Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2996
Holdinggesellschaften auf Barbados
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/2334-IV/4/2008vom 25.08.2008
Wortlaut laut Findok
Gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit.
a DBA-Barbados ist die Kapitalertragsteuer für Gewinnausschüttungen
der österreichischen Tochtergesellschaft einer auf Barbados errichteten
Muttergesellschaft auf 5% zu ermäßigen, wenn die barbadische
Gesellschaft der "Nutzungsberechtigte" der Gewinnausschüttung ist; dies ist
der Fall, wenn die Einkünfte dieser barbadischen Gesellschaft nach
österreichischem Recht steuerlich zuzurechnen sind; denn die
Einkünftezurechnung erfolgt nach Maßgabe der Regelungen des
nationalen Steuerrechts, sie ist grundsätzlich nicht Gegenstand der DBA
(BFH 04.04.2007, I R 110/05).
Nach der Rechtsprechung des VwGH sind Einkünfte nicht
einer zwischengeschalteten Gesellschaft, die keine sinnvollen Funktionen
erfüllt, sondern den tatsächlichen Trägern der
Erwerbstätigkeit zuzurechnen (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185). Es ist daher
auch zulässig, bei einer ausländischen Holdinggesellschaft mit
Domizilcharakter, deren Funktion ausschließlich im Halten einer
Beteiligung an einer österreichischen Gesellschaft besteht, zu prüfen,
wer wirtschaftlich hinter dieser Gesellschaft steht; fehlende Mitwirkung bei der
Aufklärung dieser Frage ist demnach ein Rechtfertigungsgrund für die
Abweisung eines Antrages der Holdinggesellschaft auf Rückerstattung der
österreichischen KESt (VwGH 26.07.2000, 97/14/0070). Aus diesem Grund sieht
daher auch die DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, bei
ausländischen Holdinggesellschaften die Verpflichtung vor, die
KESt-Entlastung im Rückerstattungsweg herbeizuführen.
Besteht in diesem Rückerstattungsverfahren für
die österreichische Abgabenbehörde die Vermutung, dass mit Hilfe der
barbadischen Holdinggesellschaft
österreichische Steuern umgangen
werden sollen, ist damit zu rechnen, dass die wirtschaftlich hinter der
barbadischen Gesellschaft Stehenden bekanntgegeben werden müssen; denn im
Fall einer Umgehung österreichischer Steuern besteht der Verdacht des
Vorliegens von Rechtsmissbrauch.
Bundesministerium für
Finanzen, 25. August 2008
Normen und Schlagworte
- Art. 10 Abs. 2 lit. a DBA BDS (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Barbados (Einkommen- und Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 40/2007
HoldinggesellschaftenNutzungsberechtigterEinkünftezurechnungzwischengeschaltete GesellschaftenRechtsmissbrauchSteuerumgehungDomizilgesellschaftenerhöhte Mitwirkungspflicht
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/2334-IV/4/2008
- Stammnummer
- 36486
- Gültig
- 25.08.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF