Findok · EAS-Auskünfte
EAS 3054
Methodenwechsel bei einer Hongkong-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0675-IV/4/2009vom 24.04.2009
Wortlaut laut Findok
Die Beurteilung, ob in einem konkreten
Fall der Methodenwechsel nach § 10 Abs. 4 KStG 1988 zu einem Verlust der
internationalen Schachtelbefreiung für Gewinnausschüttungen einer
Hongkong-Gesellschaft führt, erfordert eingehende
Sachverhaltswürdigungen, die nicht in dem auf Rechtsauskünfte
eingerichteten EAS-Verfahren vom BM für Finanzen vorgenommen werden
können.
Die Rechtslage, wie bei einer Auslandstochtergesellschaft
mit Einkünftemix (Immobilienvermietung, Bankzinsen,
Beteiligungsveräußerungen, Aktienhandel, Immobilienverkauf) und
teilweiser Auslandsbesteuerung vorzugehen ist, erscheint durch die
Körperschaftsteuerrichtlinien ausreichend geklärt. Ergänzend kann
angemerkt werden, dass das Vorliegen der "Verdachtsgründe" jahresweise
gesondert zu beurteilen ist und dass daher eine Ausschüttung jener
Beträge, die in "Verdachtsjahren" erwirtschaftet worden sind, der
österreichischen Steuerpflicht unterliegt. Nach Auffassung des BM für
Finanzen wird davon auszugehen sein, dass Ausschüttungen zuerst aus den
schädlichen Passiveinkünften stammen.
Bevor allerdings in eine Prüfung der Anwendbarkeit
oder Nichtanwendbarkeit von § 10 Abs. 4 KStG 1988 eingetreten wird, muss
stets vorweg beurteilt werden, ob die buchmäßig von der
Hongkong-Gesellschaft erfassten Einkünfte nach den österreichischen
Einkünftezurechnungsgrundsätzen tatsächlich Einkünfte der
Hongkong-Gesellschaft bilden oder möglicherweise dem österreichischen
Gesellschafter zugerechnet werden müssen. Weiters ist zu beurteilen, ob
möglicherweise die Geschäftsleitung der Hongkong-Gesellschaft in
Österreich gelegen ist und damit ihre Einkünfte der
unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich
unterliegen. Vorfragen dieser Art erfordern eine umfassende Durchleuchtung des
maßgebenden Sachverhaltes und sind daher nicht für EAS-Auskünfte
geeignet.
Bundesministerium für
Finanzen, 24. April 2009
Normen und Schlagworte
- § 10 Abs. 4 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Hongkong-GesellschaftEinkünftezurechnungMethodenwechselinternationale Schachtelbegünstigunginternationale SchachtelbefreiungGewinnausschüttungenschädliche Passiveinkünfte
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0675-IV/4/2009
- Stammnummer
- 40803
- Gültig
- 24.04.2009 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF