Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2576
Konsolidierungskreis für den "Methodenwechsel"
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0122-IV/4/2005vom 04.03.2005
Wortlaut laut Findok
Gründet die maltesische Tochtergesellschaft einer österreichischen Kapitalgesellschaft in Dubai eine operativ tätige Kapitalgesellschaft (Enkelgesellschaft der österreichischen Kapitalgesellschaft), dann gestattet die Konsolidierungsvorschrift des § 2 Abs. 4 VO BGBl. Nr. 57/1995 nicht, die Aktiveinkünfte der Dubai-Gesellschaft zur Beseitigung des Überwiegens der schädlichen Passiveinkünfte der Malta-Gesellschaft einzusetzen und solcherart die Gewinnausschüttungen nach Österreich vom Verlust der Schachtelbefreiung und einem Wechsel zum Anrechnungsverfahren zu bewahren. Eine Konsolidierung ist nur mit weiteren passiven Gesellschaften vorgesehen; dies deshalb, weil vorgekehrt werden musste, dass nicht eine Auslagerung von schädlichen Passiveinkünften zu einer Sperre für die Anwendung des Methodenwechsels führt.
4. März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA M (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Malta (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 294/1979
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0122-IV/4/2005
- Stammnummer
- 21060
- Gültig
- 04.03.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF