Findok · EAS-Auskünfte
EAS 759
Gewinnausschüttungsvorbehalt anlässlich der Veräußerung einer Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskunftL 162/26/1-IV/4/95vom 21.11.1995
Wortlaut laut Findok
Veräußert eine schweizerische
Kapitalgesellschaft am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer
österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich
den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob
diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung
zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem
DBA-Österreich/Schweiz berechtigt ist oder nicht, darnach zu entscheiden,
ob nach österreichischem Recht die Gewinnausschüttung steuerlich dem
Erwerber oder dem Veräußerer zuzurechnen ist.
Grundsätzlich kann sowohl eine offene wie eine
verdeckte Gewinnausschüttung immer nur den Gesellschaftern der die
Ausschüttung vornehmenden Kapitalgesellschaft zugerechnet werden. Dies auch
dann, wenn die Zahlung nicht in das Vermögen der Gesellschafter, sondern in
jenes von dritten Personen eingeht und gleichgültig ob die
Gesellschaftsbeteiligung bereits in jenen Zeiträumen bestanden hat, in
denen die nun ausgeschütteten Gewinne erzielt wurden oder nicht. Im
allgemeinen wird daher davon auszugehen sein, dass eine Beteiligung, die
beispielsweise um S 100 Mio. an eine auf den britischen Kanalinseln errichtete
Gesellschaft veräußert wird, wobei sich der Veräußerer
zudem die (6 Monate später erfolgende) Gewinnausschüttung in Höhe
von S 10 Mio. vorbehält, in Wahrheit eine Veräußerung um S 110
Mio. darstellt, wobei die Zahlung der ATS 10 Mio. im abgekürzten
Zahlungsweg unmittelbar durch die (dann ehemalige) österreichische
Tochtergesellschaft erfolgt.
Ist der Sachverhalt nach österreichischem Steuerrecht
in dieser Art zu würdigen, dann ist weder die schweizerische Gesellschaft
noch die Kanalinselgesellschaft berechtigt, die Entlastung von der
österreichischen KESt gemäß dem DBA-Schweiz in Anspruch zu
nehmen.
21. November
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
BeteiligungsveräußerungZurechnungsteuerliche ZurechnungKapitalerträgeKapitalertragsteuerSteuerentlastung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 162/26/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 16710
- Gültig
- 21.11.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF