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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 575

Österreichische Finanzholding mit Beteiligungen in Madeira

geltende FassungEAS-AuskunftP 2125/11/1-IV/4/95vom 07.02.1995

Wortlaut laut Findok

Wird von einer deutschen Investorengruppe eine Holdinggesellschaft in Österreich errichtet, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Portugal (Madeira) halten soll, und wird der Beteiligungserwerb durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte auf deutscher Seite in der Folge unter Berufung auf den zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu beachtenden Fremdverhaltensgrundsatz ein Zinsenertrag in den Händen der Gesellschafter angesetzt werden, so verstieße selbst dann, wenn keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen würde, eine steuerwirksame korrespondierende Berücksichtigung auf österreichischer Seite gegen das Abzugsverbot des § 12 Abs. 2 KStG (Zusammenhang mit steuerbefreiten Dividendenerträgen); dieses im innerstaatlichen Recht vorgesehene Abzugsverbot wird durch das DBA-Deutschland nicht außer Wirksamkeit gesetzt. 7. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

DarlehenBeteiligungfiktive ZinsenKapitalerträgeFremdüblichkeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 2125/11/1-IV/4/95
Stammnummer
17325
Gültig
07.02.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF