Findok · EAS-Auskünfte
EAS 575
Österreichische Finanzholding mit Beteiligungen in Madeira
geltende FassungEAS-AuskunftP 2125/11/1-IV/4/95vom 07.02.1995
Wortlaut laut Findok
Wird von einer deutschen
Investorengruppe eine Holdinggesellschaft in Österreich errichtet, die
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Portugal (Madeira) halten soll, und
wird der Beteiligungserwerb durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen
Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine
fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden;
sollte auf deutscher Seite in der Folge unter Berufung auf den zwischen
Gesellschaft und Gesellschafter zu beachtenden Fremdverhaltensgrundsatz ein
Zinsenertrag in den Händen der Gesellschafter angesetzt werden, so
verstieße selbst dann, wenn keine verdeckte Gewinnausschüttung
angenommen würde, eine steuerwirksame korrespondierende
Berücksichtigung auf österreichischer Seite gegen das Abzugsverbot des
§ 12 Abs. 2 KStG (Zusammenhang mit steuerbefreiten
Dividendenerträgen); dieses im innerstaatlichen Recht vorgesehene
Abzugsverbot wird durch das DBA-Deutschland nicht außer Wirksamkeit
gesetzt.
7. Februar
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 2125/11/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17325
- Gültig
- 07.02.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF