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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2885

Gewinnausschüttung einer bosnischen Kapitalgesellschaft an die beiden österreichischen Gesellschafter

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1818-IV/4/2007vom 12.11.2007

Wortlaut laut Findok

Die Gewinnausschüttung, die eine bosnische Kapitalgesellschaft an ihre beiden zu 100% beteiligten österreichischen Gesellschafter vornimmt, ist - sofern kein KESt-Abzug durch eine österreichische Bank zu erfolgen hat - bei den beiden österreichischen Gesellschaftern gemäß § 37 Abs. 8 Z 2 EStG 1988 als Sondereinkunft mit 25% der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Gemäß § 1 Abs. 2 der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, ist hierbei die bosnische Quellensteuer auf die von den bosnischen Einkünften erhobene Einkommensteuer anzurechnen. Dem bosnischen Steuerabzug kommt jedenfalls keine Abgeltungswirkung zu. Bundesministerium für Finanzen, 12. November 2007

Normen und Schlagworte

EndbesteuerungAuslandssteueranrechnungGewinnausschüttungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/1818-IV/4/2007
Stammnummer
32584
Gültig
12.11.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF