…Steuervorteil). Die Erbschaftssteuerbescheide der Pflichtteilsberechtigten sind rechtskräftig. In der Berufung wird - insoweit von Bedeutung - eingewendet, dass die Endbesteuerung nicht zur Gänze der Berufungswerberin zugute kam (sondern auch den Pflichtteilsberechtigten), woraus sich eine andere Besteuerungsgrundlage und damit eine andere (höhere) Erbschaftssteuer ergeben habe. Das Finanzamt wies…
Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig (und…
…10a des revidierten Abkommens) berechtigt, die österreichischen Kapitalerträge der deutschen Besteuerung zu unterziehen (gleichlautend EAS 399). Pkt. 9.3.1 des Durchführungserlasses zur Endbesteuerung von Kapitalanlagen vom 8. April 1994, GZ 14 0210/6-IV/4/14/93, steht mit den vorstehenden Ausführungen im Einklang…
… Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig (und…
… Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig (und…
…Vermögensverwaltungsvertrag geschlossen hat. Aus Kosten und Verwaltungsgründen werden die ihm zuzurechnenden Anteile auf einem Sammeldepot verwahrt. Der Erblasser hatte sehr wohl Zugriff auf seine Anteile und sind die Erträge daraus allein ihm zuzurechnen. Die auf dem Wertpapierdepotauszug angeführten Fonds unterliegen alle der Endbesteuerung gemäß § 97…
…Vermögensverwaltungsvertrag geschlossen hat. Aus Kosten und Verwaltungsgründen werden die ihm zuzurechnenden Anteile auf einem Sammeldepot verwahrt. Der Erblasser hatte sehr wohl Zugriff auf seine Anteile und sind die Erträge daraus allein ihm zuzurechnen. Die auf dem Wertpapierdepotauszug angeführten Fonds unterliegen alle der Endbesteuerung gemäß § 97…
…RZ 59 zu § 15). Es gibt deshalb Kapitalvermögen, das zwar für Zwecke der Einkommensteuer der Endbesteuerung unterliegt, jedoch beim Erwerb von Todes wegen nicht von der Erbschaftssteuer befreit ist. Gewinnanteile, Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien und GmbH-Anteilen, sowie gleichartige Bezugsrechte aus Genussrechten und…
… 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG einbezogen worden. Es verstoße gegen das Gemeinschaftsrecht, dass lediglich die Kapitalerträge aus Forderungswertpapiere mit inländischer kuponauszahlender Stelle der 25%igen Endbesteuerung unterliegen, weil dadurch die Kapitalverkehrsfreiheit eingeschränkt werde. Der Bw. verwies dazu auf ein Urteil des EuGH in der…
…war auf diese Fälle - im Gegensatz zur Situation bei Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften - nicht anzuwenden. Auch die Endbesteuerung iSd § 93 EStG war ex lege lediglich auf Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften anwendbar. Im Ergebnis führte diese differenzierte Besteuerung zu einer wesentlich höheren Einkommensteuerbelastung von Auslandsdividenden und damit zur…
…Berufung erhoben. Begründend wurde ausgeführt, dass ausländische Dividenden nicht dem KESt-Abzug unterliegen, wodurch keine Endbesteuerung mit 25 % zur Anwendung kommt. Während inländische Dividenden einem Steuersatz von maximal 25 % unterliegen, kommt bei den ausländischen Dividenden einen Steuersatz von (bis zu) 50% zur Anwendung. Diese Ungleichbehandlung…
…Das Urteil Lenz des EuGH vom 15.7.2004, Rs C-315/02, habe nämlich ausgesprochen, dass die Verweigerung der einkommensteuerlichen Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge mit der gemeinschaftsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit in Widerspruch stehe. Deshalb seien solche Einkünfte gemäß § 37 Abs. 8 EStG 1988 zu versteuern. Die…
…der von US-Trusts bezogenen Einkünfte ergeben. Insbesondere ist keine gesetzliche Möglichkeit gegeben, einem nach Österreich zugezogenen US-Bürger hinsichtlich der Bezüge aus US-Trusts in das System der österreichischen Endbesteuerung einzubinden. 22. September 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Verlegt ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland nach Österreich und legt er Kapitalvermögen bei österreichischen Banken an, dann unterliegen die daraus erzielten Kapitalerträge gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung, die durch den 22%igen Steuerabzug abgegolten ist. Das Abkommen steht einer…
…gefordert worden seien. Die für inländische Kapitalanlagen vorgesehene Erbschaftssteuerbefreiung des § 15 Abs 1 Z 17 erster Teilstrich ErbStG aF für schon bisher der Endbesteuerung unterliegende Erträge sei auf bestimmte (ausländische) Kapitalvermögen, deren Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der besonderen Einkommensteuer gemäß § 37 Abs…
…mit Anteilen an Investmentfonds im Sinne des InvFG 1963 insoweit vergleichbar sind, dass diese unter § 93 Abs. 3 Z 4 EStG in der zum Zeitpunkt der Erlassung des Endbesteuerungsgesetztes gültigen Fassung, BGBl I Nr. 400/1988 eingeordnet werden könnten. Auch ist es nicht erforderlich festzustellen…
…gefordert worden seien. Die für inländische Kapitalanlagen vorgesehene Erbschaftssteuerbefreiung des § 15 Abs 1 Z 17 erster Teilstrich ErbStG aF für schon bisher der Endbesteuerung unterliegende Erträge sei auf bestimmte (ausländische) Kapitalvermögen, deren Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der besonderen Einkommensteuer gemäß § 37 Abs…
…mit Anteilen an Investmentfonds im Sinne des InvFG 1963 insoweit vergleichbar sind, dass diese unter § 93 Abs. 3 Z 4 EStG in der zum Zeitpunkt der Erlassung des Endbesteuerungsgesetztes gültigen Fassung, BGBl I Nr. 400/1988 eingeordnet werden könnten. Auch ist es nicht erforderlich festzustellen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des T., vertreten durch A., vom 18. Juni 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling vom 11. Juni 2002 betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die festgesetzte Einkommensteuer beträgt S 1,889.806 bzw…
…Finanzamt in der ergänzenden Bescheidbegründung vom 22. Jänner 2002 aus, es handle sich dabei um ausländische Fondsanteile. Erträge aus ausländischen Fondsanteilen seien generell von der Endbesteuerung ausgenommen. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung erklärte die Bw. im Wesentlichen, die Internationalen Rentenfonds K-Anteile, WPKN 847519…