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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2634

Auflösung eines Liechtenstein-Konstrukts

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0572-IV/4/2005vom 31.08.2005

Wortlaut laut Findok

Hält eine österreichische GmbH (GmbH 1) alle Gründerrechte an einer zur Liquidation anstehenden liechtensteinischen Anstalt und ist diese wiederum alleinige Gesellschafterin einer weiteren österreichischen GmbH (GmbH 2), dann stellt ein der österreichischen GmbH 1 zufließender Liquidationsgewinn einen Veräußerungsgewinn (im weiteren Sinne) dar; und zwar auch dann, wenn dieser Liquidationsgewinn im Wesentlichen in einer Sachausschüttung durch Übertragung der Beteiligung an der GmbH 2 besteht und hierdurch die Steuerhängigkeit der in der übergehenden Beteiligung angewachsenen stillen Reserven erhalten bleibt. Um für den ausgeschütteten Liquidationsgewinn die internationale Schachtelbefreiung in Anspruch nehmen zu können, ist einerseits erforderlich, dass die liechtensteinische Anstalt einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist. Wegen der vielfältigen Strukturformen liechtensteinischer Anstalten müsste diese Frage von Parteienseite im Wege eines Gutachtens näher untersucht werden. Andererseits ist erforderlich, dass der Unternehmensschwerpunkt der liechtensteinischen Anstalt nicht darin besteht, steuerfreie Zinsen und andere schädliche Passiveinkünfte zu erzielen. Diese Voraussetzung wäre nicht erfüllt, wenn "Kapital...nachhaltig und überwiegend" im Schädlichkeitsbereich (Erzielung von Zinsen und anderen Passiveinkünften) eingesetzt wird und die Wertschöpfung nachhaltig und überwiegend aus diesem Bereich gezogen wird (§ 2 Z 2 VO BGBl. II Nr. 295/2004). Dient daher das Kapital der liechtensteinischen Anstalt überwiegend dazu, die Beteiligung an der österreichischen GmbH 2 zu halten, wäre der Umstand, dass ein Zehntel dieses Kapitals in Bank- und Depotguthaben angelegt ist, der Steuerbefreiung nicht abträglich. Dies selbst dann, wenn die daraus abreifenden Zinsen die einzigen Betriebseinnahmen der liechtensteinischen Anstalt bilden. 31. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Liquidationinternationale Schachtelbefreiungliechtensteinische Anstalt

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0572-IV/4/2005
Stammnummer
24868
Gültig
31.08.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF