hauptsitz
der Tochtergesellschaft überwiegend schädliche Passiveinkünfte
erzielt, diese aber unter Einschluss der Einkünfte einer irischen
Forschungsbetriebstätte nur etwa 10% des Einkommens der Tochtergesellschaft
betragen.
Nur dann, wenn die gewählte Gestaltung
ausschließlich dazu dienen sollte, österreichische Abgaben zu
umgehen, müsste das Vorliegen von Rechtsmissbrauch geprüft werden;denn
im Fall von Rechtsmissbrauch müssen nach der Anordnung von § 22 BAO
die Abgaben so erhoben werden, wie sie bei einer den wirtschaftlichen
Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen
Gestaltung zu erheben wären.
11. Februar
2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0138-IV/4/2005
- Stammnummer
- 20755
- Gültig
- 11.02.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF