Wird der von einer maltesischen Gesellschaft erzielte Gewinn in Malta einer 35%igen Körperschaftsteuer unterworfen, wobei jedoch anlässlich der Gewinnausschüttung nach Österreich der österreichischen Muttergesellschaft rund 31% der maltesischen Körperschaftsteuer gutgeschrieben werden, so reduziert sich durch diese Gutschrift die effektive körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne…
Verluste, die im Ausland ansässige und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterworfene Unternehmer in österreichischen Betriebstätten erlitten haben, waren nach der bis Ende 1988 geltenden Rechtslage des EStG 1972 in Österreich nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen…
Verluste, die in Deutschland ansässige und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterworfene Unternehmer in österreichischen Betriebstätten erlitten haben, waren nach der bis Ende 1988 geltenden Rechtslage des EStG 1972 in Österreich nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen…
…ihrerseits über eine luxemburgische Holdinggesellschaft von einer britischen Konzernmuttergesellschaft gehalten wird) eine 100-prozentige Beteiligung an einer britischen Kapitalgesellschaft mit passivem Unternehmensschwerpunkt und werden dieser britischen Kapitalgesellschaft in Großbritannien fremdübliche Zinseneinkünfte zugerechnet, die dem 26-prozentigen britischen Körperschaftsteuersatz unterworfen werden, wird dadurch kein "Methodenwechsel" nach …
Erzielt eine in Österreich ansässige Sängerin Einkünfte aus Italien in Höhe von 50.000 Euro, die der italienischen Abzugsbesteuerung in Höhe von 20.000 Euro unterworfen worden sind, und fallen weiters Einkünfte in Höhe von 75.000 Euro aus Staaten an, mit denen Abkommen mit…
Lizenzgebühren, die von italienischen Kapitalgesellschaften an zu mehr als 50% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Italien in Italien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Italien von…
…Erwerbs- und Ertragsteuer befreit und nach Artikel 26 von der Anwendung des DBA-Liechtenstein ausgeschlossen sind, bleiben nach Maßgabe des österreichischen innerstaatlichen Rechts der österreichischen beschränkten Steuerpflicht unterworfen. Überträgt daher ein in Monaco ansässiger Geschäftsmann seine Beteiligungen an österreichischen Kapitalgesellschaften auf eine solche liechtensteinische Gesellschaft…
Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien…
Verlegt ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland an den bisherigen österreichischen Zweitwohnsitz, so dürfen gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens aus der deutschen Sozialversicherung bezogene Rentenbezüge in Österreich nicht der Besteuerung unterworfen werden (sie würden nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes, dh. für die…
Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien…
Wird ein Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens in einen "Nicht-DBA-Staat" entsandt und mit seinen Bezügen dort einer Besteuerung in Höhe von 10.145 Euro unterworfen, dann ist für die Beurteilung der Frage, ob die für die Steuerfreistellung in Österreich erforderliche 15%-Grenze der…
… Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien…
…der Kerneinrichtungen und sonstigen maschinellen Anlagen einer Fabrik von seinem spanischen Auftraggeber erhält, können nicht als "Lizenzgebühr" im Sinn von Artikel 12 des DBA-Spanien qualifiziert und demzufolge einer 5%igen spanischen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Vielmehr handelt es sich hiebei um die Erfüllung eines Dienstleistungsvertrages…
…95% beteiligt ist, einen Kredit, so dürfen die hiefür der österreichischen Muttergesellschaft gezahlten Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Italien einer italienischen Quellenbesteuerung von höchstens 10% des Bruttobetrages unterworfen werden. Zur Herbeiführung der Quellensteuerherabsetzung auf 10% wird auf italienischer Seite das in AÖF Nr. 169/1988…
Verlegt ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland an den bisherigen österreichischen Zweitwohnsitz, so dürfen gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens aus der deutschen Sozialversicherung bezogene Rentenbezüge in Österreich nicht der Besteuerung unterworfen werden (sie würden nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes, d.h. für…
Erbringt ein österreichisches EDV-Dienstleistungsunternehmen an seine Prager Tochtergesellschaft Dienstleistungen (EDV-Wartungsarbeiten, Marketing- und Verkaufsunterstützung) und werden die hiefür gezahlten Dienstleistungsvergütungen in Tschechien als Lizenzgebühren klassifiziert und einer 25%igen Abzugsbesteuerung unterworfen, dann stellt dies offensichtlich einen Verstoß gegen das DBA-CSSR dar. Denn wenn…
…aus Rumänien bezogen, die gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-Rumänien in Rumänien einer Abzugsbesteuerung von 10% unterworfen werden dürfen, wobei die Entrichtung dieser Abzugssteuer erst 1996 erfolgt, dann ist bei Erstellung der österreichischen Jahresabschlüsse der Jahre 1994 und 1995 zu bedenken, dass die Anrechnung…
…Tochtergesellschaft erfasst, die gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-CSSR in Tschechien einer Abzugsbesteuerung von 5% unterworfen werden dürfen, wobei die Entrichtung dieser Abzugssteuer erst anlässlich der Lizenzgebührenzahlung im Jahr 1996 erfolgt, dann ist bei Erstellung des österreichischen Jahresabschlusses des Jahres 1995 zu bedenken, dass…
Erzielt eine österreichische GmbH aus ihrer stillen Beteiligung an einer deutschen GmbH Gewinnanteile, die in Deutschland der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterworfen worden sind, dann sind beide Abgaben gemäß Art. 11 Abs. 2 DBA in Deutschland abkommenskonform erhoben worden und müssen folglich gemäß Art. 15…
…Gewinnanteile aus einer stillen Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft, dann dürfen diese Einkünfte einerseits gemäß Artikel 11 DBA-Ö/D in Deutschland einer Abzugsbesteuerung unterworfen werden und unterliegen andererseits in den Händen der österreichischen Kapitalgesellschaft der Körperschaftsbesteuerung. Die deutsche Quellensteuer ist auf die Körperschaftsteuer nach…