Findok · EAS-Auskünfte
EAS 466
Steuerfreie irische "non-resident companies"
geltende FassungEAS-AuskunftG 1464/2/1-IV/4/94vom 06.07.1994
Wortlaut laut Findok
Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH
Gewinnausschüttungen von einer in Irland ansässigen
Kapitalgesellschaft, so sind diese Gewinnausschüttungen gemäß
Artikel 8 Abs. 4 DBA-Irland in Österreich von der Besteuerung
freizustellen. Die Voraussetzung der irischen Ansässigkeit wird aber nach
Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen einer in Irland steuerfreien
"nicht-ansässigen Gesellschaft" ("non-resident company") abzusprechen
sein.
Im Übrigen muss vorsorglich angemerkt werden, dass
internationale Gestaltungen unter Einsatz steuerschonender oder steuerfreier
ausländischer Basisgesellschaften einer genaueren Untersuchung aus dem
Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauches bedürfen. Dies kann aber nicht im
Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene geschehen. Die Frage des
Rechtsmissbrauches wird sich vor allem dann stellen, wenn Verdacht besteht, dass
österreichische Steuern dadurch umgangen werden sollen, dass von
Steuerinländern Einkünfte auf die ausländische Basisgesellschaft
umgelenkt werden, um von dort sodann als steuerfreie Schachteldividende nach
Österreich eingeschleust zu werden.
6. Juli
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 8 DBA IRL (E), Doppelbesteuerungsabkommen Irland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 66/1968
GewinnausschüttungFreistellungSteuerfreistellungMissbrauchSchachtelprivilegSchachtelbeteiligunginternationale Schachtelbefreiunginternationale SchachtelbeteiligungRechtsmissbrauchinternationale Steuerumgehung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 1464/2/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17626
- Gültig
- 06.07.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF