…müssen daher der Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit dienen; die Ausübung bloßer Vermögensverwaltung wäre hierzu nicht ausreichend. Liegt in diesem Sinn eine Betriebstätte vor, dann würde diese auch im Sinn von Artikel 5 Abs. 1 DBA-Schweiz als abkommensrechtliche Betriebstätte zu werten sein, mit der Folge…
…ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer Mitte 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in Österreich einer…
…zu eigen machen und anstelle einer Darlehensfinanzierung eine Beteiligungserhöhung wählen (EAS 784). Sollte dies nicht möglich sein, erscheint allerdings auch folgende Sichtweise rechtlich gedeckt: Gemäß Artikel 15 Abs. 2 DBA-Deutschland (1954) "stellt der Wohnsitzstaat Einkünfte aus Gewinnausschüttungen frei, die einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in…
…in Höhe von 1 Md ATS eingebracht und eben diese Kapitalzuführung nach "Versilberung" wieder an die österreichische Muttergesellschaft rückgeführt, dann kann darin nicht der Bezug eines "Gewinnanteiles" durch die Muttergesellschaft gesehen werden. Denn eine solche Kapitalrückführung vermag keine steuerwirksame Verminderung des Betriebsvermögens der Muttergesellschaft zu…
…Einkünfte von der österreichischen Besteuerung vollständig freigestellt worden, dann gibt es keine zu beseitigende Doppelbesteuerung mehr, weil dann eben nur mehr ein Staat besteuert; in einem solchen Fall ist damit auch eine Anrechnung der tschechischen Steuer gegenstandslos. Hält man sich dieses Grundverständnis über Sinn und…
…noch mittelbar von einer österreichischen Steuer getroffen werden), ist dies bei der Sondergewinnsteuer aus der Eigenkapitalzuwachsverzinsung nicht mehr der Fall. Denn die Sondergewinnsteuer soll im wirtschaftlichen Ergebnis die Fiktivverzinsung des Eigenmittelgebers und nicht beispielsweise rumänische Lizenzgebühren treffen, die in dem betreffenden Jahr anrechnungsbegünstigt (und verlustkürzend…
…des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung dar. Es liegt daher auf österreichischer Seite auch keine "Dividende" iSv Artikel 10 DBA-Deutschland vor. Sollte nach deutschem Recht der Vorgang als Gewinnausschüttung und damit als "Dividende" im…
…von Kapital zu erfassen sein, sondern als Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen." Dies aber löst auf der Abkommensebene eine Zuordnung zu Artikel 13 der dem OECD-Muster entsprechenden DBA aus. Dies wiederum entbindet von der Anwendung des Zuflussprinzips und bewirkt - wie im Fall des Wertzuwachses in…
…deren Anteile zu 70% von zwei deutschen Gebietskörperschaften gehalten werden, Österreich als Standort für die Errichtung einer Tochtergesellschaft, die ihrerseits in zahlreichen ausländischen Staaten weitere Kapitalgesellschaften einrichtet, die das "Forfaitierungsgeschäft" (ein Geschäftszweig, der dem unechten Factoring gleichzuhalten sein dürfte) betreiben, dann unterliegen die von den…
…dort folgende Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, unterliegt nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung und fällt nicht unter Art. 11 (Verständigung vom 1.6.94…
…Aussagen hinsichtlich der Zuordnung von Ergebnissen bei derivativen Geschäften könnten nur bei entsprechender Darlegung der jeweils angesprochenen Geschäftsformen und der hierbei zu setzenden Aktivitäten abgegeben werden. Im deutschen Stammhaus anfallende Kosten der allgemeinen Verwaltung sind in dem Maß, in dem sie für die einzelnen Unternehmensteile…
…1988 als Sondereinkunft mit 25% der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Gemäß § 1 Abs. 2 der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, ist hierbei die bosnische Quellensteuer auf die von den bosnischen Einkünften erhobene Einkommensteuer anzurechnen. Dem bosnischen Steuerabzug kommt jedenfalls keine Abgeltungswirkung zu. Bundesministerium für Finanzen…
…Gewinnausschüttung in Höhe von S 10 Mio. vorbehält, in Wahrheit eine Veräußerung um S 110 Mio. darstellt, wobei die Zahlung der ATS 10 Mio. im abgekürzten Zahlungsweg unmittelbar durch die (dann ehemalige) österreichische Tochtergesellschaft erfolgt. Ist der Sachverhalt nach österreichischem Steuerrecht in dieser Art zu…
…zu prüfen, ob die Einkünfte der österreichischen Finanzierungs-Kapitalgesellschaft zuzurechnen sind. Dies könnte vor allem dann fraglich sein, wenn die personelle Ausstattung der österreichischen Finanzierungsgesellschaft die Vermutung auslöst, dass die Finanzierungsentscheidungen gar nicht in der Finanzierungsgesellschaft selbst, sondern in deren österreichischer Muttergesellschaft getroffen werden und…
…und das dort zitierte VwGH-Erkenntnis vom 17.05.1963, 0871/62). Der Umstand, dass die Kapitalertragsteuerabzugspflicht nur jene Zinsen belastet, die auf Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht entfallen, vermag das in den EStR 2000 festgeschriebene Prinzip des Vorranges des Zuflussprinzipes vor dem Kausalitätsprinzip nicht zu…
…Kommanditist eine zu 100% beteiligte deutsche GmbH ist, Gewinnausschüttungen ihrer österreichischen Tochter-GmbH zu, dann ist diese Gewinnausschüttung gemäß Artikel 24 Abs. 3 (Betriebstättendiskriminierungsverbot) in Verbindung mit § 94 Z 2 EStG 1988 vom Kapitalertragsteuerabzug befreit. Denn gemäß dem Betriebstättendiskriminierungsverbot darf die Besteuerung von Inlandsbetriebstätten deutscher…
Wird der von einer operativ tätigen maltesischen Gesellschaft erzielte Gewinn an die in Österreich ansässige Muttergesellschaft ausgeschüttet und werden der österreichischen Muttergesellschaft zusätzlich 2/3 der maltesischen Körperschaftsteuer gutgeschrieben, so bilden auch die unter dem Titel "Körperschaftsteuergutschrift" tatsächlich zufließenden Beträge einen Teil der aus der…
…zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte auf deutscher Seite in der Folge unter Berufung auf den zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu beachtenden Fremdverhaltensgrundsatz ein Zinsenertrag in den Händen der Gesellschafter angesetzt werden, so verstieße…
…die Einkünftezuordnung spielen. Allerdings sind in derartigen Fällen abstrakte Aussagen im EAS-Verfahren vor allem dann ohne Schutzwirkung, wenn die Transaktion insgesamt betrachtet der Steuerumgehung dient. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Käufergesellschaft die Aktien vorübergehend und in erster Linie zu dem Zweck erwirbt…
…Erzielung von Zinsen) eingesetzt wird, wobei das "Gesamtbild der Verhältnisse" maßgeblich ist. Dieses Gesamtbild der Verhältnisse spricht im geschilderten Fall für einen unschädlichen Unternehmensschwerpunkt, da 92% des Kapitals der M-Holding in den Afrika-Beteiligungen (inkl. 15% eigenkapitalersetzende Darlehen an die Afrika-Gesellschaften) und nur…