…diesen Staaten entsprechend bestätigt wurde, bedeutet nicht, dass in Bezug auf die internationale Schachtelbefreiung die Gleichbehandlung zu verwehren ist (siehe EAS 2404, in der bereits die Befreiung der internationalen Schachtelgewinnausschüttungen im Verhältnis zur Schweiz bestätigt wurde). Im Fall Liechtensteins kommt hinzu, dass die Niederlassungsfreiheit des…
Anders als das DBA-Deutschland-2000 verknüpft Art. 15 Abs. 2 Satz 3 des DBA-Deutschland-1954 die Befreiung von Gewinnausschüttungen deutscher Tochtergesellschaften an ihre österreichische Muttergesellschaft nicht mit den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 KStG. Formell steht daher die Steuerbefreiung der österreichischen Muttergesellschaft auch…
Das DBA-Deutschland (2000) sieht eine Befreiung für Gewinnausschüttungen deutscher Kapitalgesellschaften nur mehr unter Vorbehalt des innerstaatlichen Rechtes (§ 10 KStG) vor. Es müssen daher die Bedingungen des § 10 Abs. 2 KStG erfüllt und es dürfen jene des § 10 Abs. 3 KStG nicht verwirklicht sein. Eine…
…Anwendungsbeschränkung vor, sodass die steuerliche Abzugsfähigkeit bei der ausschüttenden finnischen Tochtergesellschaft die inländische Steuerpflicht der von der österreichischen GmbH im Wege ihrer finnischen Betriebstätte bezogenen Dividenden auslöst. Allerdings erweist sich dieser Verlust der internationalen Schachtelbefreiung nicht als aus systematischen Gründen verfehlt, sondern ist gerechtfertigt, weil…
Bis einschließlich der Veranlagung 2003 steht für eine Auslandsgewinnausschüttung keine "Schachtelbefreiung" zu, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden ausländischen Gesellschaft von der inländischen Muttergesellschaft nicht "unmittelbar" gehalten wird. Keine unmittelbare, sondern eine bloß mittelbare Beteiligungshaltung liegt bei Zwischenschaltung einer betrieblich tätigen Personengesellschaft vor. Nur dann…
…an brasilianische Kunden verleast, liegt eine Bewirtschaftung des brasilianischen Marktes vor, sodass die "Switch-over-Klausel" nicht zum Verlust der internationalen Schachtelbefreiung führt. Sollte von den finanzierenden US-Banken aus Haftungsgründen verlangt werden, dass die Vermietungsaktivitäten auf mehrere Gesellschaften aufgeteilt werden, sodass für jedes Großgeräte…
…verhindern, dass in Österreich steuerpflichtige Einkünfte in eine nicht oder niedrig besteuerte Auslandstochtergesellschaft verlagert werden, um von dort unter Nutzung der internationalen Schachtelbefreiung wieder steuerfrei in die Hände der inländischen Muttergesellschaft zu gelangen. Ist eine österreichische AG (Ö-AG) über eine estnische Tochterholding-GmbH (EST…
…dann, wenn dieser Liquidationsgewinn im Wesentlichen in einer Sachausschüttung durch Übertragung der Beteiligung an der GmbH 2 besteht und hierdurch die Steuerhängigkeit der in der übergehenden Beteiligung angewachsenen stillen Reserven erhalten bleibt. Um für den ausgeschütteten Liquidationsgewinn die internationale Schachtelbefreiung in Anspruch nehmen zu können…
Das BM für Finanzen hegt keine Bedenken, eine brasilianische "sociedade por quotas de responsabilidade limitada-Ltda" als einer österreichischen GmbH vergleichbar anzusehen, da auch auf deutscher Seite die Vergleichbarkeit mit der deutschen GmbH bereits bestätigt worden ist (deutsche Betriebstätten-Verwaltungsgrundsätze vom 24.12.1999, Tabelle…
Der Umstand, dass Gewinnausschüttungen ausländischer Tochtergesellschaften an ihre österreichischen Muttergesellschaften auf der Grundlage des § 10 KStG von der Besteuerung befreit sind, hat im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung nicht zur Folge, dass hiedurch allfälligen nachgewiesenen Minderungen des Beteiligungswertes im Jahr des Wertverlustes die steuerliche Abzugsfähigkeit versagt…
…beteiligt. Da im Jahr 1986 die Voraussetzungen für die Schachtelbefreiung vorlagen, war der im Jahr 1986 zugeflossene Anteil an der verdeckten Gewinnausschüttung außer Ansatz zu lassen. Die Festsetzung der Kapitalertragsteuer hatte unter Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung von 800.000,00 S (= 58.132,27…
…Gesellschaft, und der VwGH verwarf die Anwendbarkeit der Schachtelbefreiung primär auf der Grundlage von § 22 BAO als Rechtsmissbrauch; nur ergänzend führte er aus, dass in einem solchen Fall einer missbräuchlichen Steuerumgehung eine Auslegung vertretbar wäre, die Schachtelbefreiung wegen fehlender Vergleichbarkeit der Hongkong-Gesellschaft zu versagen…
…auf das Gesellschaftskapital; Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Der Umstand, dass die FICE auf Grund von "Tax Holydays" für eine begrenzte Zeit von der chinesischen Körperschaftsbesteuerung befreit ist, entzieht den Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft nicht die internationale Schachtelbefreiung nach § 10 Abs. 2 KStG 1988, weil die…
…57/1995 nicht, die Aktiveinkünfte der Dubai-Gesellschaft zur Beseitigung des Überwiegens der schädlichen Passiveinkünfte der Malta-Gesellschaft einzusetzen und solcherart die Gewinnausschüttungen nach Österreich vom Verlust der Schachtelbefreiung und einem Wechsel zum Anrechnungsverfahren zu bewahren. Eine Konsolidierung ist nur mit weiteren passiven Gesellschaften vorgesehen…
…österreichischen Besteuerung zu unterziehen. Die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer kann im Rahmen der Veranlagung beantragt werden. Rz 595: Ist eine österreichische Kapitalgesellschaft zu mindestens 10% an einem ausländischen Immobilienfonds beteiligt, kommt auf Ebene des innerstaatlichen Rechts die Schachtelbefreiung des § 10 Abs. 2 KStG 1988 nicht…
Hält eine österreichische GmbH 100% der Geschäftsanteile an einer maltesischen Holdinggesellschaft (limited liability company), welche wiederum 100% der Geschäftsanteile an einer maltesischen operativen Gesellschaft (limited liability company) hält, und nimmt die maltesische Holdinggesellschaft eine Ausschüttung ihrer Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft vor (Großmuttergesellschaft der operativen…
…ob in einem konkreten Fall der Methodenwechsel nach § 10 Abs. 4 KStG 1988 zu einem Verlust der internationalen Schachtelbefreiung für Gewinnausschüttungen einer Hongkong-Gesellschaft führt, erfordert eingehende Sachverhaltswürdigungen, die nicht in dem auf Rechtsauskünfte eingerichteten EAS-Verfahren vom BM für Finanzen vorgenommen werden können. Die…
Eine österreichische GesmbH, die niederländische Aktien in ihrem Betriebsvermögen hält, ist berechtigt, die Anrechnung einer 15%igen niederländische Quellensteuer auf die österreichische Körperschaftsteuer, die auf die niederländischen Aktiendividenden entfällt, geltend zu machen. In Veranlagungsjahren, in denen keine österreichische Körperschaftsteuer auf die niederländischen Dividenden entfällt…
Schüttet eine in Spanien errichtete Gesellschaft an ihre österreichische Muttergesellschaft eine Dividende aus, die von dieser an deren uruguayanische Muttergesellschaft weiter ausgeschüttet wird, so kann zwar der Dividendenfluss aus Spanien nach Österreich auf der Grundlage des internationalen Schachtelprivilegs gemäß § 10 Abs. 2 KStG von der…
Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH Gewinnausschüttungen von einer in Irland ansässigen Kapitalgesellschaft, so sind diese Gewinnausschüttungen gemäß Artikel 8 Abs. 4 DBA-Irland in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Die Voraussetzung der irischen Ansässigkeit wird aber nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen einer…