Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2708
Dividendenersetzende Zinsen einer brasilianischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0129-IV/4/2006vom 10.03.2006
Wortlaut laut Findok
Das BM für Finanzen hegt keine
Bedenken, eine brasilianische "sociedade por quotas de responsabilidade
limitada-Ltda" als einer österreichischen GmbH vergleichbar anzusehen, da
auch auf deutscher Seite die Vergleichbarkeit mit der deutschen GmbH bereits
bestätigt worden ist (deutsche
Betriebstätten-Verwaltungsgrundsätze vom 24.12.1999, Tabelle 1 im
Anhang).
Ermöglicht das brasilianische Gesellschaftsrecht einer
Ltda ihren Gesellschaftern für das eingebrachte Kapital eine - steuerlich
abzugsfähige - Verzinsung ("JCP") zukommen zu lassen (Berechnungsgrundlage
ist das Stammkapital, Agio, andere Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen
und der Bilanzgewinn; der Zinssatz wird von der brasilianischen Zentralbank
unter Berücksichtigung der Rendite für langfristige brasilianische
Staatsanleihen festgelegt) und wird diese Verzinsung auf die zu bezahlende
Mindestdividende angerechnet, dann erscheint die Sichtweise nicht gänzlich
ausgeschlossen, darin Gewinnanteile aus einer internationalen Beteiligung zu
erblicken, die in Österreich steuerfrei sind; allerdings bedürfte dies
noch einer tiefgründigeren Auseinandersetzung im Rahmen einer gutachtlichen
Untersuchung, bei der auch die gegen eine solche Beurteilung sprechenden
Umstände gewürdigt werden müssten (zB kann eine
"Gewinnbeteiligung" vorliegen, wenn die Zinsen auch in Verlustjahren geleistet
werden), um schließlich pro- und contra-Argumente sachgerecht
gegeneinander abwiegen zu können. Dies kann aber nicht in dem auf
Kurzantworten zugeschnittenen EAS-Verfahren geschehen.
Allerdings dürfte angesichts der in Artikel 23 Abs. 15
DBA-Brasilien vorgesehenen Fiktivsteueranrechnung mit 25% die innerstaatliche
Einordnung im Ergebnis keine wirkliche Rolle spielen. Denn auch wenn die JPC als
steuerpflichtige Zinsen gewertet werden, würde die davon erhobene
österreichische Körperschaftsteuer von 25% durch die
Fiktivsteueranrechnung mit 25% des Bruttobetrages wieder neutralisiert
werden.
Bundesministerium für Finanzen, 10. März
2006
Normen und Schlagworte
- DBA BR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Brasilien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 431/1976
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0129-IV/4/2006
- Stammnummer
- 22387
- Gültig
- 10.03.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF