Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2230
Altverluste nach dem EStG 1972 von beschränkt Steuerpflichtigen
geltende FassungEAS-AuskunftP 80/2-IV/4/03vom 20.02.2003
Wortlaut laut Findok
Verluste, die im Ausland ansässige
und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterworfene
Unternehmer in österreichischen Betriebstätten erlitten haben, waren
nach der bis Ende 1988 geltenden Rechtslage des EStG 1972 in Österreich
nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da
beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom
Sonderausgabenabzug ausgeschlossen waren. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des EStG
1988 wurde für Steuerausländer ab der Veranlagung 1989 die
Sonderausgabenabzugsmöglichkeit eröffnet, sodass ihnen damit auch die
Sonderausgabe des Verlustvortrages ohne weitere Einschränkung
zustand.
Gemäß Abschnitt I Art. II Z 6 des
Abgabenänderungsgesetzes 1989 konnten in begrenztem Umfang auch die noch im
zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 angefallenen Altverluste von
Steuerausländern vorgetragen werden, nämlich insoweit, als sie die
Betriebstättenfolgegewinne bis einschließlich 1988 überstiegen
haben. Für die Ermittlung des vortragsfähigen Betrages der Altverluste
war daher bis einschließlich der Veranlagung 1988 gegebenenfalls eine
fiktive Verlustverrechnung mit
Folgegewinnen vorzunehmen (EAS 2017).
Für die Ermittlung dieses im zeitlichen
Geltungsbereich des EStG 1988 vortragsfähigen Restverlustes konnte
allerdings wegen der 7-jährigen Verlustvortragsbegrenzung des EStG 1972 nur
bis auf Verluste des Jahres 1982 zurückgegriffen werden. Der Restverlust
selbst unterlag im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1988 nicht mehr der
7-jährigen Vortragsbegrenzung.
20. Februar
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 102 Abs. 1 EStG 1972, Einkommensteuergesetz 1972, BGBl. Nr. 440/1972
- § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 80/2-IV/4/03
- Stammnummer
- 36182
- Gültig
- 20.02.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF