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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2558

Aktivitätsbeurteilung einer schweizerischen Tochtergesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0138-IV/4/2005vom 11.02.2005

Wortlaut laut Findok

Gemäß § 2 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 hängt der Verlust der Schachtelbefreiung für Gewinnausschüttungen einer ausländischen Tochtergesellschaft davon ab, ob der Unternehmensschwerpunkt der ausländischen Gesellschaft in der Erzielung schädlicher Passiveinkünfte besteht. Der Verordnungswortlaut bezieht sich hierbei auf den gesamten Unternehmensbereich der ausländischen Gesellschaft und nicht nur auf jenen des Hauptsitzes. Hat daher ein führender ausländischer Weltkonzern in Österreich eine Holdinggesellschaft errichtet, die Gewinnausschüttungen von einer schweizerischen Tochtergesellschaft bezieht, dann steht die Schachtelbefreiung gem. § 10 Abs. 2 KStG auch dann zu, wenn zwar der schweizerische Hauptsitz der Tochtergesellschaft überwiegend schädliche Passiveinkünfte erzielt, diese aber unter Einschluss der Einkünfte einer irischen Forschungsbetriebstätte nur etwa 10% des Einkommens der Tochtergesellschaft betragen. Nur dann, wenn die gewählte Gestaltung ausschließlich dazu dienen sollte, österreichische Abgaben zu umgehen, müsste das Vorliegen von Rechtsmissbrauch geprüft werden;denn im Fall von Rechtsmissbrauch müssen nach der Anordnung von § 22 BAO die Abgaben so erhoben werden, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. 11. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

MethodenwechselRechtsmissbrauchPassiveinkünfte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0138-IV/4/2005
Stammnummer
20755
Gültig
11.02.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF