…1988 zu erfassen und zu versteuern sind und eine "Aufteilung" in endbesteuert verbleibende und den allgemeinen Tarif zu unterziehende Kapitalerträge unzulässig ist. Angesichts der klaren Rechtslage war daher vom Unabhängigen Finanzsenat spruchgemäß zu entscheiden. Auf wenn es für die Entscheidung ohne Belang ist und unbeschadet…
…Aufteilung von Einkünften auf eine Inlands- und eine Auslandstätigkeit mangels geeigneter Aufteilungsmaßstäbe nicht exakt möglich, ist sie gemäß § 184 BAO durch Schätzung vorzunehmen. Dabei ist im Interesse einer Vermeidung ungerechtfertigter Keinmalbesteuerungen oder Doppelbesteuerungen auf eine korrespondierende Vorgangsweise für Belange der in- und ausländischen Besteuerung zu…
…einschreitenden physischen Person nachzuweisen. Name und Sitz der ausländischen Gesellschaft sind festzuhalten. Siehe dazu weiters EStR 2000 Rz 7972e und 7972f. 25.1.527.1.5 Auswirkungen von DBA Rz 1494: Die in DBA vorgesehenen Besteuerungsrechtezuteilungen können die inländische Steuerpflicht einschränken, eine Erweiterung des inländischen…
…ausschließlich für die in § 10a Abs. 2 KStG 1988 aufgezählten Passiveinkünfte zur Anwendung. Das sind dem Grunde nach folgende Einkünfte: Zinsen (Z 1; siehe dazu näher Rz 1248af f), Lizenzgebühren (Z 2; siehe dazu näher Rz 1248ah f), Dividenden und Einkünfte der Veräußerung von Anteilen …
…müssen daher der Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit dienen; die Ausübung bloßer Vermögensverwaltung wäre hierzu nicht ausreichend. Liegt in diesem Sinn eine Betriebstätte vor, dann würde diese auch im Sinn von Artikel 5 Abs. 1 DBA-Schweiz als abkommensrechtliche Betriebstätte zu werten sein, mit der Folge…
…sei, zum Anlass dafür zu nehmen, den anhand sämtlicher Kapitalbestände und Kapitalentwicklungen ermittelten Abgeltungsbetrag in Höhe von 6.847,99 € vom Konto einzuziehen, halte jedenfalls einer verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung unter keinen Umständen stand. Der eingezogene Betrag entspreche dem 129fachen des (bereits endbesteuerten) Zinsbetrages. Ein…
…ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer Mitte 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in Österreich einer…
…zu eigen machen und anstelle einer Darlehensfinanzierung eine Beteiligungserhöhung wählen (EAS 784). Sollte dies nicht möglich sein, erscheint allerdings auch folgende Sichtweise rechtlich gedeckt: Gemäß Artikel 15 Abs. 2 DBA-Deutschland (1954) "stellt der Wohnsitzstaat Einkünfte aus Gewinnausschüttungen frei, die einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in…
…Einkünftezurechnung setzt in diesen Fällen voraus, dass wirtschaftliches Eigentum an den zugrundeliegenden Anteilen am Ende des Record-Tages besteht (siehe dazu ausführlich Rz 6914 ff). 20.2.1.2.2 Anteile an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Rz 6111: Zu den Einkünften aus der Überlassung von Kapital…
…in Höhe von 1 Md ATS eingebracht und eben diese Kapitalzuführung nach "Versilberung" wieder an die österreichische Muttergesellschaft rückgeführt, dann kann darin nicht der Bezug eines "Gewinnanteiles" durch die Muttergesellschaft gesehen werden. Denn eine solche Kapitalrückführung vermag keine steuerwirksame Verminderung des Betriebsvermögens der Muttergesellschaft zu…
…Einkünfte von der österreichischen Besteuerung vollständig freigestellt worden, dann gibt es keine zu beseitigende Doppelbesteuerung mehr, weil dann eben nur mehr ein Staat besteuert; in einem solchen Fall ist damit auch eine Anrechnung der tschechischen Steuer gegenstandslos. Hält man sich dieses Grundverständnis über Sinn und…
…Die Summe von € 28.547,05 findet in diesen Unterlagen Deckung. Bei den Unterlagen handelt es sich um Depotauszüge und Bestätigungen, aus denen die Zinseinkünfte entsprechend der von der ehemaligen steuerlichen Vertretung der Bf erstellten Aufstellung im BP-Akt hervorgehen. Dieser Aufstellung liegt eine…
17.2.4 Dividenden und Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen Rz 1248aj: Gemäß § 10a Abs. 2 Z 3 KStG 1988 zählen zu den Passiveinkünften dem Grunde nach Dividenden und Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen. Unter diesen Dividendenbegriff fallen sämtliche in § 10 Abs. 1…
…Gläubigers verschoben wird, obwohl der Schuldner zahlungswillig und zahlungsfähig ist. Der Zufluss ist damit bereits in diesem Zeitpunkt erfolgt. Ist eine Auszahlung grundsätzlich möglich, entscheidet sich der Gläubige aber - wenn auch nach Überredung durch den Schuldner - die fälligen Erträge wieder zu veranlagen, so ist der…
…Rz 1212: Für die Fristenberechnung (die Ermittlung der Frist erfolgt von "Tag zu Tag") ist auf den Erwerb des Wwirtschaftlichen Eigentums abzustellen. Es genügt, wenn die Beteiligungsdauer von mindestens einem Jahr insgesamt, dh. vor und nach dem Zeitpunkt der Betriebseinnahme aus der Gewinnausschüttung gegeben ist …
…Kapitalerträge nicht von einer inländischen auszahlenden Stelle ausbezahlt werden. In letzterem Fall unterlägen sie der Kapitalertragsteuer (siehe Rz 7790 ff). Weiters unterliegen der Besteuerung nach Art einer Endbesteuerung Zinserträge aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten (siehe Rz 7701 ff), wobei Schuldner und auszahlende Stelle…
…Gläubigers verschoben wird, obwohl der Schuldner zahlungswillig und zahlungsfähig ist. Der Zufluss ist damit bereits in diesem Zeitpunkt erfolgt. Ist eine Auszahlung grundsätzlich möglich, entscheidet sich der Gläubige aber - wenn auch nach Überredung durch den Schuldner - die fälligen Erträge wieder zu veranlagen, so ist der…
…eine Kapitalertragsteuer von 25 % festzusetzen". Die unterschiedliche Besteuerung der vorgenannten ausländischen Kapitalerträge und der (endbesteuerten) Inlandserträge stelle eine Einschränkung der gemeinschaftsrechtlich garantierten Freiheit des Kapitalverkehrs dar. Mit Eingabe vom 19. März 2004 wurde beantragt, auch hinsichtlich der Kapitalerträge aus Drittstaaten Einkommensteuer lediglich in Höhe der…
…aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen, soweit diese aus der Veräußerung von Aktien oder GmbH-Anteilen stammen, wenn die Kapitalgesellschaft, an der die Beteiligung bestand, ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hatte und der Veräußerer bzw. Rechtsvorgänger in den letzten fünf Kalenderjahren zu mindestens 1…
…noch mittelbar von einer österreichischen Steuer getroffen werden), ist dies bei der Sondergewinnsteuer aus der Eigenkapitalzuwachsverzinsung nicht mehr der Fall. Denn die Sondergewinnsteuer soll im wirtschaftlichen Ergebnis die Fiktivverzinsung des Eigenmittelgebers und nicht beispielsweise rumänische Lizenzgebühren treffen, die in dem betreffenden Jahr anrechnungsbegünstigt (und verlustkürzend…