Findok · EAS-Auskünfte
EAS 516
Österreichische Endbesteuerung nach Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftU 285/1/1-IV/4/94vom 27.10.1994
Wortlaut laut Findok
Verlegt ein deutscher Staatsbürger
seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland nach Österreich und legt er
Kapitalvermögen bei österreichischen Banken an, dann unterliegen die
daraus erzielten Kapitalerträge gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland
der ausschließlichen österreichischen Besteuerung, die durch den
22%igen Steuerabzug abgegolten ist. Das Abkommen steht einer Erfassung solcher
nach Begründung des österreichischen Hauptwohnsitzes
zufließenden Zinsenerträgnisse durch eine deutsche Steuerveranlagung
entgegen; und zwar auch dann, wenn in Deutschland ein Zweitwohnsitz beibehalten
wird.
27. Oktober
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
WohnsitzwechselKapitalertragsteuerAbzugssteuerAbzugsbesteuerungQuellensteuerQuellenbesteuerungKapitalertragsteuerabzug
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- U 285/1/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17504
- Gültig
- 27.10.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF