…Im Gegenteil, die Bw. wiederholt ihr unsubstantiiertes Vorbringen, ohne auf die Hinweise des Finanzamtes einzugehen. Dies weist auf einen mangelnden Zahlungswillen durch rechtsmissbräuchliche Beantragung von Stundungen zur Erwirkung einer Hemmung der Einbringung iSd. § 230 Abs. 3 BAO hin. Dieses Verhalten spricht für eine Gefährdung der…
…Behörde ein. Die Beschwerden hinsichtlich Wiederaufnahme Körperschaftsteuer 2011, Körperschaftsteuer 2011, Wiederaufnahme Feststellungsbescheid Gruppenträger 2014 und Feststellungsbescheid Gruppenträger 2014 sind leere Beschwerden und wurden bewusst und rechtsmissbräuchlich mangelhaft gestaltet. Die Bf. brachte eine begründete Beschwerde hinsichtlich Körperschaftsteuer 2015 ein, die sich gegen den verminderten Verlustvortrag richtet…
…sie durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter eine "leere Beschwerde" einbringt, um zum Beispiel auf dem Umweg eines Mängelbehebungsverfahrens eine Verlängerung der Rechtsmittelfrist zu erlangen, ist für die Erteilung eines Mängelbehebungsauftrages kein Raum und das bewusst und rechtsmissbräuchlich mangelhaft gestaltete Anbringen sofort zurückzuweisen (vgl. VwGH 25. 2…
…Bw. verschwiegen. Die Bw. hat inhaltlich nicht fundierte Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht und es trotz eines Ergänzungsvorhaltes des Finanzamtes unterlassen, ihre Ausführungen zu konkretisieren. Dies weist auf einen mangelnden Zahlungswillen durch rechtsmissbräuchliche Beantragung von Ratenzahlungen bzw. Stundungen zur Erwirkung einer Hemmung der Einbringung iSd. § 230 Abs. 3…
…Ausschüttung an die Holding 1; Holding 2 kann ihre "Auslandsbeteiligung" nach deutschem Steuerrecht steuerfrei weiterverkaufen und ist durch das DBA-Deutschland sodann in Österreich vor der Besteuerung geschützt), löst eine solche Vorgangsweise jedenfalls Rechtsmissbrauchsverdacht im Sinn von § 44 UmgrStG aus. Führt aber der Beteiligungsübergang mangels…
…die gegenständliche Körperschaftsteuer einzusparen, dann wird darin ein als Rechtsmissbrauch einzustufender Rechtsvorgang liegen. Bringt in diesem Sinn die österreichische Kapitalgesellschaft die gegenständliche Beteiligung unter Inanspruchnahme der Vorteile des österreichischen Umgründungssteuergesetzes in ihre deutsche (operative) Tochtergesellschaft zum Buchwert von 100 ein; nimmt sodann die deutsche Tochtergesellschaft…
…dann, wenn die gewählte Gestaltung ausschließlich dazu dienen sollte, österreichische Abgaben zu umgehen, müsste das Vorliegen von Rechtsmissbrauch geprüft werden;denn im Fall von Rechtsmissbrauch müssen nach der Anordnung von § 22 BAO die Abgaben so erhoben werden, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen…
…an einer in einem anderen DBA-Partnerstaat gegründeten weiteren Gesellschaft (Enkelgesellschaft) besteht, so lässt eine derartige Konstruktion für sich alleine betrachtet noch keinen Verdacht auf eine rechtsmissbräuchliche Umgehung österreichischer Steuern aufkommen. Und solange die durch die österreichische Zwischengesellschaft geschleusten Auslandseinkünfte nicht in Österreich ansässigen natürlichen…
…ebenfalls der ausländischen Kapitalgesellschaft gehörende) österreichische Holdinggesellschaft eingebracht, dann liegt zwar kein Rechtsmissbrauch nach § 22 BAO vor, wenn diese Steueroaseneinkünfte über die österreichische Holdinggesellschaft steuerfrei in die Hände der ausländischen Muttergesellschaft geschleust werden; denn Rechtsmissbrauch setzt voraus, dass durch eine Umweggestaltung österreichische Steuern umgangen werden…
…Im Beschwerdefall ging es um ein Steuersparmodell iZm einer funktionslosen Hongkong-Gesellschaft, und der VwGH verwarf die Anwendbarkeit der Schachtelbefreiung primär auf der Grundlage von § 22 BAO als Rechtsmissbrauch; nur ergänzend führte er aus, dass in einem solchen Fall einer missbräuchlichen Steuerumgehung eine Auslegung vertretbar…
…mit Hilfe der barbadischen Holdinggesellschaft österreichische Steuern umgangen werden sollen, ist damit zu rechnen, dass die wirtschaftlich hinter der barbadischen Gesellschaft Stehenden bekanntgegeben werden müssen; denn im Fall einer Umgehung österreichischer Steuern besteht der Verdacht des Vorliegens von Rechtsmissbrauch. Bundesministerium für Finanzen, 25. August 2008
…als deren Einkünfte zuzurechnen sind. Denn würden die Einkünfte unmittelbar der inländischen AG zugerechnet (zB wegen Behandlung der Umweggestaltung über Malta als Scheingeschäft oder Rechtsmissbrauch oder wegen unmittelbarer Einkünftezurechnung auf der Grundlage der vom VwGH in seinem Erkenntnis vom 10.12.1997, 93/13/0185,…
…ist aber, dass die Zinsen nicht nur formal von der luxemburgischen Investmentgesellschaft in Empfang genommen werden, um anschließend an österreichische Investoren weitergeleitet zu werden (Hinweis auf rechtmissbräuchlichen Einsatz von ausländischen Körperschaften in VwGH vom 9.12.2004, 2002/14/0074, 10.8.2005, 2001/13…
…grundsätzlich nicht dem nach Österreich zugezogenen Gesellschafter steuerlich zugerechnet. Eine dem § 7 des deutschen Außensteuergesetzes vergleichbare Durchgriffsbestimmung ist dem österreichischen Steuerrecht fremd. Eine differenzierte Betrachtung aus der Sicht der Rechtsmissbrauchsbestimmung des § 22 BAO könnte indessen nötig sein, wenn durch Zwischenschaltung einer ausländischen Briefkastengesellschaft (einer Gesellschaft…
…angemerkt werden, dass internationale Gestaltungen unter Einsatz steuerschonender oder steuerfreier ausländischer Basisgesellschaften einer genaueren Untersuchung aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauches bedürfen. Dies kann aber nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene geschehen. Die Frage des Rechtsmissbrauches wird sich vor allem dann stellen, wenn…
…Kapitalvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt ist (EAS.984); die thesaurierten Erträge sind als ausschüttungsgleicher Ertrag bei der Muttergesellschaft zu erfassen; oder die Tochtergesellschaft entfaltet keine wirtschaftlich beachtliche Tätigkeit und es liegt aus diesem Grund Rechtsmissbrauch vor (siehe insb. BFH v. 29.1.1975…
…2 UAbs. 1 ZK einen erneuten Antrag auf Erstattung oder Erlass der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben stellen. Allerdings kann ein erneuter Antrag rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig sein, wenn die zu seiner Begründung vorgebrachten Gründe bereits Gegenstand eines Erstattungs- oder Erlassverfahren waren, über das die Zollbehörde unanfechtbar…
…Sparkassen- oder Bankenmodell, womit durch Zwischenschaltung einer Errichtungsgesellschaft, die das Gebäude (vorsteuerwirksam) errichtet und anschließend unter Verzicht auf die Steuerbefreiung an das Kreditinstitut vermietet, den Vorsteuerabzug unter Hinweis auf Rechtsmissbrauch versagt. Missbrauch stellt keine Sondermaßnahme dar, sondern normiere vielmehr einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der nach der…
…2024, AO/5100023/2024). Im gegenständlichen Fall ist davon auszugehen, dass es sich beim verspätet eingebrachten Vorlageantrag um ein bewusst und rechtsmissbräuchlich gestaltetes Anbringen handelt, da ohnehin dem Beschwerdebegehren bereits vollinhaltlich Rechnung getragen wurde. Der einzige Zweck des Vorlageantrages ist die Behelligung des Bundesfinanzgerichtes, da…
…nach § 85 Abs. 2 BAO vorzugehen. Im gegenständlichen Fall ist jedoch davon auszugehen, dass es sich dabei um ein bewusst und rechtsmissbräuchlich mangelhaft gestaltetes Anbringen handelt, da sämtliche in § 309 a BAO angeführten inhaltlichen Erfordernisse fehlen. Dieses Anbringen ist daher sofort zurückzuweisen (vgl. VwGH 20…