…Für die Ermittlung des vortragsfähigen Betrages der Altverluste war daher bis einschließlich der Veranlagung 1988 gegebenenfalls eine fiktive Verlustverrechnung mit Folgegewinnen vorzunehmen (EAS 2017). Für die Ermittlung dieses im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1988 vortragsfähigen Restverlustes konnte allerdings wegen der 7-jährigen Verlustvortragsbegrenzung des EStG…
Hat es ein amerikanischer Geschäftsvermittler übernommen, für einen internationalen Konzern den österreichischen Absatzmarkt aufzubauen und hat er diese Aufgabe unter Nutzung einer inländischen Betriebstätte dadurch erfolgreich bewältigt, dass er ein Netzwerk von Subvertretern eingerichtet hat, wobei ihm als Entgelt eine Provision von sämtlichen Konzernumsätzen durch…
19.5.4 Ermittlung des Veräußerungsgewinnes Rz 5973: Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Anteiles am Betriebsvermögen übersteigt. Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes iZm Grundstücken im Gesellschaftsvermögen siehe Rz 5659 ff. Auch wenn alle Mitunternehmer ihre Anteile…
3.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 244: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Das inländische Kreditinstitut als inländische depotführende…
3.4. Gesamtgewinn (§ 3 LVO) Rz 22: Gesamtgewinn ist das betriebliche Gesamtergebnis von der Begründung der Tätigkeit durch den jeweiligen Steuerpflichtigen bis zu deren Beendigung durch denselben Steuerpflichtigen (Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation). Die (entgeltliche oder unentgeltliche) Übertragung der Einkunftsquelle beendet grundsätzlich die Betätigung für den…
…die Betriebstättenfolgegewinne bis einschließlich 1988 überstiegen haben. Für die Ermittlung des vortragsfähigen Betrages der Altverluste war daher bis einschließlich der Veranlagung 1988 gegebenenfalls eine fiktive Verlustverrechnung mit Folgegewinnen vorzunehmen. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 1989 sollte allerdings auch klargestellt werden, dass das für beschränkt Steuerpflichtige nach wie…
…Danach verbleibende Verluste träfen den Geschäftsherrn. Folgegewinne würden zuerst zur Abdeckung dieser vom Geschäftsherrn übernommenen Verluste verwendet. Ein danach noch verbleibender Gewinn würde zwischen dem atypisch stillen Gesellschafter und dem Geschäftsherrn im Verhältnis der Gesellschaftereinlage und dem Stammkapital aufgeteilt. Dem atypisch stillen Gesellschafter zugewiesene Gewinne…
…mit maximal 130 % des Nominales begrenzt. Darüber hinausgehende Verluste gehen zu Lasten der Fa. GeschäftsherrGmbH. Folgegewinne werden zuerst zur Abdeckung der von GeschäftsherrGmbHübernommenen Verluste verwendet. In der Folge steht dem stillen Gesellschafter eine vorrangige Gewinnzuweisung von den tatsächlich erzielten, handelsrechtlichen Buchgewinnen bis zu 6 % der…
…treffen den Geschäftsherrn, Folgegewinne werden zuerst zur Abdeckung dieser vom Geschäftsherrn übernommenen Verluste verwendet. Der atypisch Stille ist nach Maßgabe folgender Bestimmungen am Gewinn des Unternehmens beteiligt: Ein positives Ergebnis ist zuerst dem Geschäftsherrn zur Abdeckung der von ihm übernommenen Verluste zuzuweisen. Der verbleibende Gewinn…
…dass sich daraus Folgegeschäft ergeben hätte. Erwartete Folgegewinne hätten letztlich auch zu einem Totalgewinn und mehr geführt. Der Abbruch der Tätigkeit war aber nötig und durch die Krise unumgänglich (siehe Berufung). Die angeführten Entscheidungen des Betriebsprüfers zeigen deutlich geringeres Engagement der Steuerpflichtigen und sind somit…
…mehr als seine Pflichteinlage verlieren kann. Verlustanteile werden also vom Kapitalkonto des Kommanditisten ohne Rücksicht darauf abgeschrieben, ob sein Kapitalkonto dadurch negativ wird. Ein solcher Negativstand bringt die Verpflichtung zur Auffüllung durch Folgegewinne gemäß § 169 Abs. 1 HGB bei aufrechter Gesellschafterstellung zum Ausdruck. Ein Kommanditist…
…Folgegewinne werden zuerst zur Abdeckung dieser vom Geschäftsherrn übernommenen Verluste verwendet. Der atypisch stille Gesellschafter ist nach Maßgabe folgender Bestimmungen am Gewinn des Unternehmens beteiligt: Ein nach ordnungsgemäßen kaufmännischen Grundsätzen handelsrechtlich ermitteltes und unter Ausnützung aller steuerlichen Begünstigungen erstelltes positives Ergebnis ist zuerst dem Geschäftsherrn…
…Folgegewinne werden zuerst zur Abdeckung dieser vom Geschäftsherrn übernommenen Verluste verwendet. Der atypisch stille Gesellschafter ist nach Maßgabe folgender Bestimmungen am Gewinn des Unternehmens beteiligt: Ein nach ordnungsgemäßen kaufmännischen Grundsätzen handelsrechtlich ermitteltes und unter Ausnützung aller steuerlichen Begünstigungen erstelltes positives Ergebnis ist zuerst dem Geschäftsherrn…
…mehr als seine Pflichteinlage verlieren kann. Verlustanteile werden also vom Kapitalkonto des Kommanditisten ohne Rücksicht darauf abgeschrieben, ob sein Kapitalkonto dadurch negativ wird. Ein solcher Negativstand bringt die Verpflichtung zur Auffüllung durch Folgegewinne gemäß § 169 Abs. 1 HGB bei aufrechter Gesellschafterstellung zum Ausdruck. Ein Kommanditist…
…Folgegewinne werden zuerst zur Abdeckung dieser vom Geschäftsherr übernommenen Verluste verwendet. Der atypisch stille Gesellschafter ist nach Maßgabe folgender Bestimmungen am Gewinn des Unternehmens beteiligt: Ein nach ordnungsgemäßen kaufmännischen Grundsätzen handelsrechtlich ermitteltes und unter Ausnützung aller steuerlichen Begünstigungen erteiltes positives Ergebnis ist zuerst dem Geschäftsherrn…
…Kommanditist mangels anderer Regelung nie mehr als jenen Betrag verlieren kann, den er einzusetzen sich verpflichtet hat. Der Kommanditist ist nur verpflichtet, das Kapitalkonto aus Folgegewinnen, aber nicht durch Einzahlungen wieder aufzufüllen. Scheidet der Kommanditist in einem Zeitpunkt aus, in dem sein Kapitalkonto passiv ist…
…Kommanditist mangels anderer Regelung nie mehr als jenen Betrag verlieren kann, den er einzusetzen sich verpflichtet hat. Der Kommanditist ist nur verpflichtet, das Kapitalkonto aus Folgegewinnen, aber nicht durch Einzahlungen wieder aufzufüllen. Scheidet der Kommanditist in einem Zeitpunkt aus, in dem sein Kapitalkonto passiv ist…
…Kommanditist mangels anderer Regelung nie mehr als jenen Betrag verlieren kann, den er einzusetzen sich verpflichtet hat. Der Kommanditist ist nur verpflichtet, das Kapitalkonto aus Folgegewinnen, aber nicht durch Einzahlungen wieder aufzufüllen. Scheidet der Kommanditist in einem Zeitpunkt aus, in dem sein Kapitalkonto passiv ist…
Fremdgelder Rz 1041: sind grundsätzlich Durchlaufposten. Dies gilt nicht, wenn die Berechtigung besteht, über die Gelder zu verfügen (VwGH 7.7.1971, 0140/69) oder wenn tatsächlich wie über eigenes Geld verfügt wird (zB Veruntreuung und Verwendung für Schuldenrückzahlung). Vorschüsse für künftige Leistungen sind - auch…
3.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine…