Findok · EAS-Auskünfte
EAS 401
Luxemburgische Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskunftI 424/15/1-IV/4/94vom 03.03.1994
Wortlaut laut Findok
Verlegt ein in Deutschland
ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich
und besitzt er 100% der Anteile einer nach luxemburgischem Recht (Gesetz vom
31.7.1929) steuerfreien luxemburgischen Holdinggesellschaft, so werden die in
dieser Holdinggesellschaft thesaurierten Gewinne grundsätzlich nicht dem
nach Österreich zugezogenen Gesellschafter steuerlich zugerechnet. Eine dem
§ 7 des deutschen Außensteuergesetzes vergleichbare
Durchgriffsbestimmung ist dem österreichischen Steuerrecht
fremd.
Eine differenzierte Betrachtung aus der Sicht der
Rechtsmissbrauchsbestimmung des § 22 BAO könnte indessen nötig
sein, wenn durch Zwischenschaltung einer ausländischen
Briefkastengesellschaft (einer Gesellschaft ohne wirtschaftliche Funktion)
österreichische Steuern umgangen
werden.
3. März
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 22 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
VerlegungWohnsitzverlegungWohnsitzwechselZurechnungsteuerliche ZurechnungSteuerumgehungBriefkasteneigenschaftBasisgesellschaftMissbrauchRechtsmissbrauch
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- I 424/15/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17791
- Gültig
- 03.03.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF