…in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des liechtensteinischen öffentlichen Rechts unmittelbar beteiligt sind. Eine Abkommensberechtigung kann daher für eine steuerfreie liechtensteinische Domizilgesellschaft nicht bereits dadurch entstehen, dass daran irgend eine liechtensteinische Stiftung beteiligt ist. Vielmehr müsste es sich hiebei um eine…
Gemäß Artikel 26 des DBA-Liechtenstein sind die in Liechtenstein steuerfreien "Domizilgesellschaften" aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Dies allerdings nur insoweit, als nicht an solchen Gesellschaften in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Sind an den unter Artikel…
…wenn Art. 26 DBA-Liechtenstein die steuerfreien Domizilgesellschaften insoweit aus dem persönlichen DBA-Anwendungsbereich ausschließt, als daran nicht in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder öffentliche Einrichtungen beteiligt oder begünstigt sind. Der Grund für den DBA-Ausschluss der steuerfreien liechtensteinischen Domizilgesellschaften ist u.a. darin zu…
…als üblich festgestellt wurden, es sich bei der H. und bei der GZ., genaue Bezeichnung: GT. (ausgewiesene Empfängerin der Vergütungen für das or.) um Schweizer Domizilgesellschaften handle, deren Geschäftstätigkeit im Ausland ausgeübt werde. Als Verwaltungsrat bei der GZ. fungierte Herr MPS., der neben Herrn RF…
…zugunsten der H.: Gegen die Anerkennung als Betriebsausgabe spricht Nachfolgendes: Obwohl die Geschäftsführung der Bw. von einem beeideten Wirtschaftsprüfer und von einem beeideten Buchsachverständigen repräsentiert wurde, sei das gegentändliche Sanierungskonzept einer Schweizer Domizilgesellschaft zur Bearbeitung übertragen worden. Aus Beratungsleistungen der Bw., die für die EMG…
…G." - Gruppe als üblich festgestellt wurden, es sich bei der H. und bei der GZ.; genaue Bezeichnung: GTB. (Empfängerin der Vergütungen für das Organisationshandbuch) um Schweizer Domizilgesellschaften handle, deren Geschäftstätigkeit im Ausland ausgeübt werde. Als Verwaltungsrat bei der GZ. fungierte Herr Si. , der neben Herrn…
…Tz. 17: Privatnutzung PKW Für die private Nutzungsmöglichkeit der angemieteten PKW durch den Gesellschafter-Geschäftsführer Mag. Erich S sei ein monatlicher Sachbezugwert in Höhe von S 7.000,00 anzusetzen. Tz. 18: Domizilgesellschaften Am 19. Jänner 1991 habe die K GmbH, vertreten durch Mag. Erich…
…gewisse steuerliche Erleichterungen, wie etwa der Verzicht auf Ertragsteuern ist, dass die Domizilgesellschaft ausländisch oder außerkantonal beherrscht sein muss und sie im Kanton weder Personal beschäftigt noch ein eigenes Büro hat. Die H-AG hat mit Schreiben an das Finanzamt vom 24. September 1996 ausdrücklich…
Da die H-AG eine Domizilgesellschaft war (s. Tz. 18) und Frau Renate H die Lebensgefährtin des Gesellschafters und Geschäftsführers der K GmbH, Mag. Erich S gewesen war, müssen die gegenständlichen Geschäftsbeziehungen den in der Judiktatur entwickelten Kriterien für Beziehungen zwischen nahen Angehörigen genügen, um…
…Anlässlich österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche am 7. Juni 1991 ist im österreichisch-deutschen Abkommensverhältnis Übereinstimmung erzielt worden, dass Domizilgesellschaften nicht als abkommensberechtigt anerkannt werden, wenn auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens mit einem Drittstaat deren Einkünfte dem Drittstaat zur Besteuerung zu überlassen sind. Es sind gegenwärtig keine Umstände…
…nicht anerkannt werde. Nachdem sie die massiven Verluste in der Schweiz gehabt hätten, sei ihnen der Status der ***C1-AG*** als Domizilgesellschaft egal. Die ***C2-AG*** sei aufgelöst und das Personal wieder in die ***C1-AG*** verschoben worden. Dort sei die Tätigkeit der Kreditgewährung ausgeübt…
…AG hätte daher auch dieses damals mögliche, später leider realisierte Problem miterledigen sollen. Dazu hätte die ***C1-AG*** als Domizilgesellschaft aufgestellt werden müssen. Das zu Beginn in der ***C1-AG*** tätige Personal sei in die ***C2-AG*** ausgelagert worden. Dieses Unternehmen sei in den Anfangsjahren…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da diese Voraussetzung aufgrund der vorhandenen Rechtsprechung zu Leistungsbeziehungen mit Domizilgesellschaften (siehe oben) nicht vorliegt, war auszusprechen, dass die Revision nicht…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und besitzt er 100% der Anteile einer nach luxemburgischem Recht (Gesetz vom 31.7.1929) steuerfreien luxemburgischen Holdinggesellschaft, so werden die in dieser Holdinggesellschaft thesaurierten Gewinne grundsätzlich nicht dem nach Österreich zugezogenen Gesellschafter steuerlich…
…sie bloß buchmäßig bei einer ihm gehörenden funktionslosen liechtensteinischen Aktiengesellschaft erfasst worden sind. Es liegen geradezu erdrückende Indizien dafür vor, dass eine funktionslose liechtensteinische Domizilgesellschaft eingeschaltet wurde, wenn im Betriebsprüfungsverfahren festgestellt wird, dass im zeitlichen Zusammenhang mit den Verkaufsoperationen Dr. X sämtliche Anteile der die…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger als Präsident des Verwaltungsrates Vergütungen von einer in Zug errichteten Domizilgesellschaft, dann wird davon auszugehen sein, dass diese Verwaltungsratsvergütungen auf der Grundlage des VwGH-Erkenntnisses vom 31.7.1996, 92/13/0172, ÖStZB 1997, 235, der Besteuerung in…
…aber in Aussicht gestellt, dass möglicherweise die griechischen Kunden diese Geschäftsvorfälle mit deutlich überhöhten Rechnungen, sowie Rückzahlung von Provisionen seitens des Abgabepflichtigen in Form einer vom Pfl selbst geschriebenen Gutschrift ("commission note") an zypriotischen Domizilgesellschaften, als von ihnen so gewünscht bzw so ausgehandelt, bestätigen könnten.…
§ 303 Abs 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ua in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen…
Gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. a DBA-Barbados ist die Kapitalertragsteuer für Gewinnausschüttungen der österreichischen Tochtergesellschaft einer auf Barbados errichteten Muttergesellschaft auf 5% zu ermäßigen, wenn die barbadische Gesellschaft der "Nutzungsberechtigte" der Gewinnausschüttung ist; dies ist der Fall, wenn die Einkünfte dieser barbadischen Gesellschaft…
…sich auf Bereitstellung von Personal und Lagerkapazitäten für fremde Versandhändler spezialisiert hat) richten, sodann von dort die Ware ausgeliefert erhalten und schließlich die formal von der irischen Gesellschaft in Rechnung gestellten Beträge auf ein schweizerisches Bankkonto der irischen Domizilgesellschaft einzahlen, dann wird zu prüfen sein…