Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2634
Auflösung eines Liechtenstein-Konstrukts
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0572-IV/4/2005vom 31.08.2005
Wortlaut laut Findok
Hält eine österreichische GmbH
(GmbH 1) alle Gründerrechte an einer zur Liquidation anstehenden
liechtensteinischen Anstalt und ist diese wiederum alleinige Gesellschafterin
einer weiteren österreichischen GmbH (GmbH 2), dann stellt ein der
österreichischen GmbH 1 zufließender Liquidationsgewinn einen
Veräußerungsgewinn (im weiteren Sinne) dar; und zwar auch dann, wenn
dieser Liquidationsgewinn im Wesentlichen in einer Sachausschüttung durch
Übertragung der Beteiligung an der GmbH 2 besteht und hierdurch die
Steuerhängigkeit der in der übergehenden Beteiligung angewachsenen
stillen Reserven erhalten bleibt.
Um für den ausgeschütteten Liquidationsgewinn die
internationale Schachtelbefreiung in Anspruch nehmen zu können, ist
einerseits erforderlich, dass die liechtensteinische Anstalt einer
österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist. Wegen der
vielfältigen Strukturformen liechtensteinischer Anstalten müsste diese
Frage von Parteienseite im Wege eines Gutachtens näher untersucht
werden.
Andererseits ist erforderlich, dass der
Unternehmensschwerpunkt der liechtensteinischen Anstalt nicht darin besteht,
steuerfreie Zinsen und andere schädliche Passiveinkünfte zu erzielen.
Diese Voraussetzung wäre nicht erfüllt, wenn "Kapital...nachhaltig und
überwiegend" im Schädlichkeitsbereich (Erzielung von Zinsen und
anderen Passiveinkünften) eingesetzt wird und die Wertschöpfung
nachhaltig und überwiegend aus diesem Bereich gezogen wird (§ 2 Z 2 VO
BGBl. II Nr. 295/2004). Dient daher das Kapital der liechtensteinischen Anstalt
überwiegend dazu, die Beteiligung an der österreichischen GmbH 2 zu
halten, wäre der Umstand, dass ein Zehntel dieses Kapitals in Bank- und
Depotguthaben angelegt ist, der Steuerbefreiung nicht abträglich. Dies
selbst dann, wenn die daraus abreifenden Zinsen die einzigen Betriebseinnahmen
der liechtensteinischen Anstalt bilden.
31. August
2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 10 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
- § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
- § 2 Z 2 Steuerliche Entlastung von Erträgen aus der int. Schachtelbeteiligung, BGBl. II Nr. 295/2004
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0572-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24868
- Gültig
- 31.08.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF